«Glaube nicht, dass es zu einer Anklage kommt»

Aktualisiert

Loredanas neuer Anwalt«Glaube nicht, dass es zu einer Anklage kommt»

Loredanas neuer Anwalt glaubt nicht, dass die Rapperin strafrechtlich belangt wird. Er strebt eine Wiedergutmachung an.

(Video: 20 Minuten)

Ganz in Weiss und mit schwarzer Sonnenbrille trat Rapperin Loredana Zefi Mitte Mai an einer Pressekonferenz in Pristina auf. Die Staatsanwaltschaft Luzern hatte zuvor eine Untersuchung wegen Verdacht auf Betrug eingeleitet und ermittelt aufgrund einer Betrugssumme von 350'000 Franken. Begleitet wurde Loredana damals vom Luzerner Anwalt Artan Sadiku und dem kosovarischen Staranwalt Tom Gashi. Diese vertreten den Youtube-Star aber nicht länger.

Loredanas neuer Anwalt heisst Thomas Fingerhuth: «Ich denke, Loredana wollte einen Anwalt, der nicht aus dem gleichen Kanton stammt und der etwas mehr Distanz zur Staatsanwaltschaft hat», erklärt sich der Zürcher den Wechsel. Die Zusammenarbeit mit der Rapperin bezeichnet er als gut.

Am Freitag veröffentlichte Loredana Zefi (23) ihren neuen Song «Jetzt rufst du an». Es ist der zweite Track, den die Luzerner Rapperin seit den Betrugsvorwürfen veröffentlicht hat. Erst im Mai deckte 20 Minuten auf, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft gegen Loredana ermittelt. Sie soll zusammen mit ihrem Bruder ein Walliser Ehepaar um rund  700'000 Franken betrogen haben – es gilt die Unschuldsvermutung.
Auf Youtube gehen die Meinungen zum neuen Track der Rapperin auseinander: Einige wenige finden den Song  gut, viele beziehen den Text des Liedes aber auf die kürzlich aufgedeckten Betrugsvorwürfe – dementsprechend ironisch fallen die Kommentare dieses Mal aus.
Ein Youtube-User kommentierte etwa: «Loredana singt: ‹Jetzt rufst du an, jetzt rufst du an›. Petra währenddessen: ‹Ich rufe dich schon die ganze Zeit an.›»
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Am Freitag veröffentlichte Loredana Zefi (23) ihren neuen Song «Jetzt rufst du an». Es ist der zweite Track, den die Luzerner Rapperin seit den Betrugsvorwürfen veröffentlicht hat. Erst im Mai deckte 20 Minuten auf, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft gegen Loredana ermittelt. Sie soll zusammen mit ihrem Bruder ein Walliser Ehepaar um rund 700'000 Franken betrogen haben – es gilt die Unschuldsvermutung.

Youtube/loredana

«Eine Wiedergutmachung ist kein Schuldeingeständnis»

Fingerhuth ist zuversichtlich, dass das Verfahren gegen Loredana nicht in einer Anklage enden und es gar eingestellt wird. «Ich werde alles unternehmen, damit Loredana strafrechtlich nicht belangt wird, und bin bestrebt, andere Lösungen zu finden.» Eine Möglichkeit wäre eine Wiedergutmachung. Eine solche sei aber keinesfalls als Schuldeingeständnis zu interpretieren. «Ein Strafverfahren bedeutet auch immer eine grosse psychische Belastung. Da nimmt man unter Umständen lieber einen gewissen Betrag in die Hand, damit endlich Ruhe einkehrt.»

Zurzeit versuche sich Loredana mit Musik abzulenken. Loredanas früherer Anwalt Sadiku hatte der Geschädigten Petra Z.* in der Vergangenheit bereits 350'000 Franken geboten. Die Walliserin hatte mit der Begründung abgelehnt, dass Loredana ihr das Doppelte schulde.

«Ein nicht einfach zu durchschauendes Lügengebilde»

Der Rechtsvertreter der Geschädigten Petra Z. dagegen ist überzeugt, dass es zu einem Strafverfahren kommen wird: «Loredana hat arglistig gehandelt und ein nicht einfach zu durchschauendes Lügengebilde aufgebaut», sagt der Walliser. Der Anwalt betont, seine Mandantin sei nicht nur um 350'000 Franken geprellt worden, sondern um eine weit grössere Summe. Er sei daran, entsprechende Beweise der Staatsanwaltschaft zu übergeben. 20 Minuten liegen Belege vor, wonach die Rapperin Petra Z. und deren Mann 700'000 Franken aus der Tasche gezogen haben soll.

Laut der Luzerner Staatsanwaltschaft dürften die Ermittlungen noch Monate dauern. In einem nächsten Schritt wird die Geschädigte befragt werden. Für Loredana gilt die Unschuldsvermutung.

Die Luzerner Rapperin hat sich an einer Pressekonferenz in Pristina zu den gegen sie erhobenen Betrugsvorwürfen geäussert.
(Video: 20 Minuten)

(Video: 20 Minuten)

*Name der Redaktion bekannt (20 Minuten)

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