Basel«Unsympathisch» – Fussballfans zu Breel Embolos Reaktion aufs Urteil
Der Nati-Star Breel Embolo hat bei einem Streit in der Basler Steinenvorstadt im Mai 2018 mehrere Personen bedroht. Dafür wurde er am Donnerstag vom Basler Strafgericht verurteilt.
Der Stürmer der Schweizer Nationalmannschaft muss sich vor Gericht wegen mehrfacher Drohung verantworten. Der Vorfall ereignete sich vor fünf Jahren. (Video: 20min/dsc)
Der Fussballstar Breel Embolo muss sich vor dem Basler Strafgericht wegen mehrfacher Drohung verantworten.
Am 27. Mai 2018 kam es in den frühen Morgenstunden in der Basler Steinenvorstadt zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen Embolo und seinen Kollegen mit einer anderen Gruppe.
Embolos bester Freund soll dabei einem jungen Mann die Nase gebrochen haben. Embolo selbst soll mehrere Drohungen ausgesprochen haben. Er bestreitet dies.
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«Er sollte Verantwortung übernehmen»
Das sagen die Leute auf der Strasse zu Embolos Verhalten. (Video: 20min)
20 MinutenWie kommt das Urteil und seine Reaktion bei Fussballfans an? 20 Minuten hat sich auf der Strasse umgehört.
Breel Embolo teilt gegen Medien aus
Der abwesende Nati-Star hat zeitnah zur Urteilseröffnung eine Instagram-Story gepostet, die augenscheinlich Bezug zum Verdikt nimmt. Er postete einen Kalenderspruch (Die Wahrheit ist, du weisst nie, wessen Himmel du erhellst, indem du einfach du selbst bist) und versah diesen mit dem Kommentar «Frechheit, immer weiter». Ob sich «Frechheit» auf den Schuldspruch bezieht, kann nur vermutet werden.

Wie schon im angeklagten Vorfall in der Steinenvorstadt verliert der Fussballer erneut die Nerven und legt in einer weiteren Instagram-Story nach. Er schreibt: «Nur Gott kann über mich richten.» Dazu postet er ein Foto von Journalisten vor dem Gerichtsgebäude. Und dann: «All you M*********** get out of my business». Auf Deutsch bedeutet das: «Ihr A********* haltet euch aus meinen Angelegenheiten raus». Die Zeilen stammen vom Rapper Tupac Shakur aus dessen Song «Only God Can Judge Me», mit dem Embolo – kaum zufällig – die Story unterlegte.
Das Urteil ist indes noch nicht rechtskräftig. Sein Anwalt meldete noch im Gerichtssaal Berufung an. Der Schweizerische Fussballverband äusserte sich auf Anfrage von 20 Minuten nicht zum Urteil.
«Er hat geschwänzt» – die Zusammenfassung des Urteils
20-Minuten-Reporterin Lena Wilczek fasst das Urteil zusammen. (Video: 20 Minuten)
«Es besteht kein Zweifel»
«Breel Embolo stand höchst aufgebracht da», führt Richterin Katharina Giovannone aus. Sie stellt dabei auf die Aussagen der anwesenden Frauen ab, die sich aus Angst von der Szene entfernt hatten. Eine der Zeuginnen habe gar geweint. «Dass Herr Embolo die Geschädigten einschüchtern wollte, daran besteht kein Zweifel», so Giovannone.
Für das Gericht spielt es dabei auch keine Rolle, dass der exakte Wortlaut der Drohungen von den Zeuginnen nicht habe bestätigt werden können. Dass Drohungen ausgestossen wurden, darüber bestehe Konsens.
Embolo selbst habe den Streit vom Zaun gerissen, so Giovannone. «Dann hat er Dritte beigezogen, das war etwas hinterhältig. Es ist nicht fair, wenn man sich selbst die Hände nicht dreckig machen will und dies Dritten überlässt», so die Richterin. Dazu habe er mit seinem Ausruf «Weisst du, wer ich bin» seine gesellschaftliche Stellung missbraucht. Der Grund? «Verletzter Stolz», kommt Giovannone zum Schluss. Weil eine der Frauen kein Foto mit ihm machen wollte.
Embolos Anwalt meldete im Saal bereits Berufung an.
Ebenso wenig Zweifel hatte Giovannone, dass Embolos bester Freund mit einem gezielten Schlag die Nase des Geschädigten gebrochen hatte. Dabei hatte sich der Beschuldigte schon in polizeilichen Einvernahmen selbst belastet, indem er einen Schlag zugestanden hatte, wenn auch einen unbeabsichtigten. Dass dieser als Reaktion auf ein Wegstossen geschehen sei, wertete das Gericht als Schutzbehauptung und erachtete den Sachverhalt gemäss Anklage als erstellt.
Embolo schwänzt Urteil
Breel Embolo ist am Donnerstag vom Basler Strafgericht wegen mehrfacher Drohung schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 3000 Franken. Zusätzlich muss er für Verfahrenskosten und Parteientschädigungen der Kläger aufkommen.
Die Urteilseröffnung schwänzte der Fussballer. Seine Anwesenheit sei nicht nötig, befand sein Anwalt. Gerichtspräsidentin Katharina Giovannone insistiere gestern noch auf die Anwesenheit des Nati-Stars. Das schien den 26-Jährigen wenig zu beeindrucken, der auch schon zuvor der Richterin mehrfach ins Wort gefallen war. Sein Anwalt klagte zudem über den unzumutbaren «Spiessrutenlauf» von Medienschaffenden. Als Person des öffentlichen Lebens muss Embolo diese Medienaufmerksamkeit allerdings aushalten, wenn er einen Gerichtstermin hat.
Embolos bester Freund, der wegen Körperverletzung beschuldigt war, kassierte ebenfalls einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, zusätzlich bekam er eine unbedingte Geldstrafe von 25 Tagen à 40 Franken verurteilt. Zusätzlich muss er dem Geschädigten, dem er bei der Auseinandersetzung in der Steinenvorstadt die Nase gebrochen hatte, eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen.
Zu spät
Punkt elf Uhr wäre die Urteilseröffnung angesetzt. Der Beschuldigte Breel Embolo ist mit dem Glockenschlag allerdings noch nicht im Strafgericht eingetroffen. Sein Anwalt und der Mitbeschuldigte indes schon.
Zusammenfassung
Der Basler Fussballer Breel Embolo muss sich vor dem Basler Strafgericht wegen mehrfacher Drohung verantworten. Der Nati-Star soll vor fünf Jahren am 27. Mai einen damals 28-Jährigen und dessen beiden Freunde bedroht haben. Mit dabei war auch Embolos bester Freund, der dem Geschädigten im Verlauf der Auseinandersetzung die Nase gebrochen haben soll.
Die Szene soll sich wie folgt abgespielt haben. Gegen fünf Uhr morgens sind drei junge Männer und ein paar Kolleginnen bei der Piadina Bar und reden miteinander. Da rollt nebenan ein schwarzer G-Klasse Mercedes heran. Drinnen sitzt Breel Embolo, damals 21 Jahre alt. Eine der Frauen ist FCB-Fan, erkennt ihn und geht rüber. Es gibt Fotos, man redet. Breel erkennt eine Kollegin. Und plötzlich kippt die Stimmung. Embolo steigt aus dem Wagen, sein bester Freund und sein Cousin ebenfalls. Es kommt zur Rudelbildung, es werden Nettigkeiten ausgetauscht und Minuten später hat einer eine gebrochene Nase.
«Die Nase wurde gebrochen, das wissen wir. Wir wissen aber nicht, wie das geschehen ist», sagte Christoph Balmer, Verteidiger von Embolos bestem Freund vor Gericht. Zuvor hatten der Privatkläger und seine beiden als Zeugen geladenen Kollegen eine weitgehend übereinstimmende Geschichte über das Tatgeschehen zu Protokoll gegeben. Demnach sei Embolo der Hauptaggressor gewesen, der mit Beleidigungen und Drohungen um sich geworfen habe, nachdem eine der Frauen ihn zurückgewiesen habe und sich der Geschädigte darüber lustig gemacht hatte.
Nur: Die Drohungen kann keine der Zeuginnen bestätigen. «Aus den Aussagen lässt sich nichts Verwertbares ableiten», kam Embolos Verteidiger Gabriel Giess zum Schluss. Er forderte einen kostenlosen Freispruch für seinen Mandanten. Auch Verteidiger Balmer sprach von einem «Bild, das hier bewirtschaftet wird», das aber nicht zu den Zeugenaussagen passe.
Embolo selbst schilderte in der Befragung vor Gericht eine chaotische Situation, bei der es zu Geschubse und verbalen Beleidigungen gekommen sei. «Gut möglich, dass ich Hurensohn gesagt habe», so der 26-Jährige. Im Zuge der Rangelei sei Embolos Kollege weggeschubst worden. Die Nasenfraktur sei wohl aus dessen Abwehrbewegung resultiert, aber keinesfalls vorsätzlich verursacht worden.
Die Anklage sieht das freilich anders. In einem kurzen und eher nicht so engagierten Plädoyer forderte Staatsanwalt Roman Barth eine bedingte Geldstrafe von 180'000 Franken. Wobei die 60 Tagessätze beim obersten Limit von 3000 Franken angesetzt waren, angesichts Embolos vermutetem Millionensalär, das er in Monaco kassieren soll.
Das Urteil wird am Donnerstag um elf Uhr eröffnet. Für Breel Embolo und seinen Mitbeschuldigten besten Freund gilt die Unschuldsvermutung.
Urteil am Donnerstag
Die Verhandlung ist damit für heute geschlossen. Das Urteil erfolgt morgen Donnerstag um elf Uhr. 20 Minuten wird berichten.
«Da wird ein Bild bewirtschaftet»
Als letzter hat der Verteidiger von Embolos bestem Freund das Wort. Dieser soll dem Privatkläger die Nase gebrochen haben. «Die Nase wurde gebrochen, das wissen wir. Wir wissen aber nicht, wie das geschehen ist», sagt Anwalt Christoph Balmer.
Die Geschichte der drei Privatkläger gebe Anlass zu Zweifeln. Von den angeblichen Drohungen konnte keine der Zeuginnen etwas berichten. Und da seien nicht so viele anwesend gewesen. «Obwohl Embolo derart ausser sich gewesen sein soll.» Da seien drei Kollegen, die eine Geschichte erzählen und «ein Bild bewirtschaften». Ein Bild, das nicht zu den Zeugenaussagen passe.
Das treffe auch auf den Vorwurf gegen seinen Mandanten zu. Embolo berichtet davon, wie sein Freund dazwischen gehen wollte und dabei vom Geschädigten weggeschubst wurde. Sein Mandant habe in diesem Moment eine Abwehrreaktion gezeigt, als er vielleicht aus dem Gleichgewicht kam und mit seinen Armen gefuchtelt habe. «Das ging einen Bruchteil einer Sekunde und dabei gab es einen Verletzten. Ohne Absicht.»
Balmer beantragt in diesem Punkt einen Freispruch. Für einen weiteren Anklagepunkt, den zugestandenen Besitz von Marihuana, allerdings nicht. Allerdings seien die Verkaufsabsicht und die Hinderung einer Amtshandlung bestritten.
«Ich zerstöre dich. Was soll das heissen?»
Jetzt redet Embolos Verteidiger Gabriel Giess. An der Anklage lässt er kein gutes Haar. Die Vorwürfe, stellt er klar, seien bestritten. «Aus den Zeugenaussagen lässt sich nichts Verwertbares ableiten», sagt er. Diese seien nicht eindeutig und fünf Jahre nach dem Vorfall könne man auch nicht mehr erwarten. Die lange Verfahrensdauer verletze im Übrigen auch das Beschleunigungsgebot.
Giess rügt auch diverse verfahrensrechtliche Mängel. Die polizeilichen Einvernahmen seien allesamt nicht verwertbar, weil Teilnahmerechte nicht gewährt worden seien. Sein Mandant Breel Embolo habe bis 2021 nicht gewusst, dass gegen ihn ein Verfahren laufe. Das sei alles, wenn überhaupt, zugunsten Embolos zu verwerten.
Weiter relativiert er die angeblichen Drohungen. «Ich zerstöre dich, ich mache dich platt oder fertig, was soll das heissen?» Da dürfe man nicht zu viel hineininterpretieren. Das seien Ausdrücke, die auch auf dem Fussballplatz so fallen oder umgangssprachlich verwendet würden. Zudem sei auch der Kontext entscheidend. «Es war fünf Uhr morgens in der Steinen, da sagt man eher selten intelligente Dinge», so Giess. Die Schwelle der schweren Drohung, wie sie das Strafrecht verlangt, sei in jedem Fall nicht überschritten.
Giess beantragt folglich einen kostenfreien Freispruch für seinen Mandanten. Zusätzlich macht er eine Genugtuung geltend für die Verletzung des Beschleunigungsgebots. «Der Fall lag zwei, drei Jahre einfach bei der Kriminalpolizei herum.» Das sei zu entschädigen im richterlichen Ermessen.
«Embolo zeigte keinen Respekt»
Als Nächster hat der Vertreter der Privatkläger das Wort. Mit dem Fussballer geht er hart ins Gericht. Notabene habe man lange mit der Hauptverhandlung gewartet, damit er seinen Wunschtermin erhalte. Mit Anstand habe Embolo dies heute nicht zurückbezahlt. «Er zeigt keinen Respekt vor dem Gericht oder den Schweizer Behörden.» Und genau so habe sich der Nationalspieler auch in jener Mai-Nacht verhalten. Embolo sei zu einer Genugtuung von 1000 Franken für die ausgesprochenen Drohungen zu verpflichten.
Der Hauptbeschuldigte, der dem Geschädigten die Nase gebrochen haben soll, sei zu einer Genugtuungszahlung von 5000 Franken zu verurteilen. Sein Mandant leide bis heute täglich unter den Folgen der Verletzung. «Jedes Mal, wenn er im Spiegel seine krumme Nase sieht.»
Maximaltagessatz für Embolo
Staatsanwalt Roman Barth verlangt einen Schuldspruch für Breel Embolo im Sinne der Anklage. Die Zeuginnen und die Geschädigten belasteten übereinstimmend den Fussballer. Wobei die konkreten Drohungen durch die Zeuginnen zwar nicht bestätigt werden konnten. Embolos Rolle im Streit sei aber klar. Die Äusserungen des Sportlers würden aber ohne weiteres den Tatbestand der Drohung erfüllen. Und der Anlass dazu sei wohl nichtig. Deshalb sei Embolo zu 60 Tagessätzen von 3000 Franken zu verurteilen. Das entspricht 180'000 Franken. Dabei entsprich der Tagessatz dem Maximum, das in der Schweiz verhängt werden kann.
Die Geldstrafe sei aber bedingt zu vollziehen, bei dreijähriger Probezeit. Embolo habe seither nicht mehr delinquiert und habe sich heute wohl besser im Griff. Im Sinne einer letzten Warnung sei zudem eine «angemessene Verbindungsbusse» zu verhängen.
Embolos Vorstrafen wirken dabei nur bedingt strafverschärfend, da sie nicht einschlägig sind. Der Fussballer wurde bereits wegen Verkehrsdelikten einschlägig verurteilt. In der Tatnacht sass er auch nicht am Steuer seines G-Klasse-Mercedes.
Plädoyers
Es geht weiter mit den Plädoyers. Als Erstes hat die Anklage in Person von Staatsanwalt Roman Barth das Wort.
«Wie ein Schulbube, der vor dem Rektor antraben muss»
20-Minuten-Reporterin Lena Wilczek schildert ihre Eindrücke vom Prozess gegen den Fussballer Breel Embolo. Der Fussballer sei der Gerichtspräsidentin immer wieder ins Wort gefallen. Er und sein mitbeschuldigter Kollege hätten sich aufgeführt wie Schulbuben.(Video: 20min/Lena Wilczek)
Mittagspause
Die Verhandlung ist unterbrochen. Am Nachmittag geht es mit den Plädoyers weiter. Breel Embolo ist genervt, dass er morgen zum Urteil wieder antraben muss und nicht zurück nach Frankreich fliegen darf.
Die Aussagen der Zeugen sind, was die Rahmenhandlung betrifft, widersprüchlich. Während der Beschuldigte Breel Embolo von Beleidigungen an seine Adresse berichtet, belasten ihn die Kläger schwer. Das Opfer und dessen Kollege sagen, der einzige Agressor sei Embolo gewesen. «Der hatte da seine Gefolgschaft hinter sich, die haben sich vor uns Aufgebaut, das war wie eine Wand», schildert ein Zeuge. Embolo habe die ganze Zeit, minutenlang gedroht. «Ich mache euch fertig. Mir gehört ganz Basel.» Schliesslich habe er seine Jacke ausgezogen und es sei zum Schlag gekommen.
Sie hätten nur schlichten wollen und seien überhaupt nicht aggressiv gewesen. Es steht nun Aussage gegen Aussage.
«Von mir ging keine Gefahr aus»
Jetzt redet der Geschädigte, dessen Nase gebrochen wurde. Er sei von der Situation amüsiert gewesen, als Embolo mit dem Auto vorgefahren war und gefragt worden sei, ob jemand Fotos machen wolle. Irgendwie habe sich der Fussballer von ihm provoziert gefühlt, sagt der 33-Jährige. Er betont aber: «Von mir ging zu keinem Zeitpunkt irgendeine Gefahr aus.» Er habe den Fussballer lediglich auf Abstand halten wollen. Von Geschubse will er nichts wissen.
Er habe zu schlichten versucht, als die Stimmung aufgeheizt wurde und immer mehr Leute um ihn herum gestanden seien. «Ich habe keine Kraftausdrücke benutzt. Ich wurde bedroht, dass ich verprügelt werde und in Basel nicht mehr sicher sei.» Dann habe er von der Seite einen Faustschlag kassiert.
Er leide noch heute unter den Folgen des Nasenbeinbruchs. Der Geschädigte berichtet von Atembeschwerden und müsse allenfalls noch mal operiert werden.
«Weisst du eigentlich, wer ich bin?»
Eine Zeugin, die in der Gruppe dabei war, berichtet vom Abend. Sie sei mit ihren Kolleginnen unterwegs gewesen, als sie Breel Embolos Auto gesehen hatten. Ihre Freundin habe zugerufen und um ein Foto gefragt. Man sei ins Gespräch gekommen, Breel sei eigentlich nett gewesen. Aber irgendwie habe er nicht von ihnen ablassen wollen.
Dann sei der Kollege dazwischen gegangen, dessen Nase später gebrochen wurde. «Merkst du eigentlich nicht, dass sie nicht mit dir reden wollen?», fuhr er ihn an. «Weiss du eigentlich, wer ich bin?», soll Embolo entgegnet haben. Dann seien die Kollegen des Fussballers dazugekommen. Die Zeugin beschreibt eine Rudelbildung und aufgeheizte Stimmung, wie man es vom Fussballplatz kennt. Sie habe schlichten wollen.
Plötzlich habe es die blutende Nase gegeben. Aber wie es dazu kam und wer geschlagen habe, habe sie nicht gesehen.
Jetzt wird Breel Embolos Cousin befragt, der an jenem Abend auch dabei war. Er kann sich nicht wirklich an etwas erinnern. «Es ist so lange her», sagt er immer wieder. Gebrochene Nase? Habe er nichts mitbekommen. Beleidigungen? Dazu könne er auch nichts sagen. Nach wenigen Minuten darf er den Saal wieder verlassen und der nächsten Zeugin Platz machen.
«Es gab eine Schubserei»
«Wie kam es zur gebrochenen Nase?», will Giovannone wissen. Breel Embolo versucht das dynamische Tatgeschehen wiederzugeben. Es muss chaotisch gewesen sein. Nachdem er ausgestiegen war, seien seine Kollegen ausgestiegen. Es seien Schimpfwörter gefallen. Der junge Mann, der einen Nasenbruch erlitt, habe sich zwischen ihn und den anderen Typen gestellt, der zuvor Beleidigungen ausgesprochen hatte. Seine Kollegen seien dazugekommen. «Es gab eine Schubserei. Es ging drei Sekunden Madame», sagt Embolo. Er habe nicht gesehen, ob es zu einem Schlag gekommen sei.
«Wurde beleidigt»
«Das war nicht so», sagt Breel Embolo. Er sei in der besagten Nacht, am 27. Mai, in die Steinenvorstadt gefahren, um Kollegen aus dem Club Velvet abzuholen. Als sie zum Parkplatz gefahren waren, sei eine Gruppe ziemlich betrunkener junger Männer und Frauen vom Balz Club gekommen und habe sie angesprochen. Sie hatten den Fussballer wohl erkannt. Einer der Typen sei ausfällig und beleidigend geworden. Er habe ihn minutenlang beleidigt. «Ich stieg dann aus, um ihn zu konfrontieren.»
Dann wurde das Geschehen chaotisch. Embolo schildert ein Durcheinander. Sein Cousin und der Mitbeschuldigte seien auch ausgestiegen. Die Stimmung sei verbal wohl aufgeheizt gewesen. «Kann sein, dass ich Hurensohn gesagt habe, ich war sauer. Das ist das Wort, das ich sage, wenn ich sauer bin.» Er habe ihn zuvor mehrfach aus dem Auto heraus aufgefordert, aufzuhören über ihn zu reden. Ganz genau könne er den Ablauf aber nicht mehr schildern. «Es ist fünf Jahre her, ich kann mich nicht so genau erinnern.»
Richterin Giovannone bittet den Fussballer nach vorne, damit er ihr auf der Karte zeigt, wo sein Auto stand. Er findet sich nicht zurecht auf der Karte, die sie ihm zeigt. «Waren Sie nochmal in der Steinenvorstadt?», fragt er die Richterin. «Ja, mit dem Velo, sie auch?» Natürlich, sehr oft sogar. «Wissen Sie, wo dieser berühmte Dönerladen ist?», fragt er die Richterin.
Zunächst wird der Mitbeschuldigte befragt, dem einfache Körperverletzung vorgeworfen wird. In besagter Nacht soll er bei der verbalen Auseinandersetzung, bei der auch Breel Embolo zugegen war, zugeschlagen haben. Das stellt er in Abrede. Grundsätzlich verweist er auf früher gemachte Aussagen und äussert sich nicht mehr zu den Fragen der Richterin.
«Glauben Sie nicht alles, was im Internet steht»
«Herr Embolo, im Internet habe ich gelesen, dass Sie einen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr verdienen. Stimmt das?», fragt Gerichtspräsidentin Katharina Giovannone. Embolo entgegnet: «Glauben Sie nicht alles, was im Internet steht.» Danach macht er aber keine Aussage zu seinen tatsächlichen Einkünften. Wie der Mitbeschuldigte hat er auch keine Lohnabrechnung eingereicht.
Die Einkünfte sind wichtig zur Berechnung der Tagessätze, falls eine Geldstrafe verhängt wird. Der Mitbeschuldigte gibt auf Nachfrage an, dass er Teilzeit arbeitet und 1200 Franken pro Monat verdiene. Er werde von seiner Familie unterstützt. Der Mitbeschuldigte ist Breel Embolos bester Freund. Der Fussballer bezahlte auch dessen letzte Ferien in Monaco vollumfänglich.
Antrag abgewiesen
Der Antrag auf Rückweisung wird vom Gericht abgewiesen. Die Verhandlung kann weitergehen mit der Befragung zur Sache und den Zeugeneinvernahmen.