Schattdorf UR«Es kann doch nicht sein, dass so einer noch frei herumläuft»
Ein Mann (40) vergriff sich in Schattdorf UR an Schafen. Es ist nicht das erste Mal, dass er sich an Tieren vergeht. Die Empörung im Dorf ist riesig.
Darum gehts
Der Mann, der sich in Schattdorf UR an Schafen verging, ist Wiederholungstäter.
Er hatte bereits im August 2022 Tiere sexuell misshandelt. Damals waren es Geissen.
Die Empörung im Dorf ist riesig: «Warum ist der noch draussen?», fragen viele Leute.
Die Staatsanwaltschaft hat Untersuchungshaft beantragt, das Zwangsmassnahmengericht lehnte sie allerdings ab.
Ein Fall von brutaler Tierquälerei erschüttert Schattdorf. Die Kantonspolizei Uri gab am Donnerstag bekannt, dass sie einen Mann in flagranti dabei erwischt hat, wie er sich gerade an einem Schaf verging. Es handelt sich um denselben Mann, der im vergangenen August dabei erwischt worden war, wie er sich an Geissen verging.
Im Dorf ist die Empörung deshalb riesig. «Der gehört hinter Gitter», sagt eine Frau aus Schattdorf zu 20 Minuten. «Das kann doch nicht sein, dass das nochmals passiert ist.» Ein Landwirt, der unweit des Hofes wohnt, wo die Überfälle im Sommer 2022 passierten, schlägt in dieselbe Kerbe: «Warum ist der noch draussen?»
«Der Mann hat offenbar ernstzunehmende Probleme», sagt eine weitere Person. «Er stillt seine Süchte so – das ist unvorstellbar und eine Schandtat.» Ein Ehepaar sagt: «So einer sollte im Gefängnis sitzen.»
Mann ist wieder auf freiem Fuss
Dieser Meinung ist offenbar auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri. Wie Staatsanwältin Lisa Vollenweider auf Anfrage von 20 Minuten sagt, hat sie am Sonntag den Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Das Zwangsmassnahmengericht hat den Antrag allerdings am Dienstag abgelehnt.
Gemäss Strafprozessordnung der Schweiz dürfen Personen nicht länger als 24 Stunden durch die Polizei festgehalten werden. Da die Untersuchungshaft abgelehnt wurde, befindet sich der Mann derzeit auf freiem Fuss.
Untersuchungshaft kann unter anderem verhängt werden, wenn Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht – oder Wiederholungsgefahr.

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Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
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