Leistungen verweigert – zu Unrecht?Frau fordert per Hungerstreik Zahlungen von der Suva ein
Daniela Pinto Mendes stürzte während der Arbeit schwer. Seit letztem März kann sie nicht mehr arbeiten. Die Suva zahlt ihr seit August allerdings keine Leistungen mehr. Mendes trifft das finanziell hart. Mit einem Hungerstreik will sie die Zahlungen nun einfordern.
Darum gehts
Daniela Pinto Mendes (28) ist seit Dienstag, dem 25. Januar, im Hungerstreik vor dem Suva-Sitz in Luzern. Grund: Im März 2021 stürzte sie während der Arbeit eine Treppe hinunter. Im November folgte eine Lendenwirbelsäulenoperation. Deswegen ist sie bis heute arbeitsunfähig und kann nicht wie bisher als Reinigungskraft arbeiten.
Die Unfallversicherung Suva zahlte ihr bis und mit August entsprechende Unfallleistungen, danach aber war Schluss. Die Suva machte geltend, dass die Rückenprobleme nicht die Folgen des Unfalls seien, weshalb sie keinen Anspruch mehr auf Leistungen hat. Eine Begründung, die Mendes nicht akzeptieren will. Denn ihr Hausarzt habe zuerst gesagt, das seien Folgen des Unfalls, hat aber laut Mendes dann aufgrund der Suva seine Meinung geändert. Deshalb harrt sie nun im Hungerstreik vor der Suva aus.
Suva suchte den Dialog
Den Hungerstreik wollte sie Mitte Januar bereits beginnen. Doch die Suva reagierte umgehend und lud die Portugiesin an zwei Termine für eine Aussprache ein. Einen definitiven Entscheid fällte die Suva aufgrund des Dossiers der 28-Jährigen am vergangenen Montag. Das Resultat: «Sie schlugen mir vor, dass sie den Monat September noch ausbezahlen. Sie rieten mir auch, mich bei der Sozialhilfe anzumelden. Ihre Argumente für die Aussetzung der Leistungen finde ich aber nach wie vor absurd und entsprechen nicht der Wahrheit. Deshalb habe ich dies abgelehnt und werde meinen Hungerstreik fortführen», so Mendes.
Denn sie sei dringend auf ein Einkommen angewiesen: «Das Gehalt meines Mannes reicht leider nicht aus, damit wir alle Rechnungen bezahlen können. Zudem haben wir auch eine minderjährige Tochter, um die wir uns kümmern müssen.» Ebenfalls habe sie bereits das portugiesische Konsulat eingeschaltet, das mit der Suva in Kontakt sei. Unterstützt wird sie auch von Mitgliedern der Gruppe «Vidas Destroçadas» (dt: zerstörte Leben), die laut Mendes Geschädigte des Schweizer Gesundheitssystems sind.
«Wir prüfen jeden Fall minutiös»
Zum konkreten Fall kann sich die Suva aus Datenschutzgründen nicht äussern. Generell sagt aber Suva-Sprecherin Simone Isermann: «Die Voraussetzungen für Leistungen der Suva sind im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) definiert. Die Suva kommt für Unfallfolgen immer auf. Das ist unser gesetzlicher Auftrag. Die Suva kündigt im Leistungsfall die Unfallversicherung nicht. Sobald keine Unfallfolgen mehr nachgewiesen werden, stellt die Suva die Leistungen ein.»
Allerdings gibt es laut Isermann auch Beschwerden, die nach einem Unfall auftreten können, bei denen abgeklärt werden muss, ob sie wirklich auf den Unfall zurückzuführen sind. Dies geschehe grösstenteils mittels Bildgebung und ärztlicher Beurteilung. «Diese Abklärungen schaffen Klarheit und schliessen Willkür aus», so Isermann.
Wenn zweifelsfrei feststeht, dass es sich bei den Beschwerden nicht um Unfallfolgen handelt, werden die Leistungen eingestellt. «Denn wir sind unseren versicherten Betrieben gegenüber verpflichtet, nur die Leistungen zu erbringen, für die sie auch Prämien zahlen», so Isermann. Sie betont auch, dass jeder Fall genau geprüft wird. Pro Jahr werden von der Suva gegen 450’000 Unfälle bearbeitet.
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