Pädophilen-Paar zu vier Jahren Haft verurteilt

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FreiburgPädophilen-Paar zu vier Jahren Haft verurteilt

Drei Jahre lang misshandelten ein Mann und seine Ex-Frau ein Kind sexuell. Das Freiburger Kantonsgericht bestätigte nun ihre Gefängnisstrafe.

Ein Paar aus dem Kanton Freiburg misshandelte die Tochter des Mannes jahrelang sexuell. (Symbolbild)
2022 sprach das Strafgericht Sense das Paar als schuldig. (Symbolbild)
Das Pädophilen-Paar legte Berufung ein, scheiterte aber diesen Mittwoch vor dem Kantonsgericht.
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Ein Paar aus dem Kanton Freiburg misshandelte die Tochter des Mannes jahrelang sexuell. (Symbolbild)

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Darum gehts

  • Ein 51-jähriger Mann misshandelte gemeinsam mit seiner Frau seine kleine Tochter sexuell.

  • Gegen das Strafmass von vier Jahren hatten die Verurteilten Berufung eingelegt und eine Therapie anstelle einer Haft verlangt.

  • Diese Berufung wurde nun abgelehnt.

Das Freiburger Kantonsgericht hat am Freitag das Urteil des Strafgerichts Sense aus dem April 2022 bestätigt: Ein Mann und seine Exfrau müssen für viereinhalb beziehungsweise vier Jahre ins Gefängnis, weil sie das Kind des Mannes und Nachbarskinder sexuell missbraucht haben. Das Paar hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, doch das Kantonsgericht wies diese vergangene Woche ab. Dies berichten die «Freiburger Nachrichten».

Mehrjähriger Missbrauch

Über mehrere Jahre hinweg misshandelte der Vater gemeinsam mit seiner damaligen Frau seine Tochter im Primarschulalter sexuell. Sie führten diverse Sexualpraktiken an ihr aus. Das Mädchen leidet heute unter einer schweren psychischen Störung.

Mit dem Urteil des Strafgerichts Sense war das Paar 2022 nicht einverstanden. Beide verlangten vom Kantonsgericht eine Reduktion der Strafe und den bedingten statt unbedingten Strafvollzug oder die Aufschiebung der Strafe zugunsten einer Therapie.

Auch das Opfer und ihre Schwester haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sie verlangten eine höhere Genugtuungssumme und eine zusätzliche Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung und schwerer fahrlässiger Körperverletzung.

Keine Reduktion des Strafmass

Der 51-jährige Mann wurde nun wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung, sowie Pornografie und harter Pornografie verurteilt, wie die «Freiburger Nachrichten» weiter schreiben. Ihm droht eine unbedingte Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, zusätzlich zur Anordnung einer ambulanten Psychotherapie. Zudem ist es ihm lebenslang untersagt, Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen auszuüben.

Die 33-jährige geschiedene Frau erhielt ein ähnliches Urteil. Sie wurde wegen mehrfacher gemeinschaftlich begangener sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung und Pornografie verurteilt. Für sie bedeutet dies eine unbedingte Haftstrafe von vier Jahren sowie eine angeordnete ambulante Therapie.

50'000 Franken für das Opfer

Vom Vorwurf der schweren Körperverletzung und fahrlässigen schweren Körperverletzung wurden die Beschuldigten erneut freigesprochen – aufgrund mangelnder Tatbestandsmerkmale.

Auch die Genugtuung von 50'000 Franken für die Opfer änderte das Kantonsgericht nicht ab. Die Summe sei den Umständen entsprechend angemessen. 

Bist du minderjährig und von sexualisierter Gewalt betroffen? Oder kennst du ein Kind, das sexualisierte Gewalt erlebt?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Kokon, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Castagna, Beratungsstelle bei sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Bist du selbst pädophil und möchtest nicht straffällig werden? Hilfe erhältst du bei Forio, Beforemore und bei den UPK Basel.

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