EDI-Sprecher«Es waren unwahre und ehrverletzende Aussagen»
2019 versuchte eine Frau Bundesrat Alain Berset mit Bildmaterial und Emails zu erpressen. Bersets Departement sagt, es habe sich dabei um unwahre und ehrverletzende Behauptungen gehandelt.
Am Samstag wurde bekannt, dass Bundesrat Alain Berset 2019 eine Strafanzeige wegen Erpressung bei der Bundesanwaltschaft eingereicht hat. Einem Bericht der «Weltwoche» zufolge, soll die mutmassliche Erpresserin versucht haben, den Bundesrat mittels Fotos und Emails zu erpressen. Die Bundesanwaltschaft bestätigte gegenüber 20 Minuten die Strafanzeige. Auch das Departement des Innern (EDI) äusserte sich auf Anfrage zum Fall.
EDI-Sprecher Peter Lauener sagt, Berset wurde Ende 2019 Opfer eines Erpressungsversuchs. «Gegenstand waren unwahre und ehrverletzende Behauptungen einer Privatperson über sein Privatleben von vor acht Jahren.» Berset habe daraufhin Anzeige bei der Bundesanwaltschaft erstattet, die eine Strafuntersuchung durchführte.
«In deren Rahmen hat die Täterschaft ihre unwahren und ehrverletzenden Aussagen zurückgezogen. Das Verfahren endete mit einer rechtskräftigen Verurteilung und ist abgeschlossen.» Es gebe keine verfänglichen Fotos und auch sonst keine ihn belastenden Informationen, wie Lauener sagt. «Bundesrat Berset ist nicht erpressbar.» Laut EDI wird der Bundesrat immer wieder Opfer von strafbaren Handlungen.