Fehraltdorf ZH: Mann droht, RAV in die Luft zu jagen

Aktualisiert

Fehraltorf ZHMann (22) drohte RAV-Angestellten, mit einer Bombe vorbeizukommen

Ein 22-jähriger Arbeitsloser kontaktierte das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) per Telefon. Als dieses seiner Forderung nicht nachkam, rastete er aus. 

Ein 22-Jähriger drohte zwei Angestellten, das RAV in die Luft zu jagen. 
Laut Strafbefehl drohte der Anrufer weiter, jemanden umzubringen. 
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Ein 22-Jähriger drohte zwei Angestellten, das RAV in die Luft zu jagen. 

Tamedia

Darum gehts: 

  • Ein 22-jähriger Nordmazedonier kontaktierte das RAV in Fehraltorf, um sein Arbeitslosengeld einzufordern.  

  • Als das Gespräch nicht so verlief, wie sich der Mann das wünschte, verlor er die Kontrolle. 

Er wollte sein Geld – und zwar gleich: Gemäss eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft See/Oberland rief ein Nordmazedonier (22) Anfang Juli das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Fehraltorf an. Der 22-Jährige war dort als Bezüger von Arbeitslosengeld gemeldet.

Weil seine zugeteilte Beraterin abwesend war, sprach er mit einer anderen RAV-Mitarbeiterin – und zwar «sehr laut, aufbrausend und frech», schreibt der «Tages-Anzeiger». Laut Strafbefehl hat er Geld gefordert und der Angestellten dabei gesagt: «Hören Sie mir gut zu, denn wenn das so weitergeht, werde ich mit einer Bombe vorbeikommen». Auf die Drohung habe die Frau dem Nordmazedonier jedoch ruhig entgegnet, dass sie in diesem Fall die Polizei alarmieren müsse. Darauf beendete der Anrufer das Gespräch.

Doppelte Todesdrohung

Doch nicht für lange, denn kurze Zeit später klingelte das Telefon erneut. Diesmal ging eine andere RAV-Mitarbeiterin ran. Wie zuvor habe der 22-Jährige auch von ihr «mit Nachdruck die Auslösung einer Geldzahlung» gefordert. Auch dieser Angestellten drohte er mit der Bombe und habe gleich zweimal gefragt, ob er erst jemanden umbringen müsse, damit er sein Geld bekomme.

Das RAV handelte und alarmierte die Polizei, welche wenige Stunden später beim Drohanrufer vorbei ging. Die Polizei nahm den 22-Jährigen fest. Der Nordmazedonier verbrachte daraufhin zwei Tage in Untersuchungshaft.

Untersuchungshaft und lange Probezeit

Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Arbeitslosen wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 60 Tagen. Verstösst der 22-Jährige in den nächsten vier Jahren gegen das Gesetz, wird die Freiheitsstrafe in Kraft gesetzt. Tief in die Tasche greifen muss der Nordmazedonier aufgrund seiner Drohung ebenfalls: Er muss die Verfahrenskosten von 800 Franken tragen. 

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