Gotthard-Raser soll nun doch ins Gefängnis

Aktualisiert

Wende im Fall Christian R.Gotthard-Raser soll nun doch ins Gefängnis

Dem Deutschen, der 2014 mit 200 km/h über die A2 raste, droht eine 12-monatige Haft. Das Oberlandesgericht Stuttgart gibt grünes Licht für eine Verurteilung.

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nag
Der Gotthard-Raser soll in Haft, findet die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Sie hat ein Urteil des Landgerichts, das von einer Gefängnisstrafe absieht, weitergezogen.
Der Deutsche war 2014 mit 200 Stundenkilometern über die Autobahn A2 gerast und hatte im Gotthardtunnel mehrmals auf halsbrecherische Art überholt.
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Der Gotthard-Raser soll in Haft, findet die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Sie hat ein Urteil des Landgerichts, das von einer Gefängnisstrafe absieht, weitergezogen.

Keystone/Alexandra wey

Der heute 43-jährige Deutsche Christian R., der 2014 mit hohem Tempo über die A2 gebrettert und erst an einer Polizeisperre gestoppt worden war, soll nun doch ins Gefängnis. Dies berichtet der «Blick» am Mittwoch.

Demnach habe das Oberlandesgericht Stuttgart grünes Licht für eine Verurteilung gegeben. «Der Ball liegt jetzt wieder bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Das Gericht hat nun den Weg freigemacht, dass die Strafe vollstreckt werden kann», wird Gerichs-Pressesprecher Matthias Merz zitiert. Die Staatsanwaltschaft könne nun Christian R. eine Vorladung zum Haftantritt schicken, heisst es weiter.

Im getunten BMW durch den Gotthard

Der Mann war 2014 im Tessin mit seinem getunten BMW Z4 mit Tempo 200 über die Autobahn A2 gebrettert. Im Gotthard-Tunnel überholte er zehnmal und setzte damit laut Anklage das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel. Erst vor dem Ceneri-Tunnel konnte der Raser von der Polizei gestoppt werden. Sein Sportwagen wurde konfisziert.

Taxifahrer geprellt

Die Raserfahrt begann bereits im Kanton Solothurn und setzte sich dann in den Kantonen Freiburg, Bern, Luzern und Nidwalden fort. Der 40-Jährige konnte erst durch eine Polizeisperre vor dem Ceneri-Tunnel gestoppt werden. Aufgrund seines Tempos legte er die Strecke von Göschenen bis dorthin in 40 Minuten zurück – normalerweise werden für die rund 90 Kilometer eine Stunde benötigt.

Nachdem der Raser von der Kantonspolizei angehalten worden sei, habe dieser per Taxi seine Fahrt nach Como (I) fortgesetzt, so die Tessiner Staatsanwaltschaft. Doch auch diesen Verkehrsteilnehmer prellte der Mann: Die Fahrtkosten blieb er dem Fahrer schuldig und suchte anschliessend das Weite.

Busse statt Haft

Tessiner Richter hatten den Mann aus Ditzingen bei Stuttgart 2017 zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt – davon 18 auf Bewährung. Das Justizdepartement hatte ein «Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe» nach Baden-Württemberg übermittelt. Der Prozess in Lugano fand in seiner Abwesenheit statt. Der deutsche Temposünder hielt sich wieder in seiner Heimat im deutschen Bundesland Baden-Württemberg auf.

Das Schweizer Bundesamt für Justiz leitete daraufhin beim Justizministerium in Baden-Württemberg ein Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe ein. Die Staatsanwaltschaft wiederum eröffnete beim Landesgericht in Stuttgart ein entsprechendes Verfahren.

Der Raser musste die Strafe in Deutschland jedoch nicht absitzen. Laut einem Urteil des Stuttgarter Landesgerichts wurde R. lediglich eine Geldbusse aufgebrummt. Die Richter hatten von einer Gefängnisstrafe abgesehen.

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