LuzernGericht spricht Mass-Voll-Chef Nicolas Rimoldi schuldig
Das Luzerner Bezirksgericht hat Nicolas A. Rimoldi unter anderem wegen Nötigung schuldig gesprochen. Der Massnahmenkritiker wird zu einer bedingten Geldstrafe von 12’000 Franken verurteilt.
Darum gehts
Nicolas A. Rimoldi stand kürzlich vor dem Berzirksgericht Luzern.
Der Mass-Voll-Präsident musste sich unter anderem wegen Verstössen gegen die Maskenpflicht und der Teilnahme an einer illegalen Demonstration verantworten.
Nun hat das Bezirksgericht sein Urteil gefällt: Nicolas A. Rimoldi wird zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.
Nun ist das Urteil gegen Nicolas A. Rimoldi, den Präsidenten der Massnahmengegner-Organisation Mass-Voll, da: Das Luzerner Bezirksgericht spricht den Luzerner in verschiedenen Punkten schuldig. So wird der Luzerner unter anderem wegen Nötigung, Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen und Störung des Polizeidienstes verurteilt. Auch wegen «Nichttragens einer Hygienemaske am Bahnhof» ist Rimoldi schuldig.
Rimoldi «wirkte an zwei unbewilligten Demonstrationen in der Stadt Luzern mit, an denen sich der Kundgebungszug auf die Fahrbahn begab und dadurch den Verkehr blockierte», teilte das Bezirksgericht Luzern am Mittwoch mit. Gemäss Bundesgericht könne «eine Blockadeaktion den Straftatbestand der Nötigung erfüllen. Angesichts der grossen Anzahl an Teilnehmenden, der Dauer der Blockade und dem Umstand, dass die Kundgebung nicht bewilligt war, liegt nach Ansicht des Bezirksgerichts in diesem Fall keine gewöhnliche Demonstration mit den dabei üblicherweise einhergehenden Verkehrsbehinderungen vor», so das Gericht. Da Rimoldi bei beiden Demos massgeblich mitwirkte, wurde er in beiden Fällen wegen Nötigung schuldig gesprochen.
Der Corona-Massnahmenkritiker wird zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt. Hinzu kommt eine Busse von 400 Franken. Auch die Verfahrenskosten von 4120 Franken muss Rimoldi übernehmen.
Rimoldi will Urteil an nächste Instanz weiterziehen
Die Organisation Mass-Voll hatte den Urteilsspruch am Mittwoch auf Twitter veröffentlicht. «Unter dem verfassungsfeindlichen Covid-Regime ist dieses Schandurteil eine Auszeichnung, ein Lob, eine Ehre!», schreibt Rimoldi dazu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
«Das Urteil ist rein politisch, das haben wir genauso erwartet», sagt Rimoldi auf Anfrage. «Das ist ein Riesenskandal, das hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun», sagt der Mass-Voll-Präsident weiter. Die spontane Kundgebung im Juli 2021 sei legal gewesen. «Wir hatten alle Vorgaben erfüllt. Etwa in Bern gab es nie Probleme seitens der Justiz. Luzern tanzt aus der Reihe und legt das Recht anders aus», sagt Rimoldi. Der Mass-Voll-Präsident will denn das Urteil auch nicht auf sich sitzen lassen: «Ich habe den Glauben an den Rechtsstaat noch nicht aufgegeben und ich ziehe das Urteil an die nächste Instanz weiter.»
Demonstration vor Prozessbeginn
Der Prozess gegen den Mass-Voll-Präsidenten hatte am 11. November begonnen. Vor dem Prozess hatten rund 150 Personen Rimoldi während eines bewilligten Demonstrationszuges durch Luzern begleitet. Mit dabei waren auch Mitglieder der Freiheitstrychler, auch zahlreiche Mass-Voll-Flaggen waren zu sehen. Die Demonstration führte vom Schwanenplatz zum Rütlisaal am Hirschengraben. Wegen des grossen Interesses am Prozess hatte man diesen vom Bezirksgerichtsgebäude in den Saal verlegt.
Rund 150 Personen begleiteten Mass-Voll-Präsident Nicolas A. Rimoldi auf dem Weg zum Gerichtsprozess.
20min/News-ScoutMehrere Verfahren bereits eingestellt
Schon mehrfach musste sich Rimoldi in der Vergangenheit vor der Justiz verantworten. Verschiedene weitere Verfahren gegen Rimoldi wurden bereits eingestellt. So kam es etwa zu einem Verfahren wegen eines Bildes, das auf Social Media veröffentlicht worden war, als wegen des Coronavirus noch die Fünf-Personen-Regel in Kraft war. Auf dem Bild waren der Massnahmenkritiker sowie rund ein Dutzend weitere Personen zu sehen. Damit soll er gegen die Personenbeschränkung verstossen haben. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein, da man weder den Ort noch den Aufnahmezeitpunkt des Bildes bestimmen konnte.
Weitere Verfahren – wegen Verstosses gegen die Maskenpflicht an einer Demo und Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration wurden eingestellt. Auch ein Verfahren wegen eines Tweet, nachdem Rimoldi ohne Covid-Zertifikat in einem Restaurant gegessen haben soll, lief ins Leere.
Keine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.