Gericht gibt Kita Globegarden recht

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Vorwürfe widerlegtGericht gibt Kita Globegarden recht

Die Kita Globegarden solle wegen Personalmangels das Kindswohl massiv gefährden, schrieb die «Republik» vor einem Jahr. Nun hat ein Urteil die Vorwürfe der Gemeinde Thalwil widerlegt.

Globegarden zog vor das Verwaltungsgericht Zürich. Dieses gab der Kita-Kette recht.

Globegarden zog vor das Verwaltungsgericht Zürich. Dieses gab der Kita-Kette recht.

Andy Falconer / Unsplash

Darum gehts

  • Vor einem Jahr klagten ehemalige Kita-Mitarbeiter von Globegarden über chronischen Personalmangel und gefährliche Situationen.

  • Globgarden zog vors Verwaltungsgericht Zürich. Dieses entschied gegen Thalwil und gab der Kita-Kette recht.

  • Die Sozialbehörde habe bei Kontrollen das rechtliche Gehör verletzt und Berichte nicht genügend überprüft.

Es waren schwerwiegende Vorwürfe: Das Magazin «Republik» berichtete vor einem Jahr, die Kita-Kette Globegarden betreue zu viele Kinder mit zu wenig Personal. Anonyme Quellen berichteten von gefährlichen Situationen. Der Rechtsstreit mit der Sozialbehörde in Thalwil wurde erwähnt und die Vorwürfe der Gemeinde aufgeführt. Nun zeigt sich: Die Gemeinde lag falsch mit ihrer Kritik.

Denn der Kita-Betreiber Globegarden zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht Zürich. Dieses entschied nun im November gegen Thalwil und gab der Kita-Kette recht: Die Sozialkommission sei falsch vorgegangen bei den Kontrollen, die Auflagen seien rechtswidrig gewesen. Die Behörde wollte nur noch 48 statt 55 Plätze für Kinder bewilligen, drohte mit dem Entzug der Lizenz. Sie verletzte bei Kontrollen das rechtliche Gehör und habe Berichte nicht genügend überprüft.

Hoffnung auf «Rückkehr zu einer sachlichen Aufsichtstätigkeit»

«Wir hoffen, dass mit diesem Entscheid eine mehrjährige unrechtmässige Aufsichtspraxis endet und eine Rückkehr zu einer sachlichen Aufsichtstätigkeit durch die Gemeinde selbst erfolgen kann. Dies war in der Vergangenheit der Fall – und ist anderenorts auch üblich», sagte die Geschäftsführerin Christina Mair zum «Thalwiler Anzeiger». Es sei für Globegarden selbstverständlich, dass in einer Kinderkrippe genügend Personal für die anwesenden Kinder da sein müsse. In Thalwil habe die Sozialkommission die Belegung der Kinderkrippe aber so ausgelegt, dass sie kranke und abwesende Kinder mitgezählt habe.

Noch offen ist, ob die Gemeinde das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen will. Thalwil muss die Verfahrenskosten tragen und Globegarden mit 8000 Franken entschädigen.

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