Ralstonia pseudosolanacearum: Bakterium in sieben Kantonen nachgewiesen

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Gefahr für LandwirtschaftRalstonia pseudosolanacearum wütet bereits in sieben Kantonen

In der Schweiz wird das Bakterium Ralstonia pseudosolanacearum bekämpft. Es kann grosse Schäden an mehr als 200 Pflanzenarten anrichten.

Der Befall führt zu welken Blättern und Fäulnis des Wurzelstocks.
Für Mensch und Tier ist es nicht gefährlich.
Ende Juli sei der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst EPSD informiert worden, dass aus Deutschland gelieferte Ingwer-Pflanzen möglicherweise mit Ralstonia pseudosolanacearum befallen seien. (Symbolbild)
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Der Befall führt zu welken Blättern und Fäulnis des Wurzelstocks.

Bundesamt für Landwirtschaft

Darum gehts

  • Das Bakterium Ralstonia pseudosolanacearum wurde auf zwölf Betrieben in sieben Kantonen nachgewiesen.

  • Es kann zu massiven Schäden an mehr als 200 Pflanzenarten führen, darunter Kartoffeln, Tomaten, Ingwer und verschiedene Zierpflanzen.

  • Um das Bakterium so rasch wie möglich zu stoppen, seien sofortige Bekämpfungsmassnahmen nötig.

Das Bakterium Ralstonia pseudosolanacearum kann zu massiven Schäden an mehr als 200 Pflanzenarten führen, darunter Kartoffeln, Tomaten, Ingwer und verschiedene Zierpflanzen. Der Befall führt zu welken Blättern und Fäulnis des Wurzelstocks. Verschleppt werden kann das Bakterium durch Werkzeuge, infiziertes Pflanzen- oder Erdmaterial. Es kann sich auch im Drainagewasser oder Oberflächengewässer befinden und somit benachbarte Pflanzen befallen. Für Mensch und Tier ist es nicht gefährlich, wie das Bundesamt für Landwirtschaft BLW mitteilt.

Inzwischen sei das Bakterium auf zwölf Betrieben in den Kantonen Bern, Luzern, Thurgau, Schwyz, St. Gallen, Zug und Zürich festgestellt worden. Es handele sich um Betriebe, die Ingwer anbauen. Ende Juli sei der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst EPSD informiert worden, dass aus Deutschland gelieferte Ingwer-Pflanzen möglicherweise mit Ralstonia pseudosolanacearum befallen seien. Inzwischen ist das Bakterium in den genannten sieben Kantonen nachgewiesen worden. Der EPSD habe die zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienste umgehend informiert. Massnahmen zur Bekämpfung seien angelaufen.

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Kein Anbau bis Frühling 2024

Um das Bakterium so rasch wie möglich zu stoppen, seien sofortige Bekämpfungsmassnahmen nötig. «Positiv getestete Ingwer-Pflanzen müssen umgehend vernichtet werden. Betroffene Gewächshäuser und Anlagen werden inklusive Bewässerungsanlagen dekontaminiert. Wichtig sind zudem strenge Hygienemassnahmen», so das Bundesamt für Landwirtschaft.

Bis im Frühling 2024 dürfen keine Pflanzen auf den befallenen Parzellen angebaut werden. Der betroffene Boden werde luftdicht mit Folie abgedeckt, um den Bakterien Luft- und Nahrungszufuhr zu entziehen. 2017 hätten erste Fälle dieses Quarantäneorganismus auf Rosenstöcken dank der angeordneten Massnahmen erfolgreich bekämpft werden können.

Melde- und Bekämpfungspflicht

Ralstonia pseudosolanacearum ist ein Bakterium, das zum Ralstonia solanacearum-Artenkomplex gehört und in der Schweiz sowie in der EU als Quarantäneorganismus geregelt ist. Es gilt entsprechend eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Das Bakterium lebt im Boden und kann mehr als 200 Pflanzenarten befallen. Dazu gehören unter anderem Kartoffeln, Tomaten, Auberginen, Paprika, Ingwer, Kurkuma, Kohl, Petersilie, Heidelbeeren, Erdnüsse, Rosengewächse, Chrysanthemen, Wallwurz und Schwarzer Nachtschatten. 

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