E-ZigarettenHändler setzen sich über Nikotin-Verbot hinweg
Nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten dürfen in der Schweiz nicht verkauft werden. Doch dieses Verbot sei illegal, sagen Schweizer Händler – und starten den Nikotin-Verkauf.
Wer seine E-Zigarette mit nikotinhaltigen Liquids füllen will, hat in der Schweiz ein Problem: Deren Verkauf ist laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht gestattet. Doch dieses Verbot ist illegal: Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das Helvetic Vape, die Konsumentenvereinigung der Schweizer E-Dampfer, bei einem Genfer Anwalt hat erstellen lassen.
Laut dem Genfer Juristen verbietet das BAG Nikotin als Lebensmittelzusatz, obwohl verdampfte Flüssigkeiten nicht als Lebensmittel eingestuft werden könnten – damit habe das Verbot keine rechtliche Grundlage, es sei gegenstandslos. Dieses Gutachten nehmen die Händler von E-Zigaretten und Zigaretten-Zubehör nun zum Anlass, den Verkauf von nikotinhaltigen Liquids per sofort aufzunehmen.
«Gericht wird uns Recht geben»
Im Labor der Thurgauer Firma Insmoke in Aadorf ist die Herstellung von Nikotin-Liquids bereits gestartet worden, wie Geschäftsführer Stefan Meile sagt. «Ende dieser Woche werden die ersten Schweizer Kunden solche Flüssigkeiten kaufen können», kündigt Meile an, der auch den Verband der E-Zigaretten-Händler in der Schweiz, die Swiss Vape Trade Association, präsidiert.
Wie viele Schweizer Händler es wagen werden, die Nikotin-Flüssigkeiten offiziell in ihr Sortiment aufzunehmen, sei offen, so Meile. «Sie müssen selber wissen, ob sie den Ärger mit den Behörden riskieren wollen.» Meile geht das Risiko ein. Zwar geht er davon aus, dass es zu einem Rechtsstreit kommen wird. «Doch ich bin überzeugt, dass ein Gericht, das diese Sache beurteilen muss, zum Schluss kommen wird, dass das aktuelle Verbot nicht haltbar ist.»
Händlern droht Anzeige
Beim BAG sieht man dies anders. Sprecherin Catherine Cossy: «Der Verkauf ist illegal, bis ein allfälliges neues Gesetz in Kraft tritt.» Für den Vollzug des Verbots seien die Kantonschemiker zuständig, fehlbare Händler könnten angezeigt werden. Zum Rechtsgutachten, auf das die Händler sich berufen, nimmt das BAG keine Stellung.
Dass nikotinhaltige Kartuschen legal werden sollen, befürwortet jedoch auch das BAG. Es schlägt vor, E-Zigaretten herkömmlichen Zigaretten gleichzustellen und sie ins neue Tabakproduktegesetz aufzunehmen. Dieses kommt noch in diesem Jahr ins Parlament, in Kraft tritt es jedoch frühestens im Jahr 2018.
«So lange wollen wir nicht warten», sagt Meile. Und noch etwas stört ihn: «Wir sind klar der Meinung, dass die Liquids nichts im Tabakgesetz verloren haben – es ist ja kein Tabak drin.» Für die Schweizer Konsumenten sei die aktuelle Situation unhaltbar: «Sie müssen sich die nikotinhaltigen Liquids im Ausland besorgen – das ist nicht nur mühsam, der Schweiz entgehen so auch Mehrwertsteuereinnahmen.»