AbstimmungstextGegner des Covid-19-Gesetzes werfen Bund Lügen vor
Massnahmenkritische Gruppen kreiden dem Bundesrat im Abstimmungsbüchlein das Vertuschen von Informationen an. Laut dem Bund echauffieren sie sich zu Unrecht.
Darum gehts
«Achtung, Verarschung im Abstimmungsbüchlein», postete eine Userin der Gruppe «Coronarebellen.ch» auf Social Media.
Auch kursiert eine an Bundespräsident Guy Parmelin (SVP) gerichtete Stimmrechtsbeschwerde.
«Es gibt keinen Fehler im Büchlein», heisst es hingegen beim Bund.
Das Abstimmungsbüchlein bringt die Gegner des Covid-19-Gesetzes in Rage. «Achtung, Verarschung im Abstimmungsbüchlein», postete eine Userin der Gruppe «Coronarebellen.ch» auf Social Media. Sie wirft dem Bundesrat bezüglich der Impfungen Lügen vor. «Im Büchlein ist die alte Version! Wir stimmen aber über die neue ab!!», schreibt sie 20 Minuten. Die neue Version des Gesetzes enthalte im Gegensatz zur alten «viele deftige Punkte».
In einer blauen Box hält das Abstimmungsbüchlein fest: «Die Impfung ist nicht Gegenstand des Covid-19-Gesetzes.» Der Leserin zufolge vertusche der Bundesrat damit den tatsächlichen Inhalt des Gesetzes. Dieses sehe etwa vor, dass geimpften Personen keine Quarantäne auferlegt werde,
Bürger würde nicht informiert
In massnahmenkritischen Gruppen und Bewegungen kursiert inzwischen eine an Bundespräsident Guy Parmelin (SVP) gerichtete Stimmrechtsbeschwerde. Der Text des Covid-19-Gesetzes im Abstimmungsheft vom 13. Juni sei derjenige, der am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedet worden sei, schreibt der Verein «Freunde der Verfassung». Seit seinem Inkrafttreten hätten sich viele Änderungen ergeben. «Diese werden jedoch im von Ihnen publizierten Abstimmungstext nicht offiziell an die Bürger kommuniziert.»
Der Verein fordert im Brief, dass der Bundesrat die Bevölkerung über alle bisherigen Änderungen dieses Gesetzes informiert. Insbesondere gehe es dabei um Artikel 6a des Covid-19-Gesetzes. Dem Artikel zufolge legt der Bundesrat die Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Genesung oder eines Testergebnisses fest. Die «Freunde der Verfassung» bezeichnen dies jedoch als diskriminierend und Verstoss gegen die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz.
«Es gibt keinen Fehler im Büchlein»
Für den Bund echauffieren sich die Kritiker zu Unrecht. «Es gibt keinen Fehler im Büchlein», sagt Urs Bruderer, Sprecher der Bundeskanzlei. In den Abstimmungserläuterungen weise der Bundesrat darauf hin, dass das Parlament Änderungen am Covid-19-Gesetz beschlossen habe, und dass sich zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses des Abstimmungsbüchleins, am 5. März, weitere Änderungen abgezeichnet hätten (siehe Box).
Ein genauer Blick in das Abstimmungsbüchlein bestätigt dies. In einer Fussnote steht: «Dieser Text bildet den Stand bei Redaktionsschluss der Erläuterungen des Bundesrates. Zu diesem Zeitpunkt zeichneten sich weitere Änderungen des Gesetzes ab.»
Es werde aktiv kommuniziert
Dass die Änderungen vom 19. März von einem Nein zum Gesetz ebenfalls betroffen wären, wird laut Bruderer aktiv kommuniziert. So habe Gesundheitsminister Alain Berset (SP) etwa an einer Medienkonferenz im April darauf hingewiesen, dass das Gesetz die rechtliche Grundlage für ein Covid-Impfzertifikat sei, und ohne diese Grundlage kein solches Zertifikat entwickelt werden könne.
Auch der Hinweis im Abstimmungsbüchlein, dass die Impfung nicht Gegenstand des Gesetzes sei, widerspreche dem Inhalt der Vorlage nicht, sagt Bruderer. Als die Unterschriften für das Referendum gegen das Gesetz gesammelt worden seien, sei oft fälschlicherweise behauptet worden, das Gesetz führe einen Impfzwang ein. «Die Abstimmungserläuterungen mussten dies richtigstellen.»
Änderungen im Gesetz
Im September 2020 nahm das Parlament das Covid-19-Gesetz an und erklärte es für dringlich. Das Gesetz beinhaltet lediglich denjenigen Teil des «Notrechts», das der Bundesrat im Frühjahr 2020 nicht gestützt auf das Epidemiengesetz erliess, sondern auf die Bundesverfassung. Im Verlauf der Pandemie zeigte sich, dass es mehr finanzielle Hilfen braucht. Das Parlament beschloss deshalb am 18. Dezember 2020 und am 18. März 2021 Änderungen am Gesetz. Erfordert es die Bekämpfung der Pandemie oder die Bewältigung der Krise, können Bundesrat und Parlament weitere Änderungen beschliessen oder die Geltungsdauer von Bestimmungen verlängern.
Da gegen das bis Ende 2021 befristete Gesetz das Referendum ergriffen wurde, stimmt die Schweiz am 13. Juni darüber ab. Die Änderungen vom Dezember und März waren separat dem Referendum unterstellt. Lehnt das Volk die Vorlage ab, fallen auch die seit September 2020 beschlossenen Änderungen weg. Der Bundesrat hat jedoch weiterhin die Möglichkeit, etwa Läden und Restaurants zu schliessen oder Veranstaltungen zu verbieten. Dabei handelt es sich um Massnahmen, die sich auf das bestehende Epidemiengesetz stützen.
Covid-19-Gesetz
Das Covid-19-Gesetz ermöglicht, dass Finanzhilfen weitergeführt werden. Konkret geht es um die Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsersatzentschädigung, die Härtefallhilfen für die Gastronomie, die Eventbranchen oder Reisebüros. Unterstützung erhalten auch Kultur, Sport und Medien. Das Gesetz regelt zudem Massnahmen, um die medizinische Gesundheitsversorgung in dieser Krisensituation sicherstellen zu können. Darunter fällt zum Beispiel die Möglichkeit, wichtige medizinische Güter wie Schutzausrüstungen zu beschafffen und Ausnahmen bei der Zulassung von wichtigen Medikamente für Schwerkranke zu ermöglichen. Ausserdem dient es als Basis für ein fälschungssicheres und einheitliches Impfzertifikat.
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Branchenhilfe.ch, Ratgeber für betroffene Wirtschaftszweige
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