Grösster Schweizer Betrugsfall - Frau ergaunerte mittels Scheingeschäften 400 Millionen von Banken

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Grösster Schweizer BetrugsfallFrau ergaunerte mittels Scheingeschäften 400 Millionen von Banken

Eine Frau hat rund 400 Mio. Franken von Banken ausbezahlt bekommen, da sie Scheingeschäfte einer Luzerner Maschinenhandelsfirma vorgetäuscht hat. Nun steht sie vor Gericht.

Durch Vortäuschen von Scheingeschäften einer Luzerner Maschinenhandelsfirma hat eine Frau rund 400 Millionen Franken von Banken ausbezahlt bekommen.
Mit dem Geld, welches die Frau ergaunert hatte, hat sie sich neben einer Schönheits-OP auch Kleider für eine Million gekauft. Bargeldbezüge von 9.4 Millionen Franken können ihr nachgewiesen werden.
Nun steht die heute 71-jährige Frau vor Gericht. Die Bundesstaatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren und zehn Monaten. Auch fordern die Banken von ihr Schadensersatz in Höhe von viereinhalb, 13 und 194 Millionen Franken. Das Urteil soll Ende August verkündet werden.
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Durch Vortäuschen von Scheingeschäften einer Luzerner Maschinenhandelsfirma hat eine Frau rund 400 Millionen Franken von Banken ausbezahlt bekommen.

20min/ Taddeo Cerletti

Darum gehts

  • Eine Frau hat jahrelang Scheingeschäfte einer Luzerner Maschinenhandelsfirma vorgetäuscht.

  • So bekam sie bis zu 400 Millionen Franken von Banken ausbezahlt.

  • Nun steht sie vor Gericht.

Eine heute 71-jährige Frau ist vor Gericht, da sie Banken um 400 Mio. Franken beraubt hat. Es handelt sich dabei um einen der grössten Schweizer Betrugsfälle überhaupt. Die Deutsche hat bei der Luzerner Maschinenhandelsfirma Fera als Geschäftsführerin gearbeitet. Die Firma ist nun in Konkurs. Dort hat die Frau eine Vielzahl von Urkunden gefälscht und den Banken Scheingeschäfte vorgetäuscht. So soll sie rund 400 Millionen von den Banken ausbezahlt bekommen haben, wie die Luzerner Zeitung berichtete.

Millionen für Shopping und Schönheits-OP ausgegeben

Das Geld hat die Frau für private Zwecke genutzt. Mit dem Geld, dass sie sich ergattert hatte, hat sie sich eine teure Schönheitsoperation machen lassen. Ebenfalls hat sie für eine Million in einem Kleidergeschäft eingekauft. Bargeldbezüge von 9.4 Millionen Franken können ihr nachgewiesen werden. Wegen der Vorwürfe sass sie bereits 2010 für 102 Tage in Untersuchungshaft. Strafanzeigen von Banken hatten die Affäre damals auffliegen lassen. Obwohl der Fall 2018 schon vor Gericht kommen sollte, hatten die Richter die Anklageschrift wegen Mängeln zurückgewiesen. Nun steht sie, ebenso wie ein früherer Vizedirektor einer Bank, wegen Gehilfenschaft vor Gericht. Ihr Anwalt bezeichnet die Ermittlung als elfjähriges Fiasko. Die Beschuldigte behauptet, sie habe nicht die nötigen Kenntnisse und sei überhaupt nie die Geschäftsführerin der Firma gewesen. Sie sei lediglich für die Kommunikation zuständig gewesen und hätte Kreditverträge unterschrieben, weil der Verwaltungsrat nicht anwesend gewesen sei.

Banken fordern Schadenersatz bis zu 194 Millionen

Die Bundesstaatsanwaltschaft fordert nun eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren und zehn Monaten. Ebenfalls soll die Frau eine Geldstrafe erhalten. Unter anderem fordern die Banken von ihr Schadensersatz in Höhe von viereinhalb, 13 und 194 Millionen Franken. Das Urteil soll Ende August verkündet werden.

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