Zuger Regierungsrat will Krankenkassenprämien deutlich senken

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ErtragsüberschüsseZu viel Geld eingenommen: Zug senkt Krankenkassenprämien für alle

Der Zuger Regierungsrat setzt die Ertragsüberschüsse gezielt zum Vorteil der Zuger Bevölkerung ein. Er beantragt dem Kantonsrat einen Budgetkredit.

«Ein Teil der entstandenen Überschüsse soll direkt an die Bevölkerung zurückfliessen», schreibt der Kanton Zug in einer Mitteilung.

«Ein Teil der entstandenen Überschüsse soll direkt an die Bevölkerung zurückfliessen», schreibt der Kanton Zug in einer Mitteilung.

IMAGO/Winfried Rothermel

Darum gehts

  • Der Kanton Zug hat Ertragsüberschüsse.

  • Diese möchte er direkt der Bevölkerung zurückgeben.

  • Das könnte zu tieferen Krankenkassenprämien führen.

«In den letzten Jahren haben sich die Zuger Staatsfinanzen sehr vorteilhaft entwickelt», schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung. Deshalb wolle man jetzt etwas der Bevölkerung zurückgeben. «Ein Teil der entstandenen Überschüsse soll direkt an die Bevölkerung zurückfliessen. Neben steuerlichen Massnahmen setzt der Regierungsrat dazu auf eine temporäre Senkung der Krankenkassenprämien», heisst es weiter.

Tiefere Krankenkassenprämien

Das Krankenversicherungsgesetz schreibt vor, dass die Kantone bei einer Spitalbehandlung mindestens 55 Prozent der Fallkosten übernehmen. Fast alle Kantone orientieren sich an dieser Mindestgrösse. Im Kanton Zug soll der Kantonsanteil nun für zwei Jahre auf 99 Prozent angehoben werden. Ein Prozent verbleibt aus verfahrenstechnischen Gründen bei den Krankenversicherern.

Wenn der Kanton Zug für zwei Jahre 99 Prozent der Kosten für stationäre Gesundheitsleistungen übernimmt, müssen die Krankenversicherer dies bei der Prämienberechnung für die Jahre 2026 und 2027 berücksichtigen. Die mittlere Prämie wird dann um etwa 18 Prozent oder rund 700 Franken pro Person und Jahr tiefer ausfallen. Die Senkung variiert aber je nach Versicherungsmodell, Altersklasse und Krankenkasse.

Zusatzaufwand von rund 220 Millionen Franken

Für die stationären Spitalbehandlungen wird mit dem bisherigen Kantonsanteil von 55 Prozent für 2026 ein Aufwand von rund 135 Millionen Franken erwartet. Bei einer Aufstockung auf 99 Prozent ergibt sich ein Aufwand von rund 243 Millionen Franken. Die Mehrkosten für das Jahr 2026 betragen somit 108 Millionen Franken.

2027 werden Mehrkosten von rund 113 Millionen Franken erwartet, womit der aus heutiger Sicht geschätzte Mehraufwand für diese beiden Jahre rund 220 Millionen Franken beträgt.

Neue Ausgangslage ab 2028

Die Vorlage des Regierungsrats beschränkt sich auf die Jahre 2026 und 2027. Ab 2028 sollen ambulante und stationäre Leistungen in der Schweiz einheitlich finanziert werden. Gegen diese Änderung des Krankenversicherungsgesetzes wurde allerdings das Referendum ergriffen.

Sollte das Schweizer Stimmvolk der einheitlichen Finanzierung zustimmen, werden auch gewisse Gesetzesanpassungen auf kantonaler Ebene erforderlich. Bei dieser Gelegenheit kann das Thema des Kostenteilers erneut aufgenommen werden.

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