AHV-Reform: «Geht zu weit» – politische Werbung in Post-Filiale empört Jungpolitiker

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AHV-Reform«Geht zu weit» – politische Werbung in Post-Filiale empört Jungpolitiker

Eine Luzerner Post-Filiale sorgt auf Twitter für Gesprächsstoff: In der Schalterhalle steht ein Stand der Gewerkschaft Unia mit Flyern zu den aktuellen Abstimmungen.  

Über diesen Stand der Gewerkschaft Unia diskutiert die Twitter-Community.
Laut Luca Boog, Präsident der Jungen Mitte Luzern, habe politische Werbung in der mit dem Staat verbundenen Post nichts zu suchen.
Gemäss der Post kann grundsätzlich jede Partei oder Interessensgruppe von diesem Angebot in den Filialen Gebrauch machen. «Die Post selber bleibt in politischen Belangen aber immer neutral.» 
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Über diesen Stand der Gewerkschaft Unia diskutiert die Twitter-Community.

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Darum gehts 

Ein Unia-Stand in einer Post-Filiale sorgt auf Twitter für Diskussionen: Ein Bild von Luca Boog, Präsident der Jungen Mitte Luzern, zeigt den Gewerkschafts-Stand mit Flyern zu den aktuellen Abstimmungen. Ein «No-go» schreibt der Jungpolitiker. Gegenüber 20 Minuten sagt der 22-Jährige: «Politische Werbung hat in der mit dem Staat verbundenen Post nichts zu suchen. Das geht zu weit.» Auf Twitter findet Boog Zustimmung. So schreibt ein User: «Mit Neutralität hat das wahrlich nicht mehr viel zu tun.» Andere merken an, dass der Post-Präsident Christian Levrat ein ehemaliger Gewerkschafter ist.

Die politische Position von Levrat spielt laut der Post jedoch keine Rolle in der Platzierung des Unia-Stands in Luzern. «Dass wir Flächen für Vermarktungszwecke vermieten, ist ein gängiges Serviceangebot der Post», so Sprecherin Jacqueline Bühlmann. «Gemäss unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist politische Werbung grundsätzlich erlaubt.» Dies, da es sich bei den Poststellen laut Bühlmann um «öffentlichen Raum» handelt.

Die Post sei allerdings dazu verpflichtet, bei der Nutzung von Werbeflächen die Gleichbehandlungspflicht und das Willkürverbot einzuhalten. «Würden wir dies nicht tun, wäre das Demokratieverständnis arg beschnitten.» Aus diesem Grund könne grundsätzlich jede Partei oder Interessensgruppe von diesem Angebot in den Filialen Gebrauch machen, sagt Bühlmann. Für den Inhalt der Werbung seien die Werbetreibenden und ihre Auftraggeber selber verantwortlich. 

Generell unzulässig sei jedoch politische Werbung, die anstössig, diskriminierend oder verletzend sei, gegen die Abstimmungssitten verstossen oder offensichtlich falsche und irreführende Angaben enthalten. «Sämtliche Werbeinhalte müssen ausserdem eindeutig als Werbung der Partei oder politischen Gruppierung erkennbar sein», so die Sprecherin weiter. «Die Post selber bleibt in der öffentlichen politischen Diskussion zur AHV-Abstimmung neutral.» 

Die Unia wollte sich auf eine Anfrage von 20 Minuten nicht weiter äussern.  

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