HygieneartikelDarum senkt Coop die Preise für Binden und Tampons
Coop hat die Preise einiger Hygieneprodukte gesenkt – schon bevor im Januar der Mehrwertsteuersatz sinkt.
Hygieneartikel: Darum gehts
Die Schweiz wird nächstes Jahr die Steuern auf einige Konsumartikeln senken, etwa auf Hygieneprodukte wie Binden und Tampons.
Für diese gilt ab Januar der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent
Coop hat die Änderung bereits umgesetzt und die Preise gesenkt.
Coop hat die Preise für einige Hygieneartikel gesenkt, sowohl bei den Eigenmarken als auch bei den Markenprodukten: Binden, Tampons, Slipeinlagen sowie Menstruationstassen und -unterwäsche kosten jetzt mindestens 8,1 Prozent weniger. Das gilt sowohl für die Eigenmarken von Coop als auch für die Markenartikel, wie «Blick» schreibt.
Wo kaufst du Binden und Tampons?
Der Grund dafür ist, dass die Schweiz 2025 die Steuern auf einige Konsumartikel senken wird, etwa auf Hygieneprodukte wie Binden und Tampons. Für diese gilt ab Januar der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent, Coop setzt die Änderung laut «Blick» bereits jetzt um.
Auf diese Produkte bezahlst du 2,6 statt 8,1 Prozent Mehrwertsteuer
Laut der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezahlst du beim Kauf folgender Artikel den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent:
Wasser in Leitungen (Ausnahme: Entsorgung von Abwasser)
Nahrungsmittel und Zusatzstoffe
Vieh, Geflügel
Fische und andere Tiere zu Speisezwecken
Getreide
Sämereien, Setzknollen und -zwiebeln, lebende Pflanzen, Stecklinge, Pfropfreiser sowie Schnittblumen und Zweige, auch zu Arrangements, Sträussen, Kränzen und dergleichen veredelt
Futtermittel, Silagesäuren, Streumittel für Tiere
Dünger, Pflanzenschutzmittel, Mulch und anderes pflanzliches Abdeckmaterial
Medikamente
Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und andere Druckerzeugnisse ohne Reklamecharakter
Elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Reklamecharakter
Entgelt für Dienstleistungen der Radio- und Fernsehgesellschaften, mit Ausnahme derjenigen mit gewerblichem Charakter (zum Beispiel Werbespots)
Im Bereich der Landwirtschaft erbrachte Bodenbearbeitungsleistungen, die unmittelbar der Erzeugung von zum reduzierten Satz steuerbaren Urprodukten vorausgehen (zum Beispiel Säen, Pflügen, Eggen, Düngen, Spritzen von Obstbäumen, Reben oder Gemüse), die ihrerseits hauptsächlich zum Zweck der menschlichen Ernährung oder als Futter- und Streumittel für Tiere bestimmt sind und auf die Bearbeitung solcher noch mit dem Boden verbundenen Erzeugnisse (zum Beispiel Ernten von Gras/Heu, Getreide, Gemüse, Trauben)
Weitere Ausnahmen nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 - 16 MWSTG
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