Rechnung auf Papier bei Sunrise und Salt immer teurer

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Hohe KostenRechnung auf Papier bei Sunrise und Salt immer teurer

Extra-Gebühren für Papierrechnungen werden bei Telekommunikationsfirmen immer teurer. Dagegen kann man sich aber wehren.

Für die Papierrechnungen bei den Telekommunikationsfirmen müssen Kundinnen und Kunden immer mehr bezahlen.
Salt etwa verlangt neu 3.95 Franken statt 2.95.
Wer die Rechnung dann noch am Schalter bezahlen will, muss nochmal mehr bezahlen.
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Für die Papierrechnungen bei den Telekommunikationsfirmen müssen Kundinnen und Kunden immer mehr bezahlen.

Tio/20minuti

Sunrise und Salt: Darum gehts

  • Papierrechnungen bei Salt und Sunrise kosten neu 3.95 Franken. Bei Swisscom sind es 2.90 Franken.

  • Die Gebühren seien nicht gerechtfertigt, meint der Ombudsmann der Telekombranche.

  • Vertragsänderungen bedürfen jedoch der Zustimmung beider Parteien.

Die Welt digitalisiert sich. Wer jedoch zumindest bei seinen Rechnungen noch beim Papier bleiben will, muss bei Salt, Sunrise und Swisscom neu etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Telekom-Firmen haben ihre Gebühren erhöht.

Bei Salt kostet die Rechnung auf Papier neu 3.95 Franken statt 2.95. Ebenso sind die Gebühren bei Sunrise auf 3.95 Franken gestiegen. Bei der Swisscom kommen Kunden mit 2.90 Franken pro Rechnung noch etwas günstiger davon. Wer diese dann allerdings am Postschalter bezahlen will, wird noch höher berappt, wie «K-Tipp» berichtet.

«Kosten nicht gerechtfertigt»

Hinter der teuren Rechnung könnte Strategie stecken. Denn: Die Gebühren übersteigen bei weitem den Betrag, den die die Post den Telekom-Anbietern berechnet, erklärt Oliver Sidler, der Ombudsmann der ­Telekommunikationsbranche dem Magazin.

Bei Schaltereinzahlungen bis 100 Franken bezahlen Swisscom und Co. der Post bloss 1.60 Franken. «Diese Kosten sind nicht gerechtfertigt», so Sidler.

Doch: Wie «K-Tipp» weiter schreibt, bestehe für die Kunden keine Verpflichtung, die teureren Beträge zu bezahlen. Stattdessen könne der Telekom-Firma mitgeteilt werden, dass der bisherige Betrag bezahlt werde. Einer Vertragsänderung müssten beide Parteien zustimmen und ohne Einigung oder Kündigung gelte der bestehende Vertrag.

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