«Extremer» Stalking-Fall vor Gericht: «Dass das Umfeld vom Täter kontaktiert wird, ist sehr typisch»

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«Extremer» Stalking-Fall vor Gericht«Dass das Umfeld vom Täter kontaktiert wird, ist sehr typisch»

Eine junge Frau wehrte sich in Basel mit Anzeigen gegen einen aufdringlichen und gewalttätigen Mann. Am Dienstag wird ihm der Prozess gemacht. Eine Expertin spricht mit 20 Minuten über GPS-Tracker für Täter und typisches Stalker-Verhalten.

Vor dem Basler Strafgericht muss sich Ende April ein 29-jähriger Mann wegen Stalkings verantworten.
Er terrorisierte seine Ex-Freundin über Monate hinweg telefonisch, stellte ihr nach und wurde sogar gewalttätig. (Symbolbild)
Seine 22-jährige Ex-Freundin wehrte sich mit mehreren Strafanträgen. Die Polizei sprach auch mehrfach Rayonverbote aus.
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Vor dem Basler Strafgericht muss sich Ende April ein 29-jähriger Mann wegen Stalkings verantworten.

20 Minuten

Darum gehts

Am 15. Dezember 2021 endete für die junge Baslerin ein neunmonatiges Martyrium. Dann nahm die Polizei den Ex-Freund der Frau fest. Seit März terrorisierte der Mann sie. Unzählige Male rief er bei ihr an und schlug sie gar bewusstlos. Am Dienstag muss sich der Stalker nun vor dem Basler Strafgericht verantworten.

«Es handelt sich um einen eher extremen Stalking-Fall, da es auch zu gewalttätigen Übergriffen gekommen ist», ordnet die Stalking-Expertin Natalie Schneiter für 20 Minuten ein. Schneiter ist an der Stalking-Fachstelle der Stadt Bern als Beraterin tätig. Dass die Stalkerin oder der Stalker Gewalt anwende, sei eher die Ausnahme, so Schneiter.

Die 22-jährige Baslerin wehrte sich gegen ihren Stalker, insgesamt vier Mal stellte sie Strafantrag, drei Mal sprach die Polizei dem 29-Jährigen ein Rayonverbot aus. Einen Monat lang hatte sie Ruhe, als er in Haft war. Kaum aus dem Gefängnis entlassen, schüchterte er sie weiter ein. Bis zum 15. Dezember, seither ist er wieder in Haft.

Opfer habe sich richtig verhalten

Die 22-Jährige habe sich richtig verhalten, sagt Schneiter. «Die Frau hat sicherlich gut reagiert. Sie hat die Polizei immer benachrichtigt, so kann die Behörde auch intervenieren», so die Expertin. Wird das Rayonverbot missachtet, gebe es seit dem 1. Januar 2022 eine weitere Massnahme, sich gegen Stalkende zur Wehr zu setzen.

«Wenn sich die Stalkerin oder der Stalker nicht an Rayonverbote hält, besteht die Möglichkeit, das Verbot elektronisch überwachen zu lassen. Dies, indem dem Täter oder der Täterin ein GPS-Sender auferlegt wird», so Schneiter. Diese Schutzmassnahme müsse das Zivilgericht verfügen. Das Problem: «Dieser gerichtliche Weg kann für das Opfer eine grosse Hürde darstellen», so Schneiter.

Das Leiden der 22-Jährigen begann, als sie die Beziehung zum Beschuldigten beendete. Er «wollte und konnte das Beziehungsende nicht akzeptieren», hält die Anklage einleitend fest. Mehrfach habe er versucht, sie zu einer Wiederaufnahme der Beziehung zu überreden. Der verschmähte Ex kletterte eines Nachts auf den Balkon ihrer Wohnung und hämmerte an ihre Fensterscheibe. Nachdem sie ihn auch dort ignoriert hatte, übernachtete er vor ihrem Briefkasten. 

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Stalking betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Elternberatung, Tel. 058 261 61 61

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

«Jede Kontaktaufnahme des Stalkers ignorieren»

Von mindestens zehn verschiedenen Nummern habe er sie, aber auch ihre Schwester, deren Freund und ihre Familie unzählige Male angerufen. «Dass das Umfeld vom Täter kontaktiert wird, ist sehr typisch. Darum raten wir, dass im Falle von Stalking das Umfeld rasch informiert wird», erklärt die Stalking-Expertin. Mit einer einmaligen Ansage sollte die gestalkte Person den Kontakt mit dem Täter oder der Täterin abbrechen. «Jegliche weitere Kontaktaufnahme des Stalkers sollte vonseiten des Opfers ignoriert werden», so Schneiter.

Schliesslich willigte die 22-Jährige zu einem Treffen ein, bei dem er tätlich wurde, als er erkannte, dass er keine zweite Chance bekommen würde. Dazu sagt Schneiter: «Wir raten davon ab, dass es zu einem persönlichen Treffen zwischen Stalker oder Stalkerin und Opfer kommt.» Sei dies aber trotzdem der Fall, sollten die Sicherheitsvorkehrungen hochgehalten werden.

Am 9. Oktober passte der Stalker sein Opfer auf dem Arbeitsweg ab und setzte sich zu ihm in den Bus. Als sie ausstieg und ihm zu entkommen versuchte, riss er sie an den Haaren zurück und schlug sie schliesslich bewusstlos. Danach wurde er für einen Monat in Haft genommen. Nach diesem Vorfall stellte die Frau einen Strafantrag: bereits den dritten. Nach seiner Entlassung stalkte er sie aber weiter. Am 11. Dezember wurde er wieder handgreiflich, bedrohte sie und klingelte abends Sturm an ihrer Haustüre. Nach diesem Vorfall wurde eine kurzzeitige fürsorgerische Unterbringung verfügt, am 15. Dezember wurde er in Haft genommen. Am Dienstag wird das Dreiergericht nun seinen Fall verhandeln. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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