Luftpolizei-Einsatz«Für Berset kann es richtig teuer werden»
Zwei Kampfjets der französischen Luftwaffe zwangen Alain Berset zur Landung. Laut Aviatik-Experte Max Ungricht ist das nicht nur peinlich, sondern kann auch ins Geld gehen.
Darum gehts
Bei einem privaten Flug in Frankreich löste Alain Berset einen Einsatz der französischen Luftwaffe aus: Weil er Angaben der Luftverkehrskontrolle «falsch interpretierte» (Zitat Innendepartement), stiegen zwei Kampfjets auf und forderten Berset zur Landung auf. Nach einer Kontrolle am Boden konnte Berset schliesslich weiterfliegen. Berset soll allein in einer Cessna unterwegs gewesen sein. Das berichtet die NZZ.
Laut Aviatik-Experte Max Ungricht ist der Luftraum meist über AKWs, militärischen Einrichtungen oder auch Flugplätzen gesperrt. «Muss die Luftpolizei aufsteigen, ist das für einen Privatpiloten absolut peinlich. Es bedeutet, dass Herr Berset entweder die Flugvorbereitung nicht seriös genug gemacht hat oder das GPS nicht im Auge hatte.» In Frankreich nehme man ein Eindringen in den Luftraum sehr ernst. «Ein Fehler ist schnell passiert.» Möglicherweise fehle dem Gesundheitsminister wegen der vollen Agenda auch die Flugpraxis.
Kriegt Berset happige Rechnung aus Frankreich?
In Pilotenkreisen müsse man sich nach einem solchen Fauxpas schämen und einige Sprüche einstecken, sagt Ungricht. Ein solches Vergehen zieht laut Ungricht in der Regel eine Verwarnung oder Busse nach sich. Auch könne man an den Einsatzkosten beteiligt werden. «Dann wird es richtig teuer.» Ungricht kann sich aber vorstellen, dass man bei Berset aufgrund seines Amtes etwas weniger hart durchgreift als bei einem anderen Hobbypiloten. Je nach Schwere des Verstosses machten die französischen Behörden auch eine Meldung ans Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl, sagt Ungricht. Dieses spreche in der Regel eine Verwarnung aus.
Auch für französische Luftwaffe ein spezieller Fall
Ob Berset nun eine gesalzene Rechnung aus Frankreich kriegt, ist zur Stunde noch unklar. Der Infochef der französischen Luftwaffe, Loïc Tatard, sagt zu 20 Minuten, dass solche Fälle in Frankreich pro Jahr rund 200 Mal vorkämen – etwa, weil Piloten die Flughöhe nicht einhielten oder nicht per Funk erreichbar seien. Trotzdem staunt man in Frankreich über den fliegenden Bundesrat: «Es ist das erste Mal, dass es ein Regierungsmitglied betrifft», so Tatard.
Schadet Ansehen der Schweiz
Für SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH) ist klar: «Dass Regierungsmitglieder im Ausland selbstverschuldet Probleme mit den Behörden haben, ist peinlich und nützt dem Ansehen unseres Landes kaum.» Wenn man als Pilot nicht mehr in der Lage sei, den Anweisungen der Luftverkehrskontrolle zu folgen, solle man sein Brevet abgeben. Dass «Fehlinterpretationen» im Flugverkehr drastische Folgen haben können, müsste hinlänglich bekannt sein, so Rutz. Zudem: «Den Leuten predigt man, mit dem Velo zu fahren und mit dem Zug zu reisen - selber aber fliegt man ein Privatflugzeug.» Da frage man sich schon, wie das zusammenpasst.
Bundesrat Alain Berset kommt nicht aus den Schlagzeilen. Erst kürzlich wurde bekannt, dass sein ehemaliger Pressechef im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung in Untersuchungshaft war.
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