Heiko S. lässt Prozess schon wieder platzen

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BülachHeiko S. lässt Prozess schon wieder platzen

Weil ein 46-jähriger Deutscher Wohnungen zu Bordellen umfunktioniert und den Strafbefehl angefochten hatte, hätte er vor dem Bezirksgericht Bülach erscheinen sollen – er tauchte nicht auf.

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sda / bla
Der Deutsche Heiko S. muss sich vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Dies, weil er in den Wohnungen von nichtsahnenden Vermietern Bordelle eingerichtet hat.
Heiko S. gibt sich als seriöser Geschäftsmann. «Wer Wohnungen inseriert, muss mit Escort rechnen», sagte er gegenüber 20 Minuten.
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Der Deutsche Heiko S. muss sich vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Dies, weil er in den Wohnungen von nichtsahnenden Vermietern Bordelle eingerichtet hat.

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Heiko S. wird vorgeworfen, aus einer 4-Zimmer-Wohnung in Kloten ein Sex-Etablissement gemacht zu haben. Über das Verbot der Stadt Kloten setzte er sich einfach hinweg. Verantworten muss sich der Ingenieur aus Deutschland wegen eines dreisten Geschäftsmodells, das er schon verschiedentlich angewendet hat: Er mietet normale Wohnungen und richtet darin Bordelle ein.

Ein Bordell richtete der 46-Jährige im Frühling 2017 auch in Kloten ein, wo er eine 4-Zimmer-Wohnung gemietet hatte. Schon wenige Wochen nach seinem Einzug erstattete die Baupolizei Anzeige, weil die Freier ein und aus gingen. Die Stadt erliess eine Verfügung, die ihm den Betrieb untersagte – er hielt sich jedoch nicht daran.

Aufenthaltsort unbekannt

Das Statthalteramt verhängte daraufhin per Strafbefehl eine Busse wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung. 2000 Franken betrug diese Busse, inklusive Gebühren knapp 3000 Franken. Diese Strafe will «Huren-Heiko», wie er in der Presse auch genannt wird, jedoch nicht zahlen, weshalb es zum Prozess kam. Da Heiko S. am Freitag nicht vor Gericht erschienen ist, gilt seine Einsprache als zurückgezogen.

Mittlerweile soll er vier Strafbefehle zahlen. Ob er tatsächlich zahlen wird, ist jedoch fraglich, denn niemand weiss, wo sich der Mann aufhält, auch das Gericht nicht. Angaben über «Huren-Heikos» Aufenthaltsort hätte auch ein Vermieter gern erhalten, der extra dafür ans Gericht gekommen war. In seiner Liegenschaft richtete der Ingenieur, der am Anfang einen guten Eindruck gemacht habe, ein Bordell ein.

Mietrecht schützt Heiko S.

Nun hat er keine Adresse, an die er die Betreibung wegen ausstehender Mieten schicken könnte. Wehren könne man sich als Vermieter wegen des Schweizer Mietrechts leider kaum, sagte er. Ihm bleibe nur übrig, die Hürden für Mieter künftig höher anzusetzen.

In die Schlagzeilen kam der Bordellbetreiber, weil er eine seiner «Mädchen-WGs» in der Wohnung einer jungen Zürcherin eingerichtet hatte, die für einen Sprachaufenthalt in Hawaii war. Sie hatte ihm die Wohnung für diese Zeit möbliert untervermietet. Wo sich Heiko S. aktuell aufhält, ist nicht bekannt.

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