Kanton St. GallenEx-Feuerwehrmann löst beinahe Hausbrand aus – jetzt muss er in Therapie
Für seine eigene Feuerwehrübung zündete ein 49-jähriger St. Galler in seinem Keller einen ausgetrockneten Tannenbaum an. Da das Feuer ausser Kontrolle zu geraten schien, rief er die Feuerwehr. Diese Aktion kommt den Ex-Feuerwehrmann nun teuer zu stehen.
Darum gehts
Ein St. Galler (49) zündete für eine private Feuerwehrübung einen Tannenbaum an.
Da er das Feuer aber nicht selbst löschen konnte, rief er die Feuerwehr.
Dafür wurde er nun per Strafbefehl verurteilt.
An einem frühen Morgen Ende Januar verursachte ein 49-jähriger St. Galler, der früher bei der Feuerwehr arbeitete, im Keller seines Wohnhauses ein Feuer. Dazu nahm er ein Feuerzeug und eine Kartonschachtel und zündete einen alten, ausgetrockneten Tannenbaum an, der dort aufbewahrt wurde.
«Den Baum zündete er in der Absicht an, ihn anschliessend mit dem zuvor bereitgestellten Feuerlöscher wieder zu löschen», so die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl, den der Mann nun erhielt. Den verbleibenden Strunk des Baums wollte er anschliessend entsorgen. Bei der ganzen Zündelei befand sich der Mann in unmittelbarer Nähe von weiteren leicht brennbaren Gegenständen.
Mitbewohner war im Haus und wusste von nichts
«Der Beschuldigte wusste aufgrund seiner ehemaligen Tätigkeit bei der Feuerwehr, dass sich ein Tannenbaum, besonders wenn er längere Zeit gelagert worden war, schnell entzünden kann», heisst es im Strafbefehl weiter. Er habe darauf vertraut, dass ihm die Kontrolle über die Situation nicht entgleiten würde und dass er das selbst gelegte Feuer plangemäss löschen kann.
Als der Tannenbaum brannte, befürchtete der 49-Jährige, dass er das Feuer nicht mehr selbst kontrollieren und das Feuer auf das Haus übergreifen könnte. Der Feuerlöscher war während des Löschens leer geworden. So alarmierte er die Feuerwehr und wartete vor dem Gebäude das Eintreffen der Einsatzkräfte ab. Sein Mitbewohner hielt sich während des ganzen Vorfalls unwissend im Dachgeschoss des Gebäudes auf. Das Feuer konnte rechtzeitig von der Feuerwehr gelöscht werden, bevor es auf andere Gegenstände oder auf Gebäudeteile übergreifen konnte.
Er hatte Freude beim Feuerlegen
Bei einer Einvernahme durch die Polizei gab der 49-Jährige laut Strafbefehl an, den Baum aus Spass bewusst angezündet zu haben, um für sich selbst eine Feuerwehrübung durchzuführen. Er sei Angehöriger der Feuerwehr gewesen und es löse in ihm Freude aus, wenn er etwas anzünde.
«Aufgrund der Aussagen des Beschuldigten, seiner ehemaligen Tätigkeit für die Feuerwehr und seinem problematischen Umgang mit seiner Faszination für Feuer ist zu befürchten, dass er sich von einer Geldstrafe allein nicht von der Begehung weiterer gleichgelagerter Delikte abhalten lässt», so die Staatsanwaltschaft.
Busse und Therapie für Ex-Feuerwehrmann
Der 49-Jährige wurde nun Ende März wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst schuldig gesprochen. Der Mann wird zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à je 30 Franken, also total 1200 Franken verurteilt. Diesen Betrag muss er nur begleichen, falls er in den nächsten drei Jahren straffällig wird.
Hingegen muss der Mann eine Busse von 240 Franken bezahlen und sich für die Dauer seiner Probezeit einer therapeutischen Behandlung unterziehen. Zur Busse dazu kommen noch Gebühren und Auslagen von 2210 Franken.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
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