Neue MassnahmenDiese neuen Corona-Regeln gelten ab heute
Das Zertifikat verliert ein G. Ab Montag haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Innenräumen. Eine Übersicht über die verschärften Massnahmen.
Darum gehts
Am Freitag hat der Bundesrat die neuen Massnahmen kommuniziert, die am Montag eingeführt werden. Diese gelten bis zum 24. Januar:
2G mit Masken- und Sitzpflicht
Die Getesteten fallen bei der 2G-Regel weg. Demnach haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Innenräumen. Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Mit der neuen Regel wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken deutlich häufiger schwer. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.

2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Maske
Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird, wie etwa Blasmusikproben. Sie gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre. Dank der zusätzlichen Testpflicht wird sichergestellt, dass keine infektiösen Personen an einer Veranstaltung ohne Masken- und Sitzpflicht teilnehmen.
Ausnahme für kürzlich Geimpfte, Geboosterte und Genesene
Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und Sitzpflicht verzichten.
Zehn-Personen-Limite bei Treffen mit Nicht-Immunisierten
Erfahrungen zeigen, dass das Risiko einer Ansteckung im privaten Rahmen beträchtlich ist. Deshalb hat der Bundesrat für private Treffen in Innenräumen Einschränkungen für nicht immunisierte Personen beschlossen. Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur noch zehn Personen treffen. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.
Homeoffice-Pflicht
Der Bundesrat führt zudem die Homeoffice-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.
Maskenpflicht auf der Sekundarstufe II
Neben den repetitiven Tests ist die Maskenpflicht eine zentrale Massnahme, um die Viruszirkulation in den Schulen zu reduzieren. Auf Sekundarstufe II wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen. Viele Kantone haben dies bereits getan. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem, an Schulen repetitive Tests durchzuführen, um Infektionsketten rasch zu unterbrechen.
3G-Pflicht für Tertiärstufe
Der Bundesrat verzichtet auf die Einführung des Fernunterrichts, weil sehr bald Semesterferien sind. Für die Tertiärstufe sowie für bestimmte Bildungsangebote und Prüfungen gilt neu eine 3G-Pflicht; für Weiterbildungen gelten die normalen Veranstaltungsregeln.
Empfehlung, nicht-dringliche Eingriffe zu verschieben
Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen dringend, nicht-dringliche Eingriffe in den Spitälern zu verschieben, um das Gesundheitspersonal zu entlasten. Sollte sich die Lage in den nächsten Tagen oder Wochen rasch verschlechtern, ist der Bundesrat in der Lage, schnell auf die neue Situation zu reagieren.
Nur noch ein Test bei der Einreise für Geimpfte und Genesene
Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat zudem das Testregime bei der Einreise angepasst, gültig ab Montag, 20. Dezember 2021. Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.