Krankenkasse für Asylbewerber«Illegaler Ausschluss» ungerechtfertigt
Abgewiesene Asylbewerber dürfen künftig nicht mehr aus der obligatorischen Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Am 1. Januar 2011 dürfte eine entsprechende Verordnung in Kraft treten.
Wiederholt hatte die Organisation SOS Rassismus den von mehreren Kantonen praktizierten «juristisch illegalen Ausschluss» von abgewiesenen Asylsuchenden aus der Grundversicherung kritisiert - zuletzt am Montag an einer Medienkonferenz in Bern.
Inzwischen wurde aber eine Lösung gefunden, wie Jean-Marc Crevoisier, Sprecher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), sagte. EDI-Chef Didier Burkhalter und Justizministerin Eveline Widmer Schlumpf hätten in dieser Angelegenheit einen Grundsatzentscheid gefällt.
Dem Bundesrat sei es ein Anliegen, dass auch abgewiesene und mit einem Nichteintretensentscheid belegte Asylbewerber grundversichert seien, sagte Crevoisier. Das Dossier liegt nun bei den zuständigen Ämtern, die eine Ausführungsverordnung ausarbeiten. Kantone und Versicherer werden sich demnächst in einer Vernehmlassung dazu äussern können.
(sda)