Münchenstein BL – Alleinerziehender Vater wartet seit einem Jahr auf Prämienverbilligung

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Münchenstein BLAlleinerziehender Vater wartet seit einem Jahr auf Prämienverbilligung

Die Prämienverbilligung sei für ihn existenziell, sagt C.D. Weil seine Wohngemeinde Münchenstein wegen Personalmangels aber mit den Steuerveranlagungen im Hintertreffen ist, kann er seit einem Jahr den Antrag beim Kanton nicht stellen.

Ein Münchensteiner beantragte eine Prämienverbilligung beim Kanton.
Diese konnte ihm aber noch nicht gewährt werden, da die definitive Steuerveranlagung seiner Gemeinde fehlt.
Der alleinerziehende Vater wartet bereits seit fast einem Jahr auf dieses Dokument. (Symbolbild)
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Ein Münchensteiner beantragte eine Prämienverbilligung beim Kanton.

20min/Michael Scherrer

Darum gehts

Jedes Jahr beantragt C.D.* aus Münchenstein Prämienverbilligung beim Kanton Baselland. «Bisher hat immer alles gut funktioniert», so der alleinerziehende Vater. Die für den Kanton verantwortliche Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft habe ihm vorletztes Jahr das Antragsformular für 2021 automatisch zugesendet. Der 52-Jährige nahm an, dass es für 2022 erneut automatisch verschickt werde. «Ich habe das Formular für den Antrag aber bis heute noch nicht erhalten.» Er habe dann bei der SVA nachgefragt. «Sie sagten mir, es sei, weil die Gemeinde Münchenstein die definitive Steuerveranlagung noch nicht eingereicht hat.»

«Ich verstehe das nicht. Bisher hat es immer funktioniert», sagt C.D. Er findet, er habe alles richtig gemacht. Er habe seine Steuererklärung fristgerecht eingereicht und auch seine Steuern bezahlt. Die provisorische Veranlagung habe er bereits im Februar 2021 erhalten, doch fast ein Jahr später immer noch nicht die definitive. «Ich bin auf die Prämienverbilligung angewiesen, es ist existenziell für mich, da mir die Mutter meiner Kinder oder der Staat keine Alimente bezahlt», so der Mann. Er könne ansonsten seine Krankenkassenkosten nicht bezahlen. Er hakte bei der Gemeinde nach. Als Grund für die Verspätung gaben die Verantwortlichen einen Mangel an Personal und «sukzessive Auslagerung an den Kanton» an. Sie könnten ihm derzeit keine Prognose geben, wann die definitive Veranlagung erfolgen werde.

«Der Kanton unterstützt die Gemeinde bei der Aufarbeitung»

Auf Anfrage von 20 Minuten schreibt die Gemeinde Münchenstein, dass sie per Anfang 2022 sämtliche Steuerveranlagungen an den Kanton Baselland ausgelagert hätten. «Diese Auslagerung führte auch zu diversen personellen Veränderungen und Abgängen. Als Folge davon resultiert auch der Veranlagungsrückstand beim Steuerjahr 2020», so Alain Maier, Leiter Finanzen und Steuern. Zurzeit unterstütze der Kanton die Gemeinde bei der Aufarbeitung des Rückstandes.

Eine verbindliche Angabe, wann eine konkrete definitive Steuerveranlagung vorliege, könne aber aus organisatorischen Gründen nicht gemacht werden. «Ziel ist es, dass sämtliche bereits eingegangenen Steuererklärungen von 2020 durch die kantonale Steuerverwaltung spätestens bis Ende des ersten Quartals 2022 veranlagt werden», sagt Maier. Zum Fall von C.D. könne man aus Datenschutzgründen keine konkreten Angaben machen.

Zusammenarbeit mit Gemeinden nur in Ausnahmefällen

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist kantonal geregelt. Laut der SVA Basel-Landschaft ist im Baselbiet die definitive Steuerveranlagung des vorletzten Jahres für die Bemessung des Anspruchs massgebend. «Für die Berechnung des Anspruchs stützt sich die SVA auf einen direkten Datenimport der kantonalen Steuerverwaltung in Liestal», so die Verantwortlichen zu 20 Minuten. Es sei nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zusammenarbeit mit den Gemeinden betreffend relevanten Steuerdaten nötig. «Wenn wir Anrufe erhalten von Personen, die auf den IPV-Bescheid warten, empfehlen wir ihnen jeweils die direkte Kontaktaufnahme mit ihrer Wohngemeinde oder der kantonalen Steuerverwaltung», so die SVA.

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