Simplon- und Grimselpass  - Exklusive Luxuskarossen aus dem Verkehr gezogen – 70 km/h zu schnell

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Simplon- und GrimselpassExklusive Luxuskarossen aus dem Verkehr gezogen – 70 km/h zu schnell

Die Kantonspolizei Wallis hat zwei skandinavische Lenker an einer privat organisierten Rundfahrt von Sportwagen durch Europa aus dem Verkehr gezogen.

Zwei Ferraris, die von der Walliser Polizei beschlagnahmt wurden.
Ein Teilnehmer der privat organisierten Supersportwagen-Rundfahrt wird von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.
Insgesamt hat die Polizei 17 Geschwindigkeitsübertretungen am Simplon- und Grimselpass registriert.
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Zwei Ferraris, die von der Walliser Polizei beschlagnahmt wurden.

Kantonspolizei Wallis

Darum gehts

  • Zwei Sportwagenlenker wurden wegen massiv überhöhter Geschwindigkeit aus dem Verkehr gezogen.

  • Bei den beschlagnahmten Autos handelt es sich um Ferraris.

  • Insgesamt verzeichnete die Kantonspolizei Wallis 17 Geschwindigkeitsübertretungen.

Die Kantonspolizei Wallis hatte Kenntnis, dass eine privat organisierte Rundfahrt von Sportwagen quer durch Europa ins Wallis führen sollte. Deswegen hat sich die Polizei dazu entschieden, gezielte Geschwindigkeitskontrollen auf dem Simplon- und dem Grimselpass durchzuführen, wie die Kantonspolizei Wallis in einer Medienmitteilung schreibt.

Am Nachmittag des 1. September gingen der Polizei zwei skandinavische Lenker mit massiv überhöhter Geschwindigkeit ins Netz. Die Sportwagenfahrer hatten Tempi von 150 und 151 km/h anstatt der erlaubten 80 km/h auf dem Tacho.

Die beiden Raser kommen aus Schweden und Norwegen, sie nahmen beide an der Rundfahrt teil. Die Polizei erteilte ein Fahrverbot. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft mussten zudem beide eine Bussenkaution von mehreren Tausend Franken hinterlegen.

Neben den beiden Raserdelikten verzeichnete die Kantonspolizei zusätzlich 17 teils hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen am Simplon- und Grimselpass. Darunter weitere Teilnehmende der Rundfahrt. Die Automobilisten und Motorradfahrer und -fahrerinnen sind bei der Staatsanwaltschaft bzw. bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt verzeigt worden.

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