Familie des Lokführers verklagt SBB

Aktualisiert

Zugunfall von Granges-MarnandFamilie des Lokführers verklagt SBB

Am 29. Juli 2013 kam ein Lokführer bei dem Zugunfall von Granges-Marnand ums Leben. Nun haben seine Angehörigen Klage gegen die SBB wegen fahrlässiger Tötung eingereicht.

Im Sommer 2013 wurde der beim Zugunglück von Granges-près-Marnand verstorbene französische Lokführer beigesetzt. Seine Kollegen erwiesen ihm mit einem Pfiff aus der Lokpfeife die letzte Ehre.
In Granges-près-Marnand VD wurden am Tag nach dem schweren Zugunglück die Bergungsarbeiten der beiden Unglückszüge fortgesetzt.
Der 24-jährige Lokführer ist das einzige Todesopfer des Zugcrahs.
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Im Sommer 2013 wurde der beim Zugunglück von Granges-près-Marnand verstorbene französische Lokführer beigesetzt. Seine Kollegen erwiesen ihm mit einem Pfiff aus der Lokpfeife die letzte Ehre.

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Die Angehörigen des beim Zugunfall von Granges-Marnand verstorbenen Lokführers haben gegen die SBB eine Klage wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. Beim Unfall vom 29. Juli 2013 prallten zwei Züge frontal ineinander. Ein Lokführer starb, 26 Personen wurden verletzt.

Die Klage sei am vergangenen Donnerstag eingereicht worden, sagte am Montag der Anwalt der Angehörigen, Loïc Parein, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «20 minutes».

Bericht erwähnt Sicherheitsmängel

Die Klage stütze sich vor allem auf den Schlussbericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST). Diese war zum Schluss gekommen, dass ein Missachten des Haltesignals des Lokführers eines Regionalzuges den Unfall verursacht hatte.

Dieser war im Kreuzbahnhof von Granges-Marnand VD in Richtung Lausanne losgefahren, obwohl das Signal auf «Halt» gestellt war. Auf der einspurigen Strecke prallte der Regionalzug nach 332 Metern Fahrt in einen entgegenkommenden RegioExpress. Der Lokführer des in Richtung Payerne verkehrenden RegioExpress überlebte den Unfall nicht.

Der Bericht erwähne Sicherheitsmängel und Fehler bei der Organisation und der Ausrüstung des Bahnhofes. Zudem komme die Unfalluntersuchungsstelle zum Schluss, dass der Unfall hätte verhindert werden können, wenn die SBB die notwendigen Massnahmen ergriffen hätten, sagte Parein.

Untersuchung abgeschlossen

Die Familie wolle, dass die Sicherheitspolitik der SBB überprüft werde. Die Klage sei eingereicht worden, nachdem die Staatsanwaltschaft den Parteien mitgeteilt habe, dass die Untersuchung abgeschlossen sei, hielt der Anwalt fest.

Die Staatsanwaltschaft müsse nun entscheiden, ob sie auf die Klage eintrete. Neben einer allfälligen Anklageerhebung gegen die SBB dürfte sich auch der Lokführer, der das Rotlicht missachtet hatte, für den Unfall vor Gericht verantworten müssen.

Die SBB habe Kenntnis von der Klage, habe die Dokumente aber noch nicht erhalten, sagte Mediensprecher Frédéric Revaz. Deshalb könne man noch keine Stellungnahme abgeben. (sda)

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