Kein Warnschild: Frau trinkt 2 dl Reinigungsmittel

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Fahrlässiger ServicetechnikerKein Warnschild: Frau trinkt 2 dl Reinigungsmittel

Die Berner Staatsanwaltschaft hat einen Servicetechniker wegen fahrlässiger Körperverletzung für schuldig erklärt. Bei der Reinigung eines Wasserspenders unterliess er es, ein Warnschild anzubringen.

Weil am Wasserspender kein Warnschild angebracht war, ahnte die Mitarbeiterin nichts Böses.
Der Servicetechniker habe damit seine Sorgfaltspflicht verletzt, befindet die Staatsanwaltschaft.
Sie hat den 45-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
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Weil am Wasserspender kein Warnschild angebracht war, ahnte die Mitarbeiterin nichts Böses.

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Darum gehts

  • Ein Servicetechniker befüllte einen Wasserspender mit Wasserstoffperoxid 30 %, ohne ein Warnschild anzubringen.

  • Eine Mitarbeiterin trank davon etwa zwei Deziliter, was bei ihr zu Übelkeit, Schwindel und Magenbrennen führte.

  • Der Techniker wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe und weiteren Zahlungen in Höhe von insgesamt 3400 Franken verurteilt.

Ein Stadtberner Temporärbüro wurde im vergangenen Dezember von einem besonders fahrigen Servicetechniker heimgesucht. Der 45-Jährige befüllte zwecks Reinigung einen Wasserspender mit Wasserstoffperoxid 30 % – ein Stoff, der in diversen Industriezweigen als Desinfektions- und Bleichmittel genutzt wird. Ein Warnschild, das verhindern soll, dass jemand von dem kontaminierten Wasser trinkt, hängte er trotz Vorschrift nicht an den Behälter.

Was hältst du von dem Urteil gegen den Servicetechniker?

Just betrat kurz darauf eine Mitarbeiterin die Küche und fragte den Servicetechniker gar noch, ob sie sich am Spender bedienen dürfe. Der Mann bejahte dies – obschon ihm der korrekte Umgang mit dem chemischen Stoff in einer Schulung vermittelt worden war, wie es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland heisst. Die Angestellte trank in der Folge etwa zwei Deziliter der Lösung, was bei ihr unter anderem zu Übelkeit, Schwindel und Magenbrennen führte.

Busse und Genugtuung

Der Beschuldigte habe die Sorgfalts- und Schutzpflichten verletzt, die ihm aufgrund der Chemie- und Unfallversicherungsgesetzgebung oblagen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Sie hat den Servicetechniker wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Franken verurteilt. Diese wurde bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von drei Jahren.

Teuer kommt es für den Mann dennoch: Zum einen wurde ihm eine Verbindungsbusse von 1000 Franken auferlegt. Zum anderen muss er der Geschädigten eine Genugtuung von 900 Franken sowie eine Parteienentschädigung von 500 Franken bezahlen. Zuzüglich Verfahrenskosten kostet ihn sein fahrlässiges Handeln 3400 Franken.

152 Anfragen bei Tox Info Suisse

2023 erhielt die Informationsstelle Tox Info Suisse 152 Anfragen im Zusammenhang mit Wasserstoffperoxid (H2O2) und Produkten, die Wasserstoffperoxid enthalten. Betroffen waren in 38 Fällen die Haut, in 22 Fällen die Augen. Eingenommen wurde Wasserstoffperoxid in 75 Fällen (andere Aufnahmewege in 18 Fällen), wie Tox Info Suisse auf Anfrage von 20 Minuten mitteilt. In der Konzentration, wie sie die Geschädigte im vorliegenden Fall eingenommen hat, könne es zu einer Verätzung im Mund, Hals, Speiseröhre und oder Magen kommen. Bei Einnahme grösserer Mengen in hoher Konzentration könnten sich Gasbläschen in der Lebervene bilden.

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