Rechtsprofessor Thomas Geiser will Geschlecht im Pass abschaffen

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Geschlechter-DebatteRechtsprofessor will Geschlecht im Pass abschaffen

ESC-Gewinner Nemo fordert ein drittes Geschlecht. Rechtsprofessor Thomas Geiser will noch einen Schritt weitergehen.

Soll nach dem Willen des Rechtsprofessors Thomas Geiser geschlechtsneutral werden: Der Schweizer Pass. (Archivbild)
Künftig soll kein F oder M mehr im Pass stehen.
Haben zusammen die Einführung eines dritten Geschlechts diskutiert: Beat Jans und Nemo. (Archivbild)
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Soll nach dem Willen des Rechtsprofessors Thomas Geiser geschlechtsneutral werden: Der Schweizer Pass. (Archivbild)

20min/Matthias Giordano

Darum gehts

  • Nicht erst seit dem ESC-Sieg von Nemo wird in der Schweiz die Geschlechter-Debatte geführt.

  • Nun hat der Rechtsprofessor Thomas Geiser eine neue Idee: Er will, dass der Staat keine Unterscheidung zwischen Mann und Frau mehr macht.

  • Eine solche Einteilung widerspreche dem Gleichstellungsgebot in der Bundesverfassung.

Es gebe keinen Grund mehr, dass der Staat eine Unterscheidung zwischen Mann und Frau mache. Eine solche Einteilung widerspreche dem Gleichstellungsgebot in der Bundesverfassung. Das sagt der Rechtsprofessor Thomas Geiser in einem Interview mit der «SonntagsZeitung». Die entsprechenden Einträge seien aus dem Zivilstandsregister zu löschen.

Das würde seiner Meinung nach vieles vereinfachen und hätte «überraschenderweise» keine Nachteile. Geiser: «Jeder soll sich weiterhin als Mann, Frau oder nonbinär bezeichnen können, wie er möchte. Aber für den Staat muss diese Unterscheidung irrelevant sein.»

ESC-Gewinner Nemo forderte bei Justizminister Beat Jans die Einführung eines dritten Geschlechts. «Mein Vorschlag geht noch weiter», sagt der ehemalige Professor der Universität St. Gallen. «Ein drittes Geschlecht, wie es Nemo vorschwebt, würde zwar ein Problem lösen, aber gleich wieder neue schaffen, weil auch drei Geschlechter nicht allen Menschen gerecht würden.»

Geiser: «Ins Militär muss, wer sich als Mann fühlt»

Laut Geiser gebe es nur noch wenige relevante Gesetze, die unterschiedliche Regelungen zwischen Männern und Frauen festlegen - zum Beispiel die Militärpflicht. «Hier wäre es konsequenter, wenn wir sagen würden: Zum Militärdienst muss nicht, wer amtlich als Mann registriert ist, sondern wer sich als Mann fühlt», sagt er der «SonntagsZeitung».

Auch bei der Benützung von öffentlichen Toiletten sieht der Rechtsprofessor keine Probleme. «Dafür braucht man doch kein amtliches Geschlecht! Oder mussten Sie schon mal Ihren Pass zeigen, bevor Sie eine öffentliche Toilette betreten haben?»

Braucht es den Geschlechtseintrag im Pass noch?

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