«HIV-Heiler» zieht vor Bundesgericht

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Berufung angemeldet«HIV-Heiler» zieht vor Bundesgericht

Der Musiklehrer, der 16 Menschen vorsätzlich mit dem HI-Virus angesteckt hat, will vor dem Bundesgericht eine geringere Strafe erreichen.

Sonja Mühlemann
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Sonja Mühlemann

15 Jahre Haft für die vorsätzliche Ansteckung von 16 Menschen mit dem HI-Virus: Für den als «Heiler von Bern» bekannt gewordenen 55-Jährigen ist dieses Strafmass des Berner Obergerichts zu hoch. Deshalb zieht er nun vor Bundesgericht, wie die Berner Staatsanwaltschaft am Donnerstagmorgen gegenüber 20 Minuten bestätigte.

Opfer können nicht abschliessen

Der «Heiler» war im April vor dem Berner Obergericht gescheitert: Dieses hatte die Haftstrafe von 12 auf 15 Jahre erhöht. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verschärfte das Urteil der ersten Instanz.

«Für die Staatsanwaltschaft wäre der Fall mit dem Urteil des Obergerichts eigentlich abgeschlossen gewesen - zumal das Gericht dem Antrag vollumfänglich entsprochen hat», sagt Christof Scheurer, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber 20 Minuten. Der Weiterzug sei am Mittwoch vom Bundesgericht mitgeteilt worden.

Der Pflichtverteidiger des Mannes wollte sich am Donnerstag nicht zum Weiterzug äussern. «Wir warten die schriftliche Zustellung an die Parteien ab», sagt Anwalt Ernst Reber zu 20 Minuten.

«Für die Opfer ist der erneute Weiterzug sehr schwierig zu verkraften - sie können mit dem Erlebten nicht abschliessen», sagt Pia Altorfer von der Opferhilfe Bern. Wenn überhaupt, gelinge dies erst, wenn der Mann rechtskräftig verurteilt sei. Die Medienberichterstattung wühle die Erinnerungen an die Tat immer wieder auf: «Bei jeder Instanz geht das Bangen wieder los, dass der Täter eine mildere Strafe erhält», so Altorfer weiter.

Wann das Bundesgericht den «Heiler»-Fall schriftlich behandeln wird, ist noch unklar.

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