Strassenverkehrsgesetz: Gesetz wird angepasst – aber ab wann ist man eigentlich ein Raser?

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StrassenverkehrsgesetzGesetz wird angepasst – aber ab wann ist man eigentlich ein Raser?

Seit rund zehn Jahren gibt es härtere Strafen beim sogenannten Rasertatbestand. Doch ab wann ist man ein Raser? Eine Übersicht.

Als Raser wird jemand bezeichnet, der bewusst grundlegende Verkehrsregeln missachtet und dabei das erhebliche Risiko eines Unfalls in Kauf nimmt.
Als Raser gilt, wer um mindestens 40 km/h zu schnell fährt, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt. Um mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt. Um mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt. Um mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.
Eine Neuerung ist zum Beispiel, dass Raserdelikte auch künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Führerausweisentzug von zwei Jahren sanktioniert werden können.
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Als Raser wird jemand bezeichnet, der bewusst grundlegende Verkehrsregeln missachtet und dabei das erhebliche Risiko eines Unfalls in Kauf nimmt.

IMAGO/Stefan Zeitz

Darum gehts

  • Raser werden in der Schweiz hart bestraft.

  • Als Raser gilt man, wenn man bestimmte Höchstgeschwindigkeiten übertritt. 

  • Aber auch riskante Überholmanöver und Teilnahmen an Rennen fallen unter das Rasergesetz.

Das Parlament hat in der Frühjahrssession Anpassungen am Strassenverkehrsgesetz (SVG) beschlossen. Ab Oktober treten die Anpassungen im Strassenverkehrsgesetz (SVG) in Kraft. Eine Neuerung ist zum Beispiel, dass Raserdelikte auch künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Führerausweisentzug von zwei Jahren sanktioniert werden können. Jedoch erhalten die Gerichte neu mehr Ermessensspielraum, um die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und unnötige Härten zu vermeiden. Doch ab wann ist man überhaupt ein Raser oder eine Raserin? Wir zeigen dir eine Übersicht.

Wie RoadCross schreibt, gilt man als Raser, wenn folgende Tempi überschritten werden.

  • Um mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt.

  • Um mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt.

  • Um mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt.

  • Um mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 120 km/h beträgt.

In einer Medienmitteilung, die nach dem Parlamentsentscheid in der Frühjahrssession, verschickt wurde, schreibt RoadCross: «Die aktuellen Mindeststrafen retten erwiesenermassen Leben. Daher war es für uns das Wichtigste, dass diese im Gesetz bleiben», erklärt Willi Wismer, Stiftungsratspräsident von RoadCross Schweiz. Die Stiftung hatte mit dem Referendum gedroht, sollten die Mindeststrafen aus dem Gesetz gestrichen werden.

Riskante Überholmanöver und Teilnahme an Rennen

Dies bedeutet zum Beispiel, deutlich schneller als erlaubt in einer Zone mit beschränkter Geschwindigkeit zu fahren, wie beispielsweise über 100 km/h in einer 50er-Zone oder über 200 km/h auf der Autobahn. Hier geht es nicht um kleine oder mittlere Regelverstösse, sondern um extrem hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es ist unmöglich, aus Versehen zum Raser zu werden.

Neben diesen Verstössen gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen wird jemand als Raser bezeichnet, der bewusst grundlegende Verkehrsregeln missachtet und dabei das erhebliche Risiko eines Unfalls mit schweren Verletzungen oder Todesopfern eingeht. Dies betrifft insbesondere riskante Überholmanöver oder die Teilnahme an nicht genehmigten Motorrennen.

28’418 Ausweisentzüge wegen Schnellfahrens

Wie in den Vorjahren waren 2022 zu schnelles Fahren und Angetrunkenheit für mehr als die Hälfte der Ausweisentzüge verantwortlich. In 28’418 Fällen wurde der Ausweis wegen überhöhter Geschwindigkeit entzogen (– 1,8 Prozent gegenüber 2021), in 13’043 Fällen wegen Angetrunkenheit (+ 23,2 Prozent gegenüber 2021).

Gemäss der Statistik zu den Fahrberechtigungen besassen per 31. Dezember 2022 gut 6,2 Millionen Personen in der Schweiz einen Führerausweis für Personenwagen. Diese Zahl hat sich im Vergleich zu 2021 nur leicht verändert (+ 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). 2022 haben 83’626 Personen einen Führerausweis für Personenwagen erworben (– 21,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr); bei den Führerausweisen für Motorräder waren es 26’218 Personen (– 19,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Damit haben sich die Zahlen der Neulenkenden wieder normalisiert, nachdem sie 2021 für Personenwagen bzw. 2020 und 2021 für Motorräder besonders hoch waren.

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