Engelberg: Freie Wohnung in Engelberg soll nur an Ungeimpfte vermietet werden

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EngelbergFreie Wohnung in Engelberg soll nur an Ungeimpfte vermietet werden

Als sich A.L.* auf ein Inserat für eine Wohnung in Engelberg meldet, wird ihr mitgeteilt, dass sie nicht infrage komme, weil sie gegen Covid geimpft ist. Diese Praxis wird  vom Mieterinnen- und Mieterverband scharf kritisiert und auch der Immobilienvermittler distanziert sich nachträglich davon.

Engelberg im Winter. Eine Wohnung im sonnigen Bergdorf zu finden, ist nicht einfach.
Als sich A.L. auf ein Wohnungsinserat meldet, wird sie nach ihrem Impfstatus befragt. Als sie auf Nachfrage angibt, geimpft zu sein, wird ihr mitgeteilt, dass nur Ungeimpfte infrage kommen.
Daniel Gähwiler, Co-Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbandes Luzern, Ob- und Nidwalden sowie Uri, hält dies nicht für zulässig. «Falls man als Mieterin oder Mieter mit einer solchen Frage konfrontiert wird, darf man zur Not auch lügen.»
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Engelberg im Winter. Eine Wohnung im sonnigen Bergdorf zu finden, ist nicht einfach.

Engelber-Titlis

Darum gehts

A.L.* ist auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Das beschauliche Bergdorf Engelberg hat es ihr dabei besonders angetan. Nach einer kurzen Internetrecherche findet sie eine ideale 2,5-Zimmer-Wohnung an ruhiger Lage im Grünen mit eigenem Gartensitzplatz.

Als sie sich beim Immobilienvermittler meldet, scheint erst alles zu passen. Doch dann wird sie zu ihrem Impfstatus befragt. L. gibt an, sich im vergangenen Jahr vollständig geimpft zu haben. Daraufhin meint die Maklerin am Telefon, dass sie in diesem Fall nicht infrage komme. Es tue ihr leid, aber die Wohnung sei nur für Ungeimpfte.

«Ich war ziemlich irritiert. Ich liess mich auch eher wegen des allgemeinen Drucks impfen und daran kann ich jetzt auch nichts mehr ändern», sagt A.L. gegenüber 20 Minuten. «Eigentlich hätte alles gut gepasst. Sogar meine Hunde wären erlaubt gewesen, was sonst oft ein Problem für die Vermieter ist.»

«Das geht natürlich gar nicht.» 

Daniel Gähwiler, Co-Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbandes Luzern, Ob- und Nidwalden sowie Uri. 

Daniel Gähwiler, Co-Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbandes Luzern, Ob- und Nidwalden sowie Uri, übt heftige Kritik an diesem Fall: «Das geht natürlich gar nicht. Das Mietrecht sieht keine besonderen Bestimmungen über Personendaten von Mietern vor, es gelten daher die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.» Angaben zum Impfstatus sind Gesundheitsdaten und diese gelten laut Gähwiler gemäss Datenschutzgesetz zu den besonders schützenswerten Personendaten.

Weiterhin sagt er, dass Vermieter von Mietinteressierten explizit keine Auskunft zu persönlichen Punkten wie Konfession, sexueller Orientierung, politischer Einstellung, Mitgliedschaft beim Mieterinnen- und Mieterverband oder gesundheitlichen Angaben verlangen dürfen. Dazu gehört seiner Meinung nach auch die Frage nach dem Impfstatus.

Recht auf Notlüge

Gähwiler schliesst aus diesen Überlegungen, dass es nicht zulässig ist, bei einer Wohnungsbewerbung nach dem Impfstatus zu fragen. «Falls man als Mieterin oder Mieter mit einer solchen Frage konfrontiert wird, darf man zur Not auch lügen. Gerade, wenn der Wohnraum so knapp ist wie in Engelberg, dürfen Vermieter diese Lage aus ideologischen Gründen nicht ausnutzen.»

Bei einer früheren Recherche von 20 Minuten schätzte das Juristenteam des Schweizer Mieterverbandes die Frage nach dem Impfstatus gar als unzulässig ein. «Als Mietinteressentin oder Mietinteressent bleibt einem aber meistens nichts anderes übrig, als auch unzulässige Fragen zu beantworten. Sonst hat man meistens keine Chance auf eine Wohnung.» 

Immobilienvermittler legt Mandat per sofort nieder

Auf Anfrage von 20 Minuten erklärt der Immobilienvermittler, warum ihre Maklerin nach dem Impfstatus gefragt hatte. Sie hätte bei einer Besichtigung des Objekts von der Mutter des Eigentümers erfahren, dass nur ungeimpfte Personen infrage kommen. Daraufhin teilte die Maklerin L. mit, dass auf Wunsch der Eigentümerschaft nur ungeimpfte Personen infrage kämen, weshalb sie besagter Interessentin eine Absage erteilt habe.

«Natürlich war es nicht korrekt von unserer Maklerin, diese Aussage zu machen; intern haben wir dementsprechend auch schon Massnahmen ergriffen. Wir distanzieren uns vehement von der Einstellung der besagten Eigentümerschaft und möchten betonen, dass wir grössten Wert auf Fairness legen. Aufgrund dieses Vorfalls haben wir das Mandat per sofort niedergelegt.»

L. hat sich nach weiteren passenden Mietobjekten auf die Suche gemacht und sie hofft, dass ihr Impfstatus in Zukunft keine Rolle mehr spielt.

*Name der Redaktion bekannt

Was hast du auf der Suche nach einer Wohnung erlebt?

Hast du oder hat jemand, den du kennst, Fragen zu Miete oder Vermietung?

Hier findest du Hilfe:

Mietrecht.ch, Schlichtungsstellen nach Region

Mieterinnen- und Mieterverband, Tel. 0900 900800 (kostenpflichtig)

Casafair, Hauseigentümerverband

HEV Schweiz, Hauseigentümerverband

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