Für PensionÖsterreicherin lässt sich zwölf Mal vom gleichen Mann scheiden
Nach dem Tod ihres Mannes 1981 bezog eine Steirerin Witwenpension. Seither liess sich die Frau zwölfmal von ihrem nächsten Ehemann scheiden und klagte jeweils.
Darum gehts
Ganze zwölf Mal machte eine Österreicherin Anspruch auf Witwenpension geltend.
Dafür liess sie sich jeweils von ihrem Mann scheiden.
Als Grund nannte das Paar jeweils den Beruf des Mannes als LKW-Fahrer, obwohl dieser seit 15 Jahren pensioniert ist.
Der Fall einer Österreicherin ist selbst für erfahrene Juristen völliges Neuland: Nach dem Tod ihres ersten Gatten bezog die Frau Witwenpension. Schon im Oktober 1982 heiratete sie ein weiteres Mal und wohnt seither mit ihrem neuen Ehemann in einem gemeinsamen Haushalt. Nur sechs Jahre später folgte die Scheidung und die Frau erhielt wiederum Anspruch auf ihre Witwenpension aus erster Ehe.
Beruf als Scheidungsgrund – trotz 15 Jahren Pension
Seither kam es zu elf weiteren Eheschliessungen zwischen der Steirerin und dem Mann. Im November 2019 kam es schliesslich zur zwölften Scheidung. Jedes Mal gab das Paar an, dass es zu «unheilbaren Zerrüttungen» aufgrund des Berufs des Mannes als Fernfahrer kam – dieser ist jedoch seit 15 Jahren in der Pension.
Bis zur letzten Scheidung 2019 wurde der Frau durch die Pensionsversicherungsanstalt die Witwenpension und nach jeder erneuten Heirat eine Abfertigung ausbezahlt. Die PVA weigerte sich jedoch seit dem jüngsten Ehe-Aus die wiederaufgelebte Pension zu gewähren, verwies auf eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts.
Bist du verheiratet?
Die Steirerin sah darin jedoch kein Vergehen und zog schliesslich vor Gericht. Das Erstgericht wies die Klage der Frau ab und erklärte, dass «die Ehe der Klägerin und ihres Mannes nie unheilbar zerrüttet war und die Verehelichungen bzw. Scheidungen aus einem anderen Grund erfolgten».
Fall ging bis an den Obersten Gerichtshof
Die Frau akzeptierte das Urteil jedoch nicht und zog vor den Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte im März jedoch das Urteil des Erstgerichts und hielt fest, dass die Vorgangsweise der Klägerin in den letzten 14 Jahren rechtsmissbräuchlich gewesen ist.
«Die wiederholte Heirat und anschliessende Scheidung vom selben Gatten ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Ehe nie zerrüttet war und die Scheidungen nur deshalb erfolgten, um einen Anspruch auf Witwenpension zu begründen», heisst es im Urteil.
Folgst du schon 20 Minuten auf Whatsapp?
Eine Newsübersicht am Morgen und zum Feierabend, überraschende Storys und Breaking News: Abonniere den Whatsapp-Kanal von 20 Minuten und du bekommst regelmässige Updates mit unseren besten Storys direkt auf dein Handy.