Aussergewöhnliches BaugesuchHausbesitzer will sich eine Kanone in den Garten stellen
Ein Hausbesitzer will auf seinem Grundstück eine Haubitze aufstellen. Solche gelten laut Gesetz als unbedenklich – dennoch gibt es bereits eine Einsprache gegen das Vorhaben.
Darum gehts
Ein Hausbesitzer aus Günsberg SO will auf seinem Grundstück eine Kanone aufstellen.
Es handelt sich um eine Haubitze des schwedischen Herstellers Bofors mit dem Kaliber 105 Millimeter, wie sie früher in der Schweizer Armee im Einsatz stand.
Eine Einsprache hat das Vorhaben bereits nach sich gezogen.
«Bauobjekt: Aufstellen eines militärhistorischen Geräts, nicht mit dem Boden verbunden»: Es ist kein alltägliches Baugesuch, das aktuell auf der Gemeindeverwaltung Günsberg SO öffentlich aufliegt. Wie die «Solothurner Zeitung» berichtet, handelt es sich bei diesem «militärhistorischen Gerät» um eine Haubitze des schwedischen Rüstungsherstellers Bofors mit dem Kaliber 105 Millimeter, wie sie in der Schweizer Armee zwischen 1945 und 1995 eingesetzt wurde. Das 2,5 Tonnen schwere Geschütz steht bereits mit einer Blache abgedeckt auf dem Parkplatz des Hausbesitzers.
Ein Waffensammler erklärt gegenüber der Zeitung, Munition für solche Kanonen sei ohne Weiteres im Internet zu finden. Auch könnte sie wohl problemlos abgefeuert werden. Von Gesetzes wegen würden solche Kanonen aber als unbedenklich gelten und müssten daher nicht «entmilitarisiert» werden. Der Gesuchsteller will zu seinem Vorhaben keine Stellung nehmen.
Schriftliche Einsprachen gegen die Kanone im Günsberger Dorfzentrum können noch bis am 4. März auf der Bauverwaltung eingereicht werden. Eine gibt es bereits: Obschon sie nicht in direkter Nachbarschaft wohne, empfinde sie die Haubitze als Bedrohung, schreibt eine Frau in ihrer Einsprache, die sie auch der Zeitung zusandte. Zudem sei das Aufstellen von Vernichtungswaffen in unmittelbarer Nähe einer Kirche unangemessen.