Eizellspende für alle Paare: Bundesrat ändert Gesetz

Livetickeraktualisiert am Donnerstag, 30. Januar, 2025

FortpflanzungBundesrat erlaubt Eizellspende – auch für unverheiratete Paare

Unter dem Motto «Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren» hat der Bundesrat das Fortpflanzungsmedizingesetz überarbeitet. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider informiert live.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider informierte über die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetz.
Künftig soll jedes Paar – egal ob verheiratet oder nicht – Zugang zu Eizellspenden haben. (Symbolbild)
Rund drei Prozent aller Kinder, die in der Schweiz pro Jahr geboren werden, kommen dank künstlicher Befruchtung auf die Welt. (Symbolbild)
1 / 3

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider informierte über die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetz.

20min/Matthias Spicher

Darum gehts

  • Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das Fortpflanzungsmedizingesetz zu überarbeiten.

  • Künftig soll die Eizellenspende für alle Paare ermöglicht werden, sowie auch die Eizellen- und Samenspende für unverheiratete Paare.

  • Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider informierte über die Revision des Gesetzes.

Deine Meinung zählt

Donnerstag, 30.01.2025
09:28

Zusammenfassung: Bundesrat erlaubt Einzellenspende

Paare in der Schweiz, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, hatten bisher nur eingeschränkte Möglichkeiten. Nun hat der Bundesrat das Fortpflanzungsmedizingesetz überarbeitet. Seit dessen Einführung wurde es kaum angepasst – im Gegensatz zur Gesellschaft und den Familienmodellen, betonte Bundesrätin Baume-Schneider an der Medienkonferenz. «Etwa drei Prozent der 80'000 Kinder, die pro Jahr in der Schweiz geboren werden, kommen dank künstlicher Befruchtung auf die Welt.»

«Im Zentrum steht das Wohl des Kindes und der Spenderin», sagt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider an der Medienkonferenz zum revidiertem Fortpflanzungsmedizingesetz.

«Im Zentrum steht das Wohl des Kindes und der Spenderin», sagt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider an der Medienkonferenz zum revidiertem Fortpflanzungsmedizingesetz.

20min/Matthias Spicher

Momentan ist in der Schweiz nur die Samenspende erlaubt. Künftig soll auch die Eizellspende zugelassen werden – und das auch für unverheiratete Paare. Weitere Änderungen des Gesetzes betreffen eine verlängerte Aufbewahrungsfrist für eingefrorene Samenzellen, Eizellen und Embryonen, eine mögliche Altersgrenze für Wunscheltern sowie neue Import- und Exportregelungen. Da es voraussichtlich nicht genügend Spenderinnen in der Schweiz geben wird, seien solche Regelungen wichtig, so die Bundesrätin. «Wie diese Regel überprüft wird, muss nun geklärt werden.»

Das gilt im Ausland

In den meisten europäischen Ländern – darunter Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, Belgien und das Vereinigte Königreich – sind sowohl Samen- als auch Eizellspenden für alle Paare erlaubt. Ob auch alleinstehende Frauen eine Eizellspende in Anspruch nehmen können und ob es eine Altersgrenze gibt, variiert jedoch von Land zu Land. In Deutschland ist die Eizellspende gänzlich verboten, während die Samenspende je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist.

Leihmutterschaft – also das Verfahren, bei dem eine Frau ein Kind zur Welt bringt, um es anschliessend an eine andere Person zu übergeben – ist in der Schweiz sowie in den meisten europäischen Ländern verboten.

Viele Paare würden heute ins Ausland reisen, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen, erklärte Baume-Schneider. Laut dem neuen Gesetz sollen Eizellspenderinnen zwar eine Entschädigung erhalten, jedoch darf dies kein finanzieller Anreiz sein. «Wir müssen sicherstellen, dass Frauen Eizellen nicht aus einer finanziellen Not heraus spenden.» Zudem müsse gewährleistet sein, dass die Spenderinnen umfassend über die Risiken aufgeklärt werden.

Mit dieser Gesetzesrevision soll ein klarer Rahmen geschaffen werden. «Im Zentrum steht das Wohl des Kindes und der Spenderin.» Der Bundesrat wird nun eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, die bis Ende 2026 vorliegen soll.

09:23

Keine Adoptionen aber künstliche Befruchtung?

Gestern hat Bundesrat Beat Jans in einer Medienkonferenz bekannt gegeben, dass Adoptionen von Kindern aus dem Ausland künftig nicht mehr erlaubt sein sollen. Diese Liberalisierung des Fortpflanzungsmedizingesetz sei nun ein anderes Signal, meinte ein Journalist.

Bundesrätin Baume-Schneider widerspricht: Hier stehen die Paare, die keine Kinder erhalten können, sowie Paare mit dem gleichen Geschlecht im Fokus.

09:16

Auch für unverheiratete Paare

Der Bundesrat will die Eizellen- und Samenspende neu auch für unverheiratete Paare erlauben, so die Bundesrätin. Dies ist heute in den meisten europäischen Ländern bereits so. Baume-Schneider betont: «Im Zentrum steht das Wohl des Kindes und der Spenderin.»

09:13

Frauen sollen nicht aus finanzieller Not spenden

Spenderinnen von Eizellen sollen laut dem Gesetz eine Entschädigung erhalten. «Wir müssen sicherstellen, dass Frauen Eizellen nicht aus einer finanziellen Not heraus spenden», so die Bundesrätin. Es sei ausserdem wichtig, dass die Spenderin über die Risiken gründlich informiert wird.

Es brauche ausserdem Import- und Export-Regelungen. Grund dafür dürfte sein, dass es in der Schweiz nicht genug Spenderinnen geben wird. «Wie diese Regel überprüft wird, muss nun geklärt werden.»

09:09

Familien reisen momentan ins Ausland

Da im Ausland bisher vielenorts liberalere Regeln gelten, würden viele Familien ihren unerfüllten Familienwunsch im Ausland erfüllen, erklärt Baume-Schneider.

Aktuell ist in der Schweiz nur die Samenspende erlaubt. Eine Frau, die keine Kinder bekommen kann, darf momentan keine Eizellenspende erhalten. Dies soll sich mit der Revision ändern.

09:06

Moderne Familienmodelle verlangen angepasste Rahmenbedingungen

Die Medienkonferenz beginnt. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider betont gleich zu Beginn die Wichtigkeit der künstlichen Befruchtung in der Schweiz: «Etwa drei Prozent der 80'000 Kinder, die pro Jahr in der Schweiz geboren werden, kommen dank künstlicher Befruchtung auf die Welt.»

Das Fortpflanzungsmedizingesetz wurde seit seiner Einführung kaum geändert. Die Gesellschaft und Familienmodelle in der Schweiz aber schon. «Das verlangt nach angepassten gesetzlichen Rahmenbedingungen», so Baume-Schneider.

09:00

Bundesrat legalisiert Eizellenspende für alle

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Eckwerte zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes beschlossen. Der Fokus der Änderung liegt darauf, die Eizellenspende zu erlauben, damit auch Paare, bei denen die Frau nicht schwanger werden kann, diese Möglichkeit nutzen können.

Ausserdem soll die Samenspende auch für unverheiratete Paare zugänglich gemacht werden. Weitere Änderungen beinhalten unter anderem eine längere Aufbewahrungsfrist für eingefrorene Samenzellen, Eizellen und Embryonen, eine mögliche Altersgrenze für Wunscheltern sowie Import- und Export-Regeln.

Das Parlament hatte den Bundesrat bereits 2021 darum gebeten, die Eizellenspende für Ehepaare gesetzlich zu erlauben. Der Bundesrat wird nun eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, die bis Ende 2026 vorliegen soll.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider informiert um neun Uhr live über die Gesetzesänderung.

139 Kommentare
Kommentarfunktion geschlossen