BaselGerichtsentscheid stellt Airbnb und Co ins Abseits
Die permanente Nutzung einer Basler Wohnliegenschaft als Hotelleriebetrieb widerspricht dem kantonalen Wohnraumfördergesetz, hält das Verwaltungsgericht fest.
Im vergangenen April fällte die Basler Baurekurskommission erstmals ein Urteil zur lukrativen Untervermietung von Wohnungen. Es ging um die Liegenschaft eines Zürcher Geschäftsmannes, der in Basel fünf Immobilien über ein eigenes Internetportal zur Kurzmiete anbietet. Er hatte für diese spezielle Nutzung der Wohnliegenschaften keine Baubewilligung eingeholt. Das Basler Verwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid in einem am Dienstag publizierten Urteil.
Darin hält das Gericht nun fest, dass diese Art der Nutzung nicht mehr als Wohnnutzung zu qualifizieren sei. «Denn Wohnen ist gemäss allgemeinem Sprachverständnis durch eine gewisse Stetigkeit respektive Dauerhaftigkeit des Verbleibs gekennzeichnet, womit es sich [...] von der Miete eines Hotelzimmers abgrenzt», heisst es im Urteil.
«Im vorliegenden Fall stehen die Wohnungen für eine Dauer ab einer Nacht zur Verfügung, auch wenn durchaus längere Aufenthalte vereinbart werden können», hält das Gericht fest. Allerdings handle es sich dabei nicht um Dauermietverträge, die die Gültigkeit von Mieterschutzbestimmungen mit sich brächten. Zudem weise die Infrastruktur des Hauses nicht auf eine klassische Wohnnutzung hin, «verfügen die Bewohner beispielsweise weder über personalisierte Briefkästen noch eigene Hausklingeln».
Über 200 Betriebe möglicherweise illegal
Der Immobilienbesitzer hatte gegen den Entscheid der Baurekurskommission rekurriert, dieser wurde nun abgewiesen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist wegweisend. Gemäss Daten des Watchblogs Inside Airbnb gibt es in Basel mindestens 224 Anbieter, die teilweise ganze Liegenschaften dauerhaft auf der Buchungsplattform auflisten. Diese Betriebe dürften sich gemäss der Rechtsprechung nun in der Illegalität bewegen.
Das Gastgewerbeinspektorat hielt bereits im Frühling fest, es warte für seine Vollzugsstrategie den Entscheid des Verwaltungsgerichts ab. Einer Wirtefamilie wurde bereits die Bewilligung zum Führen eines Bed and Breakfast in einer Eigentumswohnung verwehrt, das diese extra zu diesem Zweck erworben hatte.
Verschärfte Wohnungsnot an Touristen-Hotspots
Das Basler Wohnraumfördergesetz erweist sich damit als wirksames Mittel gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. An Touristen Hotspots führten laxe Gesetze bereits dazu, dass Einheimische aus den Zentren verdrängt werden, weil es für die Besitzer oftmals lukrativer, die Betten an Touristen statt an dauerhafte Bewohner zu vermieten. In Barcelona oder auch New York kam es deswegen schon zu Protesten. Auch in Basel ist die Leerstandsquote mit 0,5 Prozent deutlich unter dem nationalen Durchschnitt von 1,3 Prozent.
Die roten Häuser markieren Wohnungen, die blauen Einzelzimmer, die in Basel über Airbnb angeboten werden. (Karte: Google/BZ Basel/Tomslee.net)