Zugunglück mit TierenFür eine Kuh kann man bremsen, für Katzen nicht
Neben einem Esel sind in den letzten Wochen in der Ostschweiz auch Ponys, Pferde und Pfauen von Zügen überfahren worden. Der Lokführer kann meist nicht bremsen, selbst wenn er wollte.
Traurige Gewissheit: Der Esel, der in Mörschwil SG am Samstag von einem Zug gestreift wurde, ist tot. «Da das Tier zu schwere Verletzungen erlitt, beschloss man, es einzuschläfern», sagt Roman Kohler, Sprecher der Stadtpolizei St. Gallen. Vergeblich hatte man beim Tierarzt versucht, das Tier noch zu retten.
Es ist in den letzten Wochen nicht der erste Fall, bei dem ein Tier durch einen Zug stirbt. Auch am 29. März konnte ein weisser Pfau nicht schnell genug vom Bahngleis flüchten: Das berühmte Maskottchen aus Weinfelden TG starb am Unfallort. Der gravierendste Fall in letzter Zeit ereignete sich am 4. Februar in Horn TG: Drei Ponys und ein Pferd prallen in einen Thurbo-Zug und sterben daraufhin ebenfalls an der Unfallstelle.
Für die jeweiligen Besitzer sind die Verluste schlimm: «Für uns ist das sehr traurig. Es gab viele Tränen», äusserten sich die Besitzer der Pferde damals.
Zusammenstoss kann selten verhindert werden
Wie es auf Anfrage bei der SBB und Thurbo heisst, wird keine Statistik darüber geführt, wie oft Tiere von Zügen angefahren werden. Nur so viel: Meist seien es Wildtiere (Rehe oder Wildschweine), Nutztiere seien eher selten betroffen. Laut SBB-Sprecher Christian Ginsig kommen aber auch Haustiere, zum Beispiel Katzen, unter den Zug. «Überfahrene Tiere werden jeweils dem Wildhüter gemeldet und durch unsere SBB Intervention anschliessend aus dem Gefahrenbereich gebracht», so Ginsig.
Ein Unglück zu verhindern, sei vielmals gar nicht möglich. «Der Bremsweg eines Zuges beträgt oft 800 Meter und mehr. Trotz Schnellbremsung kann ein Zusammenstoss deshalb meistens nicht verhindert werden», so Ginsig. Ob eine Schnellbremsung sinnvoll sei, müsse situativ entschieden werden. «Wenn eine Katze über die Gleise springt, wird sicherlich nicht gebremst. Wenn der Lokführer hingegen sieht, dass in 300 Meter Entfernung eine Kuh auf der Fahrbahn steht, kann eine Schnellbremsung Sinn machen.» Auch bei Thurbo liegt die Schnellbremsung im Ermessen des Lokführers, wie Sprecher Werner Fritschi sagt. Er gibt zudem zu bedenken, dass Unfälle auch in den Nachtstunden bei eingeschränkter Sicht passieren.
Entgleisung wegen eines Tieres sehr unwahrscheinlich
Vor einer Entgleisung wegen eines Tieres müsse man grundsätzlich keine Angst haben: «In der Regel ist das Eigengewicht des Triebfahrzeugs genug gross. Auch die Stossfänger am Fahrzeug sorgen dafür, dass uns keine Entgleisungen bekannt sind», so Ginsig. Es könne aber vorkommen, dass beim Unfallfahrzeug trotzdem ein Sachschaden entstehe.
Wenn der Lokführer eines Unfallfahrzeugs nach einem Zugunglück psychologische Hilfe braucht, gibt es sowohl bei der SBB als auch bei Thurbo die Möglichkeit, professionelle Hilfe zu erhalten. Die erste Anlaufstelle sei dabei immer der Vorgesetzte.