ZürichFrau versuchte, ihren Mann zu vergiften und muss für 14 Jahre ins Gefängnis
Eine 55-jährige Frau wurde wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann verurteilt. Sie muss die Schweiz für 12 Jahre verlassen.
Darum gehts
Das Zürcher Obergericht verurteilte die heute 55-jährige Frau am Dienstag wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Zudem muss die Kosovarin für zwölf Jahre die Schweiz verlassen. Laut dem Gericht waren die Aussagen der Frau nicht glaubhaft. «Das Motiv war Eifersucht und verletzter Stolz», sagt der Richter bei der Urteilsbegründung. Das sei der Grund gewesen, weshalb bei ihr die Sicherungen durchgegangen sind. Spätestens bei der Strangulation am nächsten Morgen sei der Tötungsvorsatz gefasst worden. «Der Mann war dem Tod sehr nahe», sagte der Richter. Im Gegensatz zur Vorinstanz war die Tat für das Obergericht versuchter Mord und nicht versuchte Tötung und das Strafmass war mit 14 Jahren deutlich höher als die achteinhalb Jahre vom Bezirksgericht Zürich.
Die Ehefrau soll im April 2018 versucht haben, ihren fünf Jahre jüngeren Mann mit einem Gifttrank aus Medikamenten zu töten. Weil der Mann jedoch nur in einen Tiefschlaf fiel und am nächsten Morgen immer noch am Leben war, legte sie dem Schlafenden ein Netzkabel um den Hals und zog kräftig zu. Die tödliche Strangulation misslang einzig, weil die beiden Kinder intervenierten.
«Die Tat war perfid und heimtückisch»
Am Prozess vom Montag verweigerte die Pflegeassistentin und vierfache Mutter die Aussagen. Der Staatsanwalt verlangte wegen versuchten Mordes und Betrugs eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und eine Landesverweisung von 15 Jahren. «Die Tat war perfid und heimtückisch. Die Ehefrau war eifersüchtig und wollte sich rächen.» Demgegenüber forderte die Verteidigerin der Frau einen Freispruch und eine Genugtuung für die bereits vierjährige Haft. «Sie hat ihm die Schlafmittel verabreicht, um von ihm Ruhe zu haben.» Sie habe ihn nicht töten wollen.
Auch der Mann wurde verurteilt. Er wurde des Betrugs schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde der Mann freigesprochen. Zum Mann sagte der Richter, dass die Ausnützung des Sozialstaates kein Bagatelldelikt sei, deshalb die Verurteilung zu fünf Monaten. Die Strafe wird vollzogen wegen einer Vorstrafe. Von einer Landesverweisung wurde abgesehen, da der Sozialhilfebetrug noch vor dem Inkrafttreten der Ausschaffungsinitiative geschah. Der Freispruch bezüglich der Vergewaltigung beruht für das Gericht auf «unglaubhaften Aussagen» der Ehefrau. Für den Anwalt des Ehemanns ist sein Mandant unschuldig und er forderte einen Freispruch.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen