FemizidGrossvater (80) kriegt 19 Jahre wegen Mord an Frau des Enkels
Ein 80-jähriger Serbe, der 2021 die dreifache Mutter und Frau seines Enkels in ihrer Wohnung in Winterthur erschossen hat, ist vom Obergericht wegen Mordes und Betrugs verurteilt worden.
Darum gehts
Ein 80-jähriger Serbe steht heute vor dem Obergericht.
Er soll 2021 die Ehefrau seines Enkels getötet haben.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, der Verteidiger einen Freispruch.
Das Bezirksgericht Winterthur hatte ihn wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Beide Parteien akzeptierten das Urteil nicht und zogen es an die nächste Instanz.
Das Obergericht bestätigte im Wesentlichen die Strafe der Vorinstanz: Eine unbedingte Freiheitsstrafe von 19 Jahren und 15 Jahr Landesverweis.
Der Rentner war am 13. Februar 2021 mit einem Revolver in die Schweiz eingereist. Drei Tage später suchte er die Frau seines Enkels unangemeldet in ihrer Wohnung in Winterthur auf. Nachdem sie ihm einen Kaffee serviert hatte, schloss er die Tür ab, griff zur Waffe und erschoss sie mit sechs gezielten Schüssen.
Die 19 Monate alte Urenkelin des Mannes war bei der Tat anwesend. Beim Opfer handelte es sich um die 32-jährige serbische Ehefrau seines Enkels. Sie wollte sich von diesem scheiden lassen.
«Hat die Ehre beschmutzt»
Der Grund für die unglaubliche Tat: «Das Familienoberhaupt hat die Ehre durch die Lebensweise der Frau beschmutzt gesehen», wie die Staatsanwältin am Prozess vor dem Bezirksgericht Winterthur im Januar 2024 sagte. Die geplante Scheidung und intime Fotos der Frau hätten beim Beschuldigten das Fass zum Überlaufen gebracht.
Tatort Winterthur: Im Jahr 2021 kam hier eine 32-Jährige gewaltsam zu Tode.
20minDas Opfer habe die Familie in Serbien verlassen und sei nach Winterthur gezogen. «Deshalb hat sich der Rentner entschlossen, die dreifache Mutter zu töten.» Nach der Tat liess er sich von der alarmierten Polizei widerstandslos verhaften.
Opfer soll ihn mit Messer angegriffen haben
Der Verteidiger hatte in dem Prozess Notwehr geltend gemacht und einen Freispruch verlangt. Sein Mandant habe auf die Frau geschossen, weil sie ihn mit einem grossen Messer angegriffen habe.
Die Staatsanwältin forderte dagegen eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes und Sozialhilfebetrugs: «Es war ein Ehrenmord.» Er soll er zwischen 2010 und 2021 rund eine Viertelmillion Franken Ergänzungsleistungen erhalten haben, obwohl sein Lebensmittelpunkt in Serbien war.
Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den Rentner zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren und verwies ihn für 15 Jahre des Landes. Es habe sich um «eine eigentliche Hinrichtung» gehandelt, die ganz klar als Mord zu qualifizieren sei. Der Beschuldigte habe eine unglaubliche Kaltblütigkeit an den Tag gelegt und sich als Herrscher über Leben und Tod aufgespielt.
Beide Parteien akzeptierten das Urteil nicht
Da beide Parteien das Urteil ans Obergericht weitergezogen haben, kommt es heute, am Dienstag, zum Prozess.
Der Beschuldigte ist im vorzeitigen Strafvollzug in einem Pflegeheim untergebracht. Es gehe ihm gut und er habe regelmässig Besuch von Familienangehörigen. «Ich hätte besser mich umgebracht», sagte er bei der Befragung durch die Richterin. «Ich verstehe es selber nicht.» Es sei Notwehr gewesen. «Sie hat mich mit einem Messer in die Ecke gedrängt und gesagt: ‹Ich mache Gulasch aus dir.›»
Es habe nie einen Streit in der Familie gegeben. «Warum hat sie einen solchen Menschen aus mir gemacht, ich verstehe es selber nicht», sagte er. Die vorsitzende Richterin will wissen, warum er einen geladenen Revolver in die Schweiz mitgenommen habe. «Die Waffe war immer bei mir», lautete seine Antwort.
Obergericht glaubte nicht an Notwehr
Die Richterin wies ihn darauf hin, dass er in der Untersuchung gesagt habe, dass die Frau die Ehre der Familie beschmutzt habe. «Die Leute im Dorf haben gesagt, sie sei eine H**e», antwortete er. «Ist die Ehre nach ihrem Tode wieder hergestellt?», fragte einer der beiden Mitrichter. Darauf antwortete der Beschuldigte nicht.
Sein Verteidiger plädierte am heutigen Prozess erneut auf einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes und sprach von Notwehr: «Es gibt unüberbrückbare Zweifel am Sachverhalt.» Sein Mandant sei für die Haftzeit angemessen zu entschädigen.
Demgegenüber forderte die Staatsanwältin eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. «Eine junge Frau und Mutter von zwei Teenagern und eines Kleinkindes wurde aus absolut nichtigen Gründen getötet.»
Mutter vor den Augen ihrer 19 Monate alten Tochter erschossen
Das Obergericht bestätigte im wesentlichen die Strafe der Vorinstanz und verurteilte den 80-Jährigen wegen Mordes und Betrugs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 19 Jahren und verwies ihn für 15 Jahre des Landes.
«Die Notwehrvariante ist widerlegbar», sagte die Richterin. Zudem habe der Beschuldigte zwei Varianten erwähnt. Einmal soll die Frau ihn gewürgt, das andere Mal mit einem Messer angegriffen haben. Die Aussagen seien nicht glaubhaft. Es sei ein klarer Mord: «Der Beschuldigte hat eine grausame Brutalität an den Tag gelegt und die Frau vor den Augen ihrer 19 Monate alten Tochter erschossen.»
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