Behördenversagen«Für die Kesb stand fest: Der Vater kann mit seinem Kind machen, was er will»
Im April äusserte ein Mädchen (8), dass es von seinem Vater missbraucht wird. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) informierte anstelle der Staatsanwaltschaft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) und den Beschuldigten selbst. Nun wird publik: Eine WG-Mitbewohnerin des Vaters soll die Behörden bereits vor einem Jahr vor dem Mann und seinen Taten gewarnt haben.
Darum gehts
- Ein heute achtjähriges Mädchen wurde jahrelang von seinem Vater missbraucht.
- Gegenüber der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland (KJP) äusserte sie dies im April 2020.
- Bereits im Sommer 2019 sagte das Mädchen zur Kesb, dass ihr Vater jedes Mal «etwas Grusiges» mache, wenn sie bei ihm sei.
- Die Kesb soll aber bereits im Frühjahr 2019 eine Gefährdungsmeldung auf dem Tisch liegen gehabt haben.
- Die Meldung wurde von einer WG-Mitbewohnerin des Vaters eingereicht.
Jahrelang wurde ein heute achtjähriges Mädchen durch ihren Vater schwer sexuell missbraucht, am 22. April offenbarte sie sich einer Fachperson der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland (KJP). Diese meldete den Fall aber nicht der Staatsanwaltschaft, sondern wartete zwölf Tage zu, ehe sie die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Dorneck-Thierstein (Kesb) und den Kindsvater über die schweren Vorwürfe ins Bild setzte.
Obwohl bereits seit Sommer 2019 entsprechende Aussagen des Mädchens vorliegen, hielten eine Beiständin und die Kesb an den Treffen zwischen dem Mädchen und ihrem Peiniger fest. Die Verfehlungen der Behörde gehen aber noch weiter: Wie die «Basler Zeitung» (Paywall) berichtet, soll eine WG-Mitbewohnerin des Vaters bei der Kesb bereits im Frühjahr 2019 eine Gefährdungsmeldung eingereicht haben. Der Zeitung schildert sie, dass sich der Vater mit seiner Tochter für ausgedehnte Toilettenbesuche eingeschlossen habe. Die Mitbewohnerin habe das Mädchen dabei laut weinen und schreien gehört. Aufgrund der Gefährdungsmeldung wurde sie dann von der Kesb zum Gespräch geladen.
Kesb steht hinter dem Peiniger
Durch das Publikwerden des Missbrauchsfalls habe die Frau erneut ihre Gedanken aufgeschrieben. Zum Treffen mit den Kesb-Mitarbeitenden äussert sie sich folgendermassen: «Ich wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass meine Aussage schwere Folgen für den Vater haben könnte. Plötzlich habe ich gemerkt, dass sie mich eigentlich gar nicht hören wollten. Es schockierte mich, dass für sie festzustehen schien, dass der Kindsvater im Recht ist, mit seinem Kind zu machen, was er will.»
Die Gespräche mit der Kesb hätten in der Unterstellung geendet, dass die WG-Genossin von der Mutter des Mädchens geschickt worden sei. Dabei kenne sie sie gar nicht, so die Urheberin der Gefährdungsmeldung. Und das deckt sich mit dem Vorwurf, den das Kind selbst an die Sozialarbeiterinnen der Kesb richtet: «Man sagt immer, ich bin vom Mami beeinflusst, aber das stimmt doch gar nicht.»
Unterdrückung von Beweismitteln
Der Anwalt der Mutter will jetzt Strafanzeige gegen die Behörde erheben: «Die Sozialregion Dorneck hatte eine Gefährdungsmeldung auf dem Tisch liegen und drängt die Urheberin dazu, sie zurückzuziehen. Das ist eine Unterdrückung eines Beweismittels», sagt er. Bezüglich der fehlgeleiteten Information der Kinder- und Jugendpsychiatrie laufen bereits entsprechende Strafverfahren: Dies hatte den Vater vorgewarnt und ihm die Gelegenheit gegeben, belastende Beweise zu vernichten.