Abschluss der ErmittlungenGenferin (19) verstarb nach einem Hammerschlag auf den Kopf
Nachdem sie lange als vermisst galt, fanden Polizisten 2018 die Leiche einer jungen Frau in Cheyres FR. Drei Jahre später gibt die zuständige Staatsanwaltschaft bekannt, dass gegen einen Mann aus der Region Anklage erhoben wird.
Darum gehts
Im Januar 2018 wurde die Leiche einer 19-Jährigen am Neuenburgersee gefunden.
Die Frau aus dem Kanton Genf galt als vermisst.
Die zuständige Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen den mutmasslichen Täter erhoben.
Sie veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Ermittlungen.
Der Fall schockte die Schweiz und sorgte für Schlagzeilen. Eine Frau aus Genf galt seit Mitte November 2017 als vermisst. Am Mittwoch, 17. Januar 2018 wurde schliesslich die Leiche der 19-Jährigen in einem Sumpfgebiet bei Cheyres FR gefunden. Die Ermittler hatten vermutet, dass die Leiche seit einiger Zeit dort gelegen hatte. Sie war gefesselt und wies eine Kopfverletzung auf. Ein Tötungsdelikt stand im Zentrum der Ermittlungen. Diese drehten sich um einen damals 21-Jährigen, der zwei Tage nach dem Fund in Untersuchungshaft genommen wurde. Nun wurde Anklage gegen den Mann erhoben, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch bekannt gab.
Gemäss dem Stellvertretenden Generalstaatsanwalt Freiburgs, Raphaël Bourquin, hat der Mann schnell zugegeben, der Täter zu sein: «Die beiden jungen Leute kannten sich seit ihrer Kindheit und pflegten eine freundschaftliche Beziehung». Angehörige sagten 2018 gegenüber 20 Minuten, dass der junge Mann verliebt in sein Opfer gewesen sein soll. Im November habe er die junge Frau überzeugt, mit dem Zug von Genf nach Cheyres zu kommen. «In Vorbereitung auf dieses Treffen hatte er sich mit einem Hammer und Kabelbinder ausgestattet.» Um 23.15 Uhr hätten sich Opfer und Täter schliesslich beim Bahnhof Cheyres gegenübergestanden.
Ertrunken oder erfroren?
Gemäss den Ermittlungen gingen die beiden jungen Menschen schliesslich zum Ufer des Neuenburgersees, wo es zum Streit zwischen den beiden gekommen sein soll. Als die Welschschweizerin zurück zum Bahnhof laufen wollte, soll ihr der Mann mit dem Holzhammer auf den Kopf geschlagen haben. «Der Angeklagte hat der Frau Kabelbinder um die Knie und Knöchel gezogen», so Bourquin. Der mutmassliche Täter würde behaupten, sein Opfer nicht entkleidet zu haben: «Die Frau wurde jedoch ohne Hose und Unterhose aufgefunden. Ausserdem wies der BH einen sauberen Schnitt auf der Vorderseite auf.»
Der Angeklagte habe schliesslich sein Opfer bewusstlos, nass und gefesselt am Boden gelassen und sich vom Tatort entfernt, schreibt der Staatsanwalt in seiner Mitteilung. Zu diesem Zeitpunkt sei es zwischen 5 und 8 Grad kalt gewesen. Aufgrund der starken Verwesung gelang es den Forensikern nicht, die genaue Todesursache zu ermitteln. Sollte der Schlag mit dem Hammer die Frau nicht getötet haben, könnte sie im seichten Wasser ertrunken oder in der Kälte erfroren sein, so die Hypothese der Ermittler. Es wird davon ausgegangen, dass der Mann nach rund einem Monat zurück an den Tatort ging.
Seit drei Jahren in Untersuchungshaft
In Zusammenhang mit den Ereignissen vom 22. November 2017 erhebt die Staatsanwaltschaft Freiburg unter anderem Anklage wegen Mordes, gegebenenfalls Totschlags, sexuelle Handlungen an einer unzurechnungsfähigen Person sowie Störung der Totenruhe. Ausserdem wird er wegen Konsum und Import von kinderpornografischen Medien angeklagt. Zudem soll er Marihuana und Haschisch verkauft haben. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, befindet sich der Angeklagte seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.
Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Es gilt die Unschuldsvermutung.