Zermatter GemeindeschreiberEx-Geliebte gestalkt – Anrig wurde dieses Jahr wegen Nötigung verurteilt
Der Gemeindeschreiber von Zermatt sitzt in Zürich in U-Haft. Es ist nicht das erste Mal, dass der 50-Jährige mit dem Gesetz in Konflikt gerät.
Darum gehts
Der Gemeindeschreiber von Zermatt wurde dieses Jahr wegen Nötigung verurteilt.
Gemäss Anklage hatte er seine ehemalige Geliebte und Mutter des gemeinsamen Kindes mit Todesdrohungen drangsaliert, nachdem sie ihn verlassen hatte.
Laut seinem Anwalt hat die aktuelle U-Haft nichts mit der Verurteilung zu tun.
Der Zermatter Gemeindeschreiber Daniel Anrig sitzt seit dem 7. November in U-Haft. Gemäss der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft steht das Verfahren mit einer Beziehungsproblematik im Zusammenhang. Es seien keine Gewalttätigkeiten im Sinne von Körperverletzung oder Tätlichkeiten Gegenstand der Ermittlungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Es ist nicht das erste Mal, dass der abtretende Gemeindeschreiber und ehemalige Kommandant der Schweizergarde im Vatikan mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Wegen Stalkings stand er dieses Jahr vor Gericht. Gemäss Anklage hatte er seine ehemalige Geliebte und Mutter des gemeinsamen Kindes mit Todesdrohungen drangsaliert, nachdem sie ihn verlassen hatte.
In der Anklageschrift sind Nachrichten aufgeführt, die er der Frau schickte. Neben Vorwürfen und Drohungen wie «Nebst der Militärwaffe und der Polizeiwaffe habe ich noch zwei private» kündigte er auch Suizidabsichten an. Anrig wurde wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
«Jeder Tag, den mein Mandant in U-Haft verbringt, ist einer zu viel»
Gemäss seinem Anwalt Max Imfeld hat die aktuelle U-Haft nichts mit der Verurteilung wegen Nötigung zu tun. Weder die Thematik noch die betroffenen Personen seien gleich. Bei den Vorwürfen handle es sich ausschliesslich um eine Familienangelegenheit.
Es habe weder Tätlichkeiten noch Verletzte gegeben. Es sei zu Drohungen zwischen den involvierten Personen gekommen. Seinem Mandanten gehe es nicht gut: «Jeder Tag, den mein Mandant in U-Haft verbringt, ist einer zu viel», sagt Imfeld.
Verurteilung könnte Einfluss auf Anordnung von U-Haft gehabt haben
Laut Markus Melzl, Kriminalkommissar im Ruhestand, wird in der Regel eine U-Haft angeordnet, wenn der mögliche Strafrahmen eine Freiheitsstrafe oder eine sehr hohe Geldstrafe beinhaltet: «Das kann beispielsweise Erpressung, ernstzunehmende Drohung oder Entführung sein.» Zudem müssten eine Wiederholungs-, Kollusions- oder Fluchtgefahr bestehen.
Die frühere Verurteilung wegen Nötigung könnte gemäss Melzl einen Einfluss auf die angeordnete U-Haft gehabt haben. Anrig dürfe jedoch nur so lange in U-Haft gehalten werden, wie es für die Untersuchungszwecke notwendig sei.
U-Haft muss verhältnismässig sein
Arbeitsverhältnis überraschend aufgelöst
Seit November 2020 amtete Anrig als Gemeindeschreiber von Zermatt – bis das Arbeitsverhältnis im Oktober überraschend aufgelöst wurde. Über die Gründe ist bislang wenig bekannt: Gemeindepräsidentin Romy Biner-Hauser sagte gegenüber dem «Walliser Bote» lediglich, dass die Trennung «in gegenseitigem Einvernehmen» erfolgt sei und Anrig eine «berufliche Neuorientierung» anstrebe.
Noch bis Ende Dezember 2022 hätte der 50-Jährige seine Tätigkeit als Gemeindeschreiber weiterführen sollen. Doch von Anrig fehlte plötzlich jede Spur. Weder ging er ans Handy, noch beantwortete er E-Mails. Laut Informationen des «Walliser Bote» schaltete die Gemeinde letzte Woche die Polizei ein.
Kritik aus dem Vatikan
Anrig bekleidete in seiner beruflichen Karriere diverse wichtige Führungsfunktionen: Er war unter anderem Chef der Kriminalpolizei des Kantons Glarus, Kommandant der päpstlichen Schweizergarde sowie Chef der Flughafen-Stabsabteilung der Kantonspolizei Zürich.
Wie der italienische «Corriere della Sera» schreibt, hat Anrig zu seiner Zeit als Kommandant der päpstlichen Schweizergarde für Unmut gesorgt. Er soll «Kasernenmethoden» an den Tag gelegt haben und sein Stil sei zu autoritär gewesen.
Zudem stand Anrig im Zentrum eines der grössten Polizeiskandale der Schweiz. Medienberichten zufolge war er 2003 als Chef der Kriminalpolizei Glarus mitverantwortlich für eine umstrittene Razzia wegen Menschen- und Drogenhandels in einem Asylbewerberheim. Das Strafverfahren endete mit einem Freispruch für Anrig.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
Hast du oder hat jemand, den du kennst, Suizidgedanken? Oder hast du jemanden durch Suizid verloren?
Hier findest du Hilfe:
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Mente Sana, Tel. 0848 800 858
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch
Kinderseele Schweiz, Beratung für psychisch belastete Eltern und ihre Angehörigen
Angehörige.ch, Beratung und Anlaufstellen
Verein Familientrauerbegleitung.ch
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