Ab 2022 – Für Kroatien gilt in der Schweiz künftig die volle Personenfreizügigkeit

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Ab 2022Für Kroatien gilt in der Schweiz künftig die volle Personenfreizügigkeit

Bisher gilt für Kroatinnen und Kroaten, die in der Schweiz arbeiten wollen, eine Sonderregelung. Am 1. Januar 2022 profitieren auch sie von der vollen Personenfreizügigkeit.

Die Schweiz verlängert die Übergangsfrist bei der Personenfreizügigkeit für Kroatien nicht.
Damit werden kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den anderen EU/Efta-Staatsangehörigen gleichgestellt.
Kroatien ist seit 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union.
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Die Schweiz verlängert die Übergangsfrist bei der Personenfreizügigkeit für Kroatien nicht.

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Darum gehts

  • Bisher galt für Kroatien bei der Personenfreizügigkeit eine Übergangsfrist.

  • Kroatinnen und Kroaten werden künftig den anderen EU/Efta-Staatsangehörigen gleichgestellt.

  • Die volle Personenfreizügigkeit tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Schweiz verlängert die Übergangsfrist für Kroatien nicht, wie das Staatssekretariat für Migration in einer Mitteilung schreibt. Damit werden kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den anderen EU/Efta-Staatsangehörigen gleichgestellt.

Die Übergangsfrist bei der Personenfreizügigkeit wird jeweils auf junge EU-Staaten angewendet. Kroatien ist seit 1. Juli 2013 EU-Mitglied.



Die 24. Sitzung des Gemischten Ausschusses zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zum Freizügigkeitsabkommen hat am Freitag per Videokonferenz stattgefunden. Die Schweizer Seite hat dabei darüber informiert, dass für Kroatien ab 1. Januar 2022 die volle Personenfreizügigkeit gilt.

In der Schweiz leben rund 30’000 kroatische Staatsangehörige

Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann sich die Schweiz auf eine Schutzklausel berufen und die Zahl der Bewilligungen ab 1. Januar 2023 und längstens bis Ende 2026 erneut begrenzen.

Per 31. Dezember 2020 hielten sich 28’324 kroatische Staatsangehörige in der Schweiz auf (+6 Personen im Vergleich zu 2019). Sie machten 1,9 % der in der Schweiz lebenden EU/Efta-Bevölkerung aus.

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