Kreisgericht RorschachEhemaliges Mitglied von Lukaschenkos Todesschwadron freigesprochen
Vergangene Woche musste sich der Belarusse Juri Garawski in St. Gallen vor Gericht verantworten. Der 45-Jährige hatte angeblich für Lukaschenkos Regime mehrere Oppositionspolitiker beseitigt.
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«Juri Garawski taugt nicht als Kronzeuge»
«Es ist möglich, dass der Beschuldigte der Sondereinheit SOBR diente», so das Gericht weiter. Aber welche Rolle er dabei genau gespielt habe, bleibe unklar. «Es ist möglich, dass er über seine Kollegen von den Taten erfahren hatte», so der Gerichtsvorsitzende.
Es sei nicht die Aufgabe des Gerichts, die Verschwinden der belarussischen Oppositionellen abzuklären, sondern Sache der Untersuchungsbehörden. Das Kreisgericht habe sich darauf zu beschränken, darüber zu befinden, ob der Sachverhalt erwiesen oder über jeden Zweifel erhaben sei. «Er ist es nicht. Juri Garawski taugt nicht als Kronzeuge», sagt der Gerichtsvorsitzende.
Gerichtsvorsitzender erklärt Urteil mit den zahlreichen widersprüchlichen Aussagen
Der Beschuldigte habe sich bei den Befragungen, der Staatsanwaltschaft sowie auch vor Gericht in zahlreichen Widersprüchen verstrickt, fährt das Gericht fort. «Einfache Fragen konnte er nicht beantworten, zum Beispiel bezüglich der Einbettung der Sondereinheit in das belarussische Innenministerium», so der Gerichtsvorsitzende. Garawski sei ausgewichen, habe anderes erzählt oder habe ausgesagt, es sei zu kompliziert, um es darzulegen.
«Es ist möglich, dass der Beschuldigte mit den dramatischen Schilderungen seinen Asylentscheid positiv beeinflussen wollte», so der Gerichtsvorsitzende weiter.
«Ausnahmsweise waren sich die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und der Anwalt der Privatklägerinnen einig»
Der Gerichtsvorsitzende begründet das Urteil. «Der vorliegende Fall ist für das Kreisgericht Rorschach speziell», beginnt er. Es habe ein Sachverhalt beurteilt werden müssen, wie in dieser Tragweite noch nie unterbreitet worden sei. «Es muss eine Strafbestimmung angewendet werden, die bislang noch nie zur Anwendung gekommen ist», fährt das Gericht fort.
Ausnahmsweise seien sich die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und der Anwalt der Privatklägerinnen einig gewesen. «Sie glaubten dem Beschuldigten.» Das Gericht hätte es sich einfach machen können und sagen, dass sie dem Beschuldigten ebenfalls glaubten. «So einfach können wir es uns aber nicht machen», so der Gerichtsvorsitzende.
Freispruch
Historisches Urteil vom Kreisgericht Rorschach: Juri Garawski (45) wird vollumfänglich freigesprochen. Der Belarusse wird von den Tatbeständen des Verschwindelassens sowie der Irreführung der Rechtspflege freigesprochen. Die Zivilklagen der beiden hinterbliebenen Töchter der verschwunden Oppositionellen werden auf den Zivilweg verwiesen. Die Verfahrenskosten von fast 88'000 Franken werden vom Staat getragen.
Urteilseröffnung beginnt
Die Urteilseröffnung beginnt mit einigen Minuten Verzögerung. Die Gerichtsschreiberin verliest das Urteil.
Heute folgt das Urteil
Um 15 Uhr folgt das Urteil im Prozess rund um den Belarussen Juri Garawski (45). Die St. Galler Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingt.
Garawski hatte 1999 als Mitglied der belarussischen Sondereinheit SOBR unter der Leitung von Lukaschenko mehrere Oppositionspolitiker entführt und bei deren Tötung geholfen. Alles zum Prozess findest du im Ticker unten.
«Ich habe 24 Jahre auf diesen Prozess gewartet»

Auch am Prozess anwesend war die Tochter des ehemaligen Innenministers von Belarus, Jelena Sacharenka. Sie trat als Privatklägerin im Prozess rund um Juri Garawski auf.
«Ich habe 24 Jahre auf diesen Prozess gewartet. Für mich war es sehr wichtig, die Wahrheit zu erfahren», sagt Sacharenka zu 20 Minuten. Sie habe nie gewusst, wie genau ihr Vater umgebracht wurde. «Ich habe aber immer gewusst, dass er verhaftet wurde. Was nach der Verhaftung geschah, war das Schlimmste, was einem Menschen passieren konnte», fährt Sacharenka fort. Durch die Verurteilung hofft sie, ihren seelischen Schmerz etwas lindern zu können. «Auch für meine Verwandten und die Erinnerung an meinen Vater», sagt Sacharenka abschliessend.
«Ich rechne mit einer richtigen Entscheidung des Gerichts»
Zum Schluss hat Juri Garawski noch die Möglichkeit, sich erneut vor Gericht zu äussern. «Geehrtes Gericht, es wird eine strenge Strafe sein», sagt Garawski. Er sei ziemlich sicher, dass niemand in der Welt darüber berichten werde, dass die Regierung auch Verbrechen begeht. «Ich bitte bei den Verwandten und den Töchtern der getöteten Väter um Entschuldigung», fährt Garawski fort. Er rechne mit einer richtigen und guten Entscheidung des Gerichts.
Damit ist die Verhandlung abgeschlossen. Das Urteil wird schriftlich eröffnet werden. Wir danken für die Aufmerksamkeit.
Darum ist der Prozess gegen Garawski aussergewöhnlich
Der Prozess gegen Juri Garawski (45) wird auch international verfolgt. Denn würde der Belarusse verurteilt, wäre es das erste Mal weltweit, dass ein Gericht feststellt, dass Lukaschenkos Diktatur für eine Serie von Entführungen und Ermordungen verantwortlich war.
Normalerweise ist für die Verfolgung von Straftaten derjenige Staat zuständig, auf dessen Territorium die Tat begangen wurde. Doch bei sehr schweren Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit kommt das sogenannte Weltrechtsprinzip zur Anwendung. Mit diesem Prinzip können schwere Menschenrechtsverbrechen rund um den Globus verfolgt werden; unabhängig davon, ob die Taten im Ausland stattfanden.
Im Fall von Garawski hatte die in Genf ansässige Organisation NGO Trial International eine Strafanzeige eingereicht, nachdem dieser seine Taten gegenüber der «Deutschen Welle» geschildert hatte.
Apotheker und Kantonspolizist richten über Lukaschenkos Handlanger
Im Prozess rund um Garawski müssen neben Gerichtspräsident Olav Humbel zwei Laienrichter über den Fall urteilen. Dies sind Enrik Hippmann, Apotheker und FDP-Gemeinderat in Rorschacherberg, und Markus Mäder, Kantonspolizist, Rechtsfachmann und ehemaliger SVP-Gemeinderat in Steinach. Die St. Galler Strafrechtsprofessorin und SP-Kantonsrätin Monika Simmler sagte gegenüber dem «St. Galler Tagblatt» (Bezahlartikel), dass die besondere Herausforderung am Prozess sei, dass der Straftatbestand des «mehrfachen Verschwindenlassens» noch nie zur Anwendung kam. Zudem gebe es keine etablierte Praxis, an die sich das Gericht anlehnen könnte.
«Es ist wichtig, dass das Gerichtspräsidium die juristische Verantwortung wahrnimmt, ein rechtsstaatliches Verfahren sicherstellt und die Laien gut über die fachliche Ausgangslage aufklärt», sagte Simmler im «Tagblatt». Ein nüchterner, professioneller Blick sei bei einem Verfahren von solchem öffentlichen Interesse wichtig. Ob dies von Laien erwartet werden könne, sei fraglich.
Fall laut Staatsanwalt verzwickter als andere
«Sie haben heute wirklich eine besondere Aufgabe, Sie müssen über eine Tat urteilen, die bereits 24 Jahre zurückliegt und in einem fremden Land geschah», beginnt der Staatsanwalt. Der Fall sei verzwickter als andere, da kein Zugang zu Beweismitteln bestehe. Für die Staatsanwaltschaft sei jedoch klar, dass Garawski als Mitglied von SOBR an den Entführungen und Tötungen beteiligt war. «Seine Aussagen sind präzis und detailreich», sagt der Staatsanwalt analog seinem Plädoyer.
Es geht weiter
Die Verhandlung wird fortgesetzt. Jetzt haben nochmals alle Parteien die Gelegenheit, sich zu äussern. Als erstes hat der Staatsanwalt das Wort.
Verhandlung unterbrochen
Die Verhandlung wird für eine kurze Pause von 15 Minuten unterbrochen.
Anwältin fordert Freispruch für Garawski
Die Anwältin fordert, Garawski von Schuld und Strafe freizusprechen. Die Zivilklage der beiden Töchter von Sacharenko und Krasowski sei auf den Zivilweg zu verweisen.
Widersprüchliche Aussagen aufgrund von Nervosität
«Mein Mandant wollte die Wahrheit sagen, machte aber aufgrund von Nervosität widersprüchliche Aussagen», so die Verteidigerin. Man müsse nur einen Blick in den Gerichtssaal werfen. Garawski habe dies nicht absichtlich getan.
«Mein Mandant führte ein bewegtes Leben, es gibt Sachen, die er heute bereut», so die Anwältin. Garawski führe seit mehreren Jahren ein ruhiges und gesetzeskonformes Leben und gehe einer geregelten Arbeit nach. «Er möchte seine Vergangenheit hinter sich lassen und ein ruhiges und geregeltes Leben führen», sagt die Verteidigerin weiter. Zu den Personen aus seiner militärischen Vergangenheit habe er keinen Kontakt mehr. «Zudem zeigt er Reue», so die Anwältin. Er sei ein kleines Rad in einem grossen Gefüge gewesen. «Jetzt rückblickend erkennt er, was seine Taten für die Angehörigen bedeuten», sagt die Verteidigerin.
«Er erhielt einen Befehl und führte diesen aus»
Bei der Entführung und anschliessenden Ermordung von Juri Sacharenko sei Garawski erst 20 Jahre alt gewesen. «Er erhielt einen Befehl und führte diesen aus», so die Verteidigerin erneut. Hätte er sich geweigert, wäre er selbst beseitigt worden. «Er hatte Angst, ihm würde etwas zustossen, wenn er jemandem von den Hinrichtungen erzählt», fährt die Anwältin fort.
Garawski habe nicht gewusst, dass Sacharenko getötet werden sollte. «Er dachte, Sacharenko werde den Behörden übergeben», so die Anwältin. Bereits früher habe es solche Einsätze gegeben, bei denen Personen nach der Verhaftung ins Gefängnis kamen.
«Man hatte keine Möglichkeit, nein zu sagen»
«Im Allgemeinen stimmt die Aussage meines Mandanten damit überein, was bereits bekannt ist», so die Anwältin weiter. Bereits in der Vergangenheit sei über die Fälle berichtet worden. «Diese Quellen wurden als glaubwürdig eingeschätzt», so die Anwältin. Die Taten seien bereits verjährt, weshalb Garawski freizusprechen sei.
«Mein Mandant war bei der SOBR tätig und unterstand einer Gehorsamspflicht», fährt die Anwältin fort. Er habe lediglich seinen Job erledigt. «Man hatte keine Möglichkeit, nein zu sagen», so die Verteidigerin weiter. Garawski habe miterlebt, was es bedeutete, sich zu weigern. «Er war ein Rädchen in einer Maschinerie.»
«Alle Augen richten sich auf die Schweiz»
«Es ist eine aussergewöhnliche Situation, in der wir uns befinden. Alle Augen richten sich auf die Schweiz», beginnt Garawskis Verteidigerin ihr Plädoyer. Trotz des Geständnisses ihres Mandanten ist aber laut ihr der Tatbestand des Verschwindenlassens nicht erfüllt. «Die einzige Frage ist: Ist mein Mandant für sein Verhalten in Belarus 1999 heute in der Schweiz zu bestrafen?», so die Verteidigerin.
Zweiter Tag beginnt
Pünktlich beginnt der zweite Tag im Prozess gegen den Belarussen Juri Garawski (45). Als Erstes hat Garawskis Verteidigerin das Wort.
Zusammenfassung
Am Dienstag stand der erste Tag im Prozess rund um den Belarussen Juri Garawski (45) an. Garawski steht wegen mehrfachen Verschwindenlassens von mehreren belarussischen Oppositionspolitikern vor Gericht. Die Verhandlung, die vom Kreisgericht Rorschach geführt wird, findet in St. Gallen in den Räumen des Kantonsgerichts statt.
Das Interesse am Prozess war riesig, neben vielen Schweizer Medienschaffenden waren auch internationale Journalistinnen und Journalisten anwesend.
Garawski schilderte vor Gericht, wie er in den 90er-Jahren der Spezialeinheit SOBR, einer Sondereinheit des belarussischen Innenministeriums, angehörte. Während der gesamten Verhandlung sprach er leise und musste mehrfach aufgefordert werden, lauter zu reden. «Wir wurden für die Festnahme von Verbrechern trainiert», sagte Garawski.
Am 7. Mai 1999 erhielt die SOBR den Auftrag, den ehemaligen belarussischen Innenminister Juri Sacharenko zu entführen (20 Minuten berichtete). Neben Sacharenko wurden auf dieselbe Art und Weise noch zwei weitere Männer, Wiktor Gontschar und Anatoli Krasowski, entführt und umgebracht.
Bei der Befragung von Garawski, die insgesamt rund vier Stunden dauerte, wies der Gerichtsvorsitzende auf Widersprüche von früher getätigten Aussagen hin. So sagte Garawski vor Gericht beispielsweise aus, dass die Pistole, mit der Sacharenko erschossen wurde, dessen Mörder bei sich trug. Bei der Einvernahme habe er jedoch ausgesagt, dass er die Pistole für die Tötung überreichen musste. Der 45-Jährige begründete diese Widersprüche mehrfach mit Übersetzungsfehlern.
Die Staatsanwaltschaft hielt an allen gestellten Anträgen fest. Sie beantragt, Juri Garawski des «mehrfachen Verschwindenlassens» schuldig zu sprechen und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren zu verurteilen.
«Insgesamt hinterlassen die Aussagen des Beschuldigten einen zwiespältigen Eindruck», sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Im Kern würden die Aussagen zwar übereinstimmen, trotzdem gebe es wegen einiger Abweichungen Zweifel an der Glaubhaftigkeit und der Glaubwürdigkeit.
Trotzdem sah die Staatsanwaltschaft Garawskis Beteiligung an den Entführungen und Ermordungen als erwiesen an. «Gewisse Details, die der Beschuldigte bei den Befragungen schilderte, kann man nur wissen, wenn man bei den Taten auch tatsächlich dabei war.»
Der Anwalt der beiden Töchter von Juri Sacharenko und Anatoli Krasowski, die als Privatklägerinnen auftreten, forderte einen Schuldspruch Garawskis gemäss der Anklage. Zusätzlich soll Garawski den beiden Töchtern eine Genugtuung von je 200'000 Franken bezahlen.
Das Verschwinden der Väter habe eine einschneidende Auswirkung auf das Leben der beiden Frauen gehabt. Noch heute litten sie darunter. «Die belarussische Regierung hat die Väter aus dem Leben meiner Mandantinnen ausgelöscht», sagte der Anwalt in seinem Plädoyer. Das Verschwinden sei systematisch vertuscht worden.
«Die Töchter müssen sich mit den Umständen arrangieren, dass ihre Väter oder deren sterbliche Überreste nie gefunden werden», so der Anwalt weiter.
Am Mittwoch um neun Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann wird Garawskis Verteidigerin ihr Plädoyer halten, bevor nochmals alle Parteien die Gelegenheit haben, sich zu äussern.
20 Minuten berichtet wieder live.
Verhandlung beendet
Damit ist die Verhandlung für heute beendet. Morgen um neun Uhr geht es weiter. Als erstes wird die Verteidigerin von Juri Garawski ihr Plädoyer halten. Anschliessend haben alle Parteien nochmals die Gelegenheit, sich zu äussern.
«Töchter müssen sich mit den Umständen arrangieren, dass ihre Väter oder deren sterbliche Überreste nie gefunden werden»
«Sacharenkos Tochter war bei dessen Verschwinden 23 Jahre alt, Krasowskis Tochter war noch minderjährig», so der Anwalt. Das Verschwinden ihrer Väter habe sich auf ihre Entwicklung zum Erwachsenendasein nachhaltig ausgewirkt. «Dies werden sie nie mehr nachholen können», fährt der Anwalt fort. Die Töchter müssen sich mit den Umständen arrangieren, dass ihre Väter oder deren sterbliche Überreste nie gefunden werden.
«Das wird die beiden für den Rest ihres Lebens belasten, weshalb ihnen unbestrittenerweise eine Genugtuung geschuldet wird», sagt der Anwalt. Eigentlich wäre laut dem Anwalt eine Genugtuung in Millionenhöhe angemessen, aber man habe sich für den Anspruch von 10'000 Franken für jedes erlittene Jahr – insgesamt also 200'000 Franken – entschieden.

So soll damals die Entführung von Sacharenko abgelaufen sein (hier nachgestellt im Film der Deutschen Welle).
Screenshot Deutsche Welle
Sacharenko wurde in ein Waldstück gefahren, musste sich dort auf den Boden legen und wurde schliesslich von Pawlischenko erschossen. (nachgestellt im Film der Deutschen Welle)
Screenshot Deutsche Welle«Die Familie machte sich Hoffnung, den Vater zu finden»
Die Tochter von Anatoli Krasowski habe in der Nacht von dessen Verschwinden ihre Mutter telefonieren gehört, so der Anwalt. «Tags darauf, als der Vater noch immer nicht zuhause war, wurde der Familie mitgeteilt, dass Blut und Scherben gefunden wurden», fährt der Anwalt fort. Sofort habe die Familie Spitäler und die Polizei kontaktiert und gefragt, ob Krasowski gefunden worden sei, aber ohne Erfolg. «Die ersten Monate nach dem plötzlichen Verschwinden waren ungewiss. Die Familie machte sich Hoffnungen, den Vater eines Tages wieder ausfindig machen zu können», sagt der Anwalt.
Noch heute habe die Tochter unter dem Verschwinden ihres Vaters zu leiden. «Sie leidet unter Schlaflosigkeit. Immer, wenn sie an das Verschwinden erinnert wird, legt sich ein Schleier der Trauer über sie», sagt der Anwalt.