Bundesrat zu GasmangelRäume sollen im Notfall noch auf maximal 19 Grad geheizt werden
Der Bundesrat bereitet sich auf eine Gasknappheit im Winter vor. Im Ernstfall dürfen Räume nicht mehr auf mehr als 19 Grad und Wasser nicht mehr auf über 60 Grad erwärmt werden.
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Zusammenfassung
Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat den Schweizer Notfallplan im Falle einer Gasmangellage vorgestellt. Dieser besteht im Wesentlichen aus vier Stufen:
• Sparappelle: Als erstes würden die Bevölkerung und die Wirtschaft dazu aufgerufen, Gas zu sparen. Ähnlich ist dies heute mit dem Energiesparprogramm des Bundesrats bereits für sämtliche Energiequellen geschehen.
• Tritt trotzdem eine Mangellage ein, würden sogenannte Zweistoffanlagen auf Öl umgeschaltet. Das sind Anlagen, die sowohl mit Öl als auch mit Gas laufen können.
• In einem dritten Schritt würden schrittweise Verbote und Beschränkungen ausgesprochen werden. Dann dürften gemäss einem Verordnungsentwurf, der jetzt bei Kantonen, Verbänden und interessierten Kreisen in die Konsultation geht, etwa keine Schwimmbäder und leeren Räume mehr beheizt werden. Auch Zirkus- oder Weihnachtsmarktzelte dürften in dem Fall nicht mehr beheizt werden. Räume dürften nicht mehr auf über 19 Grad und Wasser nicht mehr auf über 60 Grad geheizt werden.
• Als letzte Massnahme würde eine Kontingentierung erfolgen. Dabei würden gewissen Betrieben und Einrichtungen die gasbetriebenen Anlagen abgeschaltet. Hier geht es hauptsächlich um Grossverbraucher aus der Industrie.
Parmelin betonte, dass es schwierig sei, abzuschätzen, welche Massnahmen wann nötig würden. Dies hänge von vielen Faktoren ab, etwa davon, wie kalt der Winter wird. Er sagte weiter, es würden nicht flächendeckend Kontrolleure mit Thermometern herumlaufen, um die Einhaltung der 19 Grad zu kontrollieren, sollte diese Beschränkung kommen. Auch der Verkauf von Gasflaschen für den Grill wird nicht verboten.
Die Schweiz sei laufend in Gesprächen mit Deutschland, Italien und Frankreich, derzeit seien die internationalen Gasspeicher zu rund 80 Prozent gefüllt. Das sei zwar positiv, reiche aber nicht aus für den ganzen Winter. Da die Schweiz komplett abhängig sei vom Ausland, sei neben der Beschaffung wichtig, dass wir unseren Verbrauch dem anpassen, was wir geliefert bekommen. Deshalb gebe es auch diesen vierstufigen Plan.
Die Verordnungen gehen nun in die Konsultation. Die wirtschaftliche Landesversorgung wird den Bundesrat bis Ende Oktober über die Konsultation informieren.
Ende der Pressekonferenz
Damit ist die Pressekonferenz beendet. Eine Zusammenfassung lesen Sie hier in Kürze.
Keine Kontrolleure mit Thermometern
Noch eine Frage zu den Kontrollen: Muss man sich vorstellen, dass es Kontrolleure mit dem Thermometer gibt?
Parmelin: Dafür sind die Kantone zuständig. Schon heute gebe es in der Schweiz Verbote, die nicht überall und jederzeit kontrolliert würden. Die Massnahmen, die nun getroffen worden seien, um Verbote zu verhindern, sollen helfen, dass es gar nicht zu den Verboten kommt. Parmelin betont noch einmal, dass es wichtig sei, jetzt Energie zu sparen, um nicht in die Situation von Verboten zu kommen.
Keine Härtefallhilfen
Es sind keine Härtefallhilfen des Bundes vorgesehen für Unternehmen, die den Gasverbrauch senken müssen. Heute sei die Haltung des Bundesrats dazu klar. Anders als bei Covid handle es sich hier nicht um eine globale Notsituation. Kurzarbeitsentschädigungen und weitere Unterstützungen seien auf Stufe Kantone aber möglich, diese existierten schon heute.
Erhalten die Unternehmen physisch weniger Gas im Falle einer Kontingentierung?
Dazu habe man nicht die technischen Möglichkeiten heute. Es sei Aufgabe der Verbraucher, sicherzustellen, dass die Kontingentierungen eingehalten werden.
Wird der Verkauf von Gasflaschen verboten, mit denen der Grill beheizt wird?
Nein, es gehe um leitungsgebundene Energieträger. Gasflaschen würden also nicht verboten.
Die Schweiz sei im ständigen Gespräch mit Deutschland, Frankreich und Italien. Der Kontakt bestehe, aber ein rotes Telefon gebe es nicht.
Die internationalen Gasspeicher seien zu 78 Prozent gefüllt. Übertrifft das Ihre Erwartungen vom Juni?
Für Deutschland sei das über den Plan. Aber damit komme man nicht durch den Winter. Man brauche immer zusätzliches Gas. Es sei also ein positives Zeichen, aber keine grossartige Entspannung der Situation.
Noch eine Frage zu den 19 Grad in der Wohnung: Wieso genau 19 Grad und nicht 18 oder 17? Parmelin: Die 19 Grad seien moderat.
Kann Gas von einer Region in die andere transportiert werden? Wenn es in der Westschweiz keine Probleme gibt, aber in der Ostschweiz schon, sei es schlicht nicht möglich, das Gas dorthin zu transportieren.
Schwark erklärt, dass es heute viele Parameter gibt, die wir nicht kennen. Etwa, wie kalt der Winter werde. Zentral sei deshalb, die vier Schritte zu haben und genau hinzuschauen, was wann nötig werde.
Verbot für das Heizen von Zirkuszelten möglich
Mieterinnen und Mieter haben gemäss einem Journalisten Anrecht auf eine Raumtemperatur von 21 Grad ab morgens um 7 Uhr. Wird das Mietrecht ausser Kraft gesetzt? Laut Parmelin gibt es einen Präzedenzfall des Bundesgerichts, der besagt, dass 19 Grad in einer befristeten Notsituation ausreichen.
Zweite Frage: Es gehe um Zelte, die nicht beheizt werden dürfen, etwa von Zirkussen oder Unterhaltungszelte. Dürften die dann nicht mehr beheizt werden? Bastian Schwark sagt, dass bis dahin schon vieles gemacht werden könne. Um die Kontingentierung zu vermeiden, seien aber Verbote für solche Zelte nicht auszuschliessen.
Konstantes Monitoring
Ein Journalist will wissen, ab wann die Alarmglocken schrillen. Parmelin erklärt, es sei schwierig, eine genaue Zahl zu sagen, bei welchem Rückgang der Gaslieferungen die Massnahmen greifen würden. Das hänge etwa auch davon ab, wie kalt der Winter werde. Man müsse wirklich immer schauen, wo es wie grosse Probleme gibt und entsprechend reagieren.
Bastian Schwark, Leiter Fachbereich Energie der Wirtschaftlichen Landesversorgung, ergänzt: Die Nachfrage müsse an die Prognose angepasst werden, wie viel geliefert werde. Mit den ersten zwei Massnahmen könnten um die 20 Prozent Verbrauch eingespart werden. Wenn also jetzt auf einmal 30 Prozent der Lieferungen wegfallen würden, wüsste man, dass man damit nicht genug sparen kann. Zentral sei wirklich ein konstantes Monitoring.
Könnte es zu Kontingenten pro Region kommen? Parmelin: Sie haben recht, das ist ein schwieriger Punkt. Es ist möglich, dass eine Region ein Problem hat und eine andere nicht. Es sei auch möglich, Massnahmen für verschiedene Regionen leicht anzupassen.
Wenn es zu Beschränkungen kommt, müssen auch die Haushalte einen Beitrag leisten. Es sei wichtig, darauf zu fokussieren, wo der geringste wirtschaftliche Schaden entstehe. Deshalb seien etwa auch ungenutzte Gebäude von Privaten bei den Beschränkungen erwähnt. Bei den Kontingentierungen betreffe es dann vor allem die Grossverbraucher in der Industrie.
Kontrolle der 19-Grad-Regel
Es geht in die Fragerunde. Wie muss man sich die Kontrolle der 19-Grad-Regel in den Haushalten vorstellen? Es werde natürlich nicht die Polizei rumgehen und alle Boiler und Räume überprüfen, sagt Parmelin. Trotzdem sei es durchaus möglich, dass es zu Kontrollen komme.
Der Bundesrat habe heute auch die hohen Energiepreise beraten. Vieles hänge von der Verfügbarkeit von Energie ab. Der Bundesrat ist der Meinung, dass derzeit keine Unterstützungsmassnahmen nötig sind, um die hohen Preise abzufedern.
Die Kampagne, die heute vorgestellt worden sei, habe nur ein Ziel: eine Energiemangellage zu verhindern. Sollte trotzdem eine Mangellage eintreten, müsse man sich jetzt vorbereiten. Sich auf eine Gasmangellage vorzubereiten, sei schwieriger als beim Strom. Parmelin betont, dass immer nur die Massnahmen ergriffen würden, die nötig seien. Diese dienten immer dazu, weitere Massnahmen zu verhindern.
Heute genug Gas
Guy Parmelin eröffnet die Medienkonferenz. Heute gebe es genug Gas. Im Notfall sollen Räume nur noch auf 19 Grad und Boiler nur noch auf 60 Grad geheizt werden. Ausgenommen seien Spitäler oder Alters- und Pflegeheime. Auch Ferienhäuser dürften nicht mehr mit Gas geheizt werden, wenn sie leerstehen und Schwimmbäder nicht mehr beheizt. Gasgrills oder Wärmestrahler wären ebenfalls verboten. Dazu kämen Kontingentierungen, die fast alle Betriebe betreffen könnten. Ausgenommen wären etwa Spitäler, Altersheime, Polizei, Feuerwehr oder die Trinkwasserversorgung. Diese Massnahmen gehen jetzt in die Konsultation.
Vier Schritte im Falle eines Gasengpasses
Der Bundesrat hat sich mit dem Fall einer Gasmangellage im Winter befasst. Sollte es dazu kommen, stehen der wirtschaftlichen Landesversorgung vier Massnahmen zur Verfügung, um den Gasverbrauch zu senken:
• Sparappelle: Als erstes würden die Bevölkerung und die Wirtschaft dazu aufgerufen, Gas zu sparen. Ähnlich ist dies heute mit dem Energiesparprogramm des Bundesrats bereits für sämtliche Energiequellen geschehen.
• Tritt trotzdem eine Mangellage ein, würden sogenannte Zweistoffanlagen auf Öl umgeschaltet. Das sind Anlagen, die sowohl mit Öl als auch mit Gas laufen können.
• In einem dritten Schritt würden schrittweise Verbote und Beschränkungen ausgesprochen werden. Dann dürften gemäss einem Verordnungsentwurf, der jetzt bei Kantonen, Verbänden und interessierten Kreisen in die Konsultation geht, etwa keine Schwimmbäder und leeren Räume mehr beheizt werden.
• Als letzte Massnahme würde eine Kontingentierung erfolgen. Dabei würden gewissen Betrieben und Einrichtungen die gasbetriebenen Anlagen abgeschaltet. Betroffen wären alle Betreiber ausser die Haushalte und «grundlegende soziale Dienste» wie Spitäler, Altersheime, Polizei, Feuerwehr oder die Trinkwasserversorgung.
Der Bundesrat betont, dass diese Massnahmen erst im Fall einer schweren Mangellage in Kraft treten. Die Verbote und Beschränkungen würden immer dem Ausmass der Mangellage angepasst und hätten das Ziel, eine weitere Verschlechterung der Mangellage zu verhindern. Im Vordergrund stehen Einbussen beim Komfort, also etwa bei der Raumtemperatur und der Warmwasseraufbereitung. Konkret wird der Bundesrat in den Verordnungen. Dort heisst es etwa, dass Räume nicht mehr auf über 19 Grad und Wasser nicht mehr auf über 60 Grad geheizt werden dürften.