Von Zug überfahrenBuddy und Carlo jagten Hund Fanny in den Tod
In der Region Bern jagten zwei Hunde einen dritten in den Tod. Die Hundehalterin wurde jetzt zu einer Busse verurteilt.
Darum gehts
Im Raum Bern verlor eine Hundehalterin ihren Australischen Schäferhund.
Sie und eine andere Hundehalterin waren im Wald unterwegs.
Die Hunde der anderen Hundehalterin jagten ihrem Hund hinterher, woraufhin er von einem Zug erfasst wurde.
In einer Berner Gemeinde verlor eine Hundehalterin auf brutalste Weise ihren Australischen Schäferhund: Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kanton Bern war sie mit ihrem Hund Fanny* in einem Waldstück unterwegs. Gleichzeitig war eine weitere Hundehalterin mit ihren beiden Appenzeller Sennenhunden Buddy* und Carlo* im selben Waldstück unterwegs. Beide Halterinnen liessen ihre Hunde ohne Leine laufen.
200 Franken Busse
Das ging nicht lange gut. In einem unbeaufsichtigten Moment entfernten sich Buddy und Carlo von ihrer Halterin und rannten in Richtung des Australischen Schäferhundes. Fanny erschreckte sich, als die beiden unbekannten Hunde angelaufen kamen und rannte in Richtung Bahnübergang davon, verfolgt von den beiden Appenzeller Sennenhunden.
Buddy und Carlo kehrten anschliessend zurück – von Fanny hingegen fehlte jede Spur. Kurze Zeit später erreichte deren Halterin die Hiobsbotschaft: Fanny wurde beim Bahnübergang von einem Zug überfahren.
Die Halterin der beiden Appenzeller Sennenhunden wurde nun von der Staatsanwaltschaft Bern zu einer Geldbusse von 200 Franken verurteilt. Zusätzlich trägt sie 150 Franken an Verfahrenskosten.
Wurde dein Haustier schon ein Mal überfahren?
Der Fall ist dem Amt für Veterinärwesen bekannt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, könnten jedoch keine Angaben zu den Massnahmen gemacht werden, die sie gegen die Halterin der beiden Sennenhunde erwägen.
Keine allgemeine Leinenpflicht in Bern
Im Kanton Bern gibt es keine generelle Leinenpflicht. Es gibt aber Orte, wo Hunde trotzdem an die Leine müssen, wie zum Beispiel bei Schulanlagen, Spiel- und Sportplätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Weiden mit Nutztieren. Auch in Naturschutzgebieten mit entsprechender Signalisation müssen Hunde angeleint werden.
*Name geändert
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)
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