Familienvater getötet – Raser vor Gericht

Aktualisiert

Täuffelen BEFamilienvater getötet – Raser vor Gericht

Die beiden 21-Jährigen, die sich vor drei Jahren ein illegales Autorennen in Täuffelen lieferten, werden wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt.

von
smü
Die beiden Angeschuldigten, A. (vorne) und Z. mussten sich vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland verantworten.
Am 17. Dezember 2011 hatte sich in Täuffelen BE ein tragischer Unfall  bei einem Zebrastreifen ereignet.
Ein Familienvater und sein 16 Monate alter Sohn wurden von einem BMW erfasst. Der Sohn wurde verletzt, der Vater erlag noch am Unfallort seinen Verletzungen. Die Ehefrau wurde von einem Wrackteil getroffen.
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Die beiden Angeschuldigten, A. (vorne) und Z. mussten sich vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland verantworten.

Erika Bardakci-Egli

An einem Samstagnachmittag im Dezember 2011 stiegen die damals 18-jährigen Junglenker in ihre Autos: Auf der Hauptstrasse in Täuffelen drückten sie Nadeln auf ihren Tachos bis auf 100 Stundenkilometer hoch. Der Lenker des schwarzen BMW verlor bei einem Überholmanöver die Kontrolle über seinen Wagen und prallte gegen ein entgegenkommendes Auto. Nach der Kollision erfasste das Auto eine vierköpfige Familie, die gerade die Strasse auf einem Fussgängerstreifen überquerte.

Raser wieder auf freiem Fuss

Der 34-jährige Familienvater und Polizist verstarb noch auf der Unfallstelle, die Frau und der kleine Sohn wurden verletzt, die Tochter kam mit dem Schrecken davon. Ebenfalls verletzt wurde der Lenker des entgegenkommenden Fahrzeugs. Der Raser trug beim Unfall schwere Verletzungen davon und musste mit der Rega ins Spital geflogen werden.

«Nach einer aufwändigen Strafuntersuchung verfügt die Staatsanwaltschaft nun über genügend Belastungsmaterial, um gegen die Angeschuldigten Klage zu erheben», teilt die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland mit. Die beiden Männer müssen sich wegen (eventual-)vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter (eventual-)vorsätzlicher Tötung, sowie mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln verantworten. Wann die Verhandlung stattfindet, steht noch nicht fest. Die beiden Männer wurden 2011 wegen Verdunklungsgefahr für einen Monat in U-Haft gesetzt. Seither befinden sie sich auf freiem Fuss.

Die beiden Beschuldigten hatten in den Befragungen stets bestritten, ein Autorennen bestritten zu haben.

Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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