BundesratExportbedingungen für Pflanzenschutzmittel verschärft
Exporte von Pestiziden, die in der Schweiz verboten sind, sind künftig bewilligungspflichtig. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz verboten sind, brauchen künftig eine Bewilligungspflicht. (Symbolbild)
KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLERFür fünf besonders problematische Pflanzenmittel gilt ab 2021 gar ein Exportverbot, wie der Bundesrat mitteilte. Es handelt sich um Atrazin, Diafenthiuron, Methidathion, Paraquat und Profenofos.
Der Export aller anderen in der Schweiz verbotenen gefährlichen Pflanzenschutzmittel (PSM) muss künftig vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) bewilligt werden. Der Export darf zudem nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrstaates erfolgen.
Diese Pestizide könnten die Gesundheit von Menschen und der Umwelt gefährden, teilt der Bundesrat mit. Die neuen Vorschriften dienten dazu, die Verbreitung von PSM in Entwicklungs- und Schwellenländern stärker zu kontrollieren. «Die Schweiz nimmt damit ihre Verantwortung als Produktionsstandort multinationaler Hersteller von Pflanzenschutzmitteln wahr.»
Die Auswirkungen auf die Produzenten in der Schweiz dürften laut Bundesrat überschaubar sein. Es handle sich nicht um grosse Exportmengen.
Die neuen Regeln für den Export gefährlicher Pestizide geht auf zwei Vorstösse im Parlament zurück. Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2021 in Kraft.