Muttenz BLFrau wollte ihren Hund gleich zwei Mal verhungern lassen
Im November wurde eine 46-jährige Baselbieterin zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt, weil sie ihren Hund vorsätzlich verhungern lassen wollte. Ein Jahr zuvor wurde sie bereits wegen des genau gleichen Vergehens verurteilt.
Darum gehts
Als der Hund am 27. Juni aufgefunden wurde, wog er noch «lebensbedrohliche» 10,1 Kilo. Das Normalgewicht des Hundes soll gemäss Strafbefehl der Baselbieter Staatsanwaltschaft bei 16 bis 17 Kilo gelegen haben. Seine Halterin habe zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt einfach aufgehört ihn zu füttern. Ausserdem habe sie ihn auch vom Katzenfutter abgeschnitten, das in der Wohnung frei zugänglich gewesen sei. «Sie tat es im Wissen darum, dass der Hund schliesslich verhungern würde», so die Staatsanwaltschaft.
Die Behörde verurteilte die 46-jährige Halterin per Strafbefehl wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 4000 Franken sowie einer Busse von 300 Franken. Mit allen Gebühren muss die Frau nun 6360 Franken berappen.
Die Baselbieterin ist keine Ersttäterin. Ende November letzten Jahres wurde sie wegen der «exakt gleichen Sache» zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, wie aus dem Strafbefehl weiter hervorgeht. Darin steht auch, dass sie noch sieben Katzen unter massiv unhygienischen Zuständen hielt. Die Frau war offensichtlich überfordert mit der Tierhaltung. Entsprechend stellt ihr die Staatsanwaltschaft bei verlängerter Probezeit eine ungünstige Prognose. Ob auch ein Tierhalteverbot verfügt wurde, ist nicht bekannt.
Tierhalteverbot als letztes Mittel
Wie man der Frau auf die Schliche kam, ist ebenfalls unklar. Das Baselbieter Veterinäramt kontrolliert jährlich rund 100 Tierhaltungen. Das Amt geht dabei Meldungen von der Polizei, Privatpersonen, anderer Behörden oder auch Tierärztinnen und Tierärzten nach. 2021 wurden im Baselbiet fünf Tierhalteverbote ausgesprochen.
Dieses letzte Mittel kommt erst zum Zug, wenn mildere Massnahmen nicht fruchten. «Ein Tierhalteverbot ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte eines Tierhalters», so Kantonstierärztin Marie-Louise Bienfait. Mildere Massnahmen können etwa die Anordnung regelmässiger Tierarztbesuche oder die Reduktion der Anzahl an Tieren sein. Es müsse darum in jedem Einzelfall geprüft werden, ob mit weniger einschneidenden Massnahmen eine tierschutzkonforme Tierhaltung sichergestellt werden könne.
Du weisst von einem Tier in Not?
Hier findest du Hilfe:
Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)
Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)
Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)
Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist
Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen
GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)
Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00
Tierquälerei:
Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)