Grow up«Hilfe, mein Chef folgt mir auf Instagram und Facebook»
Dass Arbeitgeber soziale Netzwerke durchstöbern, um mehr über Mitarbeitende oder Bewerbende zu erfahren, ist nichts Neues. Doch dabei ist aber auch aus rechtlicher Sicht Vorsicht geboten.
Die neue Kandidatin vor dem Bewerbungsgespräch mal schnell googeln oder bei bestehenden Mitarbeitern hin und wieder nachsehen, was sie online so treiben. Solche Recherchen sind grundsätzlich erlaubt, allerdings in gewissen Fällen sehr brisant.
So ist es deinem Chef beispielswiese nicht erlaubt, von privaten Social-Media-Inhalten Schlussfolgerungen auf dein Berufsleben zu ziehen. Folglich wäre es beispielsweise kein zulässiger Kündigungsgrund, wenn von dir online gestellte Posts oder Fotos deinem Vorgesetzten missfallen – dass man dich deswegen für eine Stelle nicht berücksichtigt, kann aber dennoch passieren.
Auf Folgendes solltest du achten, wenn du Angst davor hast, dass dir dein Chef online zu nahe tritt:
• Aus arbeitsrechtlicher Sicht wäre es rein theoretisch verboten, dass dir wegen deines Online-Auftrittes bei der Arbeit Nachteile entstehen. Allerdings ist es leider ziemlich schwierig nachzuweisen, dass beispielsweise eine Kündigung aufgrund von unangebrachten Inhalten ausgesprochen wurde.
• Deshalb ist beim Posten generell Vorsicht geboten. Sei dir bewusst, dass, wenn du dich für eine neue Stelle bewirbst, die Chancen relativ hoch sind, dass potenzielle Vorgesetzte deinen Social-Media-Auftritt kurz beäugen.
• Überlege dir, bevor du postest, wer deine Inhalte sehen kann. Da man sich auf den sozialen Medien in einer Art Bubble befindet, geht schnell mal vergessen, wie viele Menschen dein Profil und die geposteten Inhalte tatsächlich ansehen können.
• Welches Bild möchtest du auf den sozialen Medien abgeben? Lege dir eine Online-Identität zurecht und poste nur Dinge, welche zu dieser Persona passen.
• Die Privatsphäreeinstellungen auf deinen Social-Media-Konten können helfen, die Reichweite deiner Inhalte einzuschränken. So kannst du beispielsweise dein Konto auf «Privat» stellen, damit nur Freunde und Freundinnen deine Beträge sehen.
• Besonders pikant: Dein Arbeitgeber kann dir in gewissen Fällen tatsächlich verbieten, gewisse Inhalte online zu stellen – dies allerdings nur, wenn durch die von dir veröffentlichten Inhalte das Image der Firma geschädigt werden könnte.
• Grundsätzlich stellt es keinen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn dir dein Chef bei Instagram und Co. folgt. Wenn dir die Anfrage deines Chefs jedoch zu weit geht, kannst du diese auch einfach ignorieren.
Gut zu wissen: Dein Arbeitgeber darf dich von Gesetzes wegen nicht dazu verpflichten, geschäftliche Inhalte mit deinen privaten Social-Media-Konten zu teilen. Nur bei den Business-Plattformen Xing und LinkedIn kann eine Mitgliedschaft unter Umständen eine Nebenpflicht des Arbeitsverhältnisses darstellen. Dies muss allerdings spezifisch so geregelt werden.

Schon Mitte 20, aber noch immer nicht wirklich im Erwachsenenleben angekommen? No need to panic! «Grow Up» beantwortet dir alles, was du spätestens mit 30 wissen musst. Seien es Fragen zur Karriere, dem Umgang mit Geld oder den Behörden: Hotel Mama war gestern. Sende deine Frage an: grow.up@20minuten.ch